Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH: Wird eine deutsche Marke nur in der Schweiz benutzt, gilt dies nicht als ernsthafte Benutzungshandlungveröffentlicht am 6. März 2014
EuGH, Urteil vom 12.12.2013, Az. C-445/12 P
Art. 8 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/200; Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 2008/95/EGDer EuGH hat entschieden, dass die Benutzung eines in Deutschlands geschützten Zeichens in der Schweiz nicht mit der ernsthaften Benutzung in Deutschland gleichzusetzen ist. Zwar gebe es ein Übereinkommen zwischen Deutschland und der Schweiz aus dem Jahre 1892, welches die Benutzung in dem jeweils anderen Staat der Inlandsbenutzung gleichsetze. Dieses Übereinkommen gelte jedoch nur zwischenstaatlich und habe keinen Einfluss auf das Gemeinschaftsrecht bei einer EU-Markenanmeldung, nach welchem ein Zeichen in dem Land, in dem es geschützt sei, benutzt werden müsse. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuG: Zum Nachweis der ernsthaften Benutzung einer Marke – Rechtsverlust auf Grund schlampiger eidesstattlicher Versicherungveröffentlicht am 19. Juni 2013
EuG, Urteil vom 16.05.2013, Az. T-530/10
Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 1 u. Unterabs. 2 Buchst. a, Art. 42 Abs. 2 u. 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009Das EuG hat entschieden, dass zum Nachweis der ernsthaften Benutzung einer Marke eine eidesstattliche Versicherung allein nicht ausreichend ist. Eine solche müsse durch weitere Beweise bestätigt werden. Erfolge dies allerdings in einer Weise, nach welcher nicht erkennbar sei, welche Marke (konkrete Bezeichnung) wann (genau Angabe des Zeitraums mit Bezug zur Marke) wie (Vorlage benutzungsrelevanter Gegenstände) benutzt worden sei, gelte der Nachweis als nicht erbracht. Darüber hinaus sei bei einer Wortbildmarke, die aus dem stilisierten Schriftzug W. Amadeus Mozart bestehe, nicht von einem betrieblichen Herkunftshinweis auszugehen, wenn diese auf einer Packung Mozartkugeln unter einem Porträt von Mozart erscheine. Der Verkehr nehme den Schriftzug dann lediglich als Erläuterung des Porträts wahr. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuGH: Zur rechtserhaltenden Benutzung einer Marke als Teil einer zusammengesetzten Markeveröffentlicht am 2. Mai 2013
EuGH, Urteil vom 18.04.2013, Az. C-12/12
Art. 15 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 40/94Der EuGH hat in einem Vorabentscheidungsverfahren entschieden, dass eine Marke, die nur als Bestandteil einer zusammengesetzten Marke oder in Verbindung mit einer anderen Marke benutzt wird, selbst auch ernsthaft und damit rechtserhaltend benutzt wird. Dies gelte auch, wenn sowohl die andere Marke als auch die zusammengesetzte Marke selbst als Marken eingetragen seien. Zum Volltext der Entscheidung: