IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. November 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.09.2015, Az. 6 U 127/14
    § 24 MarkenG; § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Inhaber einer Arzneimittelmarke, der nach Erhalt einer erforderlichen Vorabinformation  eines Parallelimporteurs diesen auf Grund dieser Information wegen einer Markenverletzung (Verpackungsgestaltung) abmahnt, keinen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten hat. Ein Unterlassungsanspruch sei wegen einer drohenden Markenverletzung zwar gegeben, eine Kostenerstattung widerspreche jedoch Treu und Glauben, da die Vorabinformation zwischen Importeur und Markeninhaber dazu diene, unter redlichem Bemühen die berechtigten Interessen des jeweils anderen zu achten. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 6. November 2015

    BGH, Urteil vom 19.03.2015, Az. I ZR 4/14
    § 524 ZPO; § 69 Nr. 3 S. 2 UrhG, § 69d Abs. 1 UrhG; Art. 13 Abs. 2 EGV 207/2009

    Der BGH hat entschieden, dass eine Programmkopie eines Computerprogramms vom Erwerber weiter veräußert werden darf, wenn ihm das Nutzungsrecht für die gesamte Zeit der Funktionsfähigkeit des Computerprogramms eingeräumt wurde. Durch diese Rechteeinräumung liege eine Veräußerung vor, die zur Erschöpfung führe. Die Weiterveräußerung der Software könne sowohl durch die Weitergabe eines die Programmkopie enthaltenden Datenträgers als auch durch Bekanntgabe eines zum Herunterladen des Programms erforderlichen Produktschlüssels erfolgen. Im letzteren Fall müsse der Vorerwerber seine Kopien des Programms zum Zeitpunkt der Veräußerung unbrauchbar machen, da anderenfalls eine Vervielfältigung des Nacherwerbers durch Download nicht zulässig sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 19. Oktober 2015

    BGH, Beschluss vom 05.03.2015, Az. I ZB 74/14
    § 19 Abs. 1 und 4 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass bezüglich der Auslegung eines Vollstreckungstitels über eine markenrechtliche Auskunft der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten ist. Hinsichtlich der Auskunft über Herkunft und Vertriebsweg markenrechtswidrig vertriebener, nicht erschöpfter Waren bedeute dies, dass keine Auskunft über Waren zu erteilen sei, bezüglich derer der Vollstreckungsschuldner auch nach zumutbaren Nachforschungen über keine Anhaltspunkte verfüge, dass sie ohne Zustimmung des Markeninhabers in Verkehr gebracht worden seien. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 24. September 2015

    BGH, Urteil vom 12.03.2015, Az. I ZR 147/13
    § 23 Nr. 2 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass die Firma TechArt von ihr getunte Porsche u.a. mit dem Hinweis „Porsche 911 Turbo mit TECHART-Umbau“ bewerben darf, auch wenn umfangreiche Änderungen an Aerodynamic-Teilen, Fahrwerk und Motorsteuerung vorgenommen werden. Damit bewege sich die Verwendung der Bezeichnung „Porsche“ durch TechArt noch im Rahmen der Schutzschranke gemäß § 23 Nr. 2 MarkenG. Dem Anbieter müsse, so der Senat, ein gewisser Spielraum verbleiben, um seine Leistungen dem Verbraucher gegenüber angemessen zu präsentieren. Es sei weder erforderlich, dass jegliche Änderungen im Detail angegeben würden, noch dass darauf hingewiesen werde, dass die genannte Marke des Herstellers nur die Herkunft des Ursprungsprodukts bezeichne und der Hersteller mit den Umbauten nichts zu tun habe. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 9. September 2015

    BGH, Urteil vom 12.03.2015, Az. I ZR 153/14
    § 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG, § 23 Nr. 3 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass eine schwarz-weiße Marke grundsätzlich nicht mit demselben Zeichen in Farbe identisch ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Farbunterschiede unbedeutend sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. August 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 21.01.2015, Az. 408 HK O 41/14
    § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass Software, hinsichtlich derer Erschöpfung eingetreten ist, auch ohne Originalverpackung weitervertrieben werden darf. Die Entfernung bzw. Ersetzung der ursprünglichen Verpackung stelle keinen Markenrechtsverstoß dar, denn es trete keine Verschlechterung des Produkts in einer Weise ein, die dem Markeninhaber ein berechtigtes Interesse an der Unterbindung dieser Form des Weiterverkaufs gebe. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Juli 2015

    BGH, Urteil vom 11.12.2014, Az. I ZR 8/13
    § 69 Nr. 3 S. 2 UrhG, § 69d Abs. 1 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass der Weiterverkauf einzelner Software-Lizenzen, die ursprünglich zu einer sog. Volumenlizenz gehörten, rechtmäßig ist. Die Erschöpfung des Verbreitungsrechts des ursprünglichen Rechtsinhabers sei mit Erstverkauf / Erteilung der Volumenlizenz eingetreten. Daher sei eine Zustimmung des ursprünglichen Rechtsinhabers zu einer Nutzung durch den Nacherwerber nicht notwendig. Der spätere Erwerber könne sich allerdings nur dann auf die Erschöpfung berufen, wenn der Ersterwerber die entsprechend veräußerten Kopien des Computerprogramms für sich selbst unbrauchbar gemacht habe. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. April 2015

    OLG Köln, Urteil vom 09.07.2014, Az. 6 U 183/13
    Art. 9 Abs. 1 S. 2 b) GMV, Art. 102 Abs. 1 GMV

    Das OLG Köln hat entschieden, dass hinsichtlich des Vertriebs von Kontaktlinsen unter einer fremden Marke auch dann eine Markenverletzung vorliegt, wenn die Umverpackung neu gestaltet wurde. Liege keine Erschöpfung vor, weil sich die Markeninhaberin dem Vertrieb berechtigt widersetze, genüge es für die Markenverletzung, dass auf der neuen Umverpackung die Internetadresse, welche die Marke enthält, aufgedruckt sei, und auch das Produkt innen die Marke abbilde. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. April 2015

    BGH, Urteil vom 12.03.2015, Az. I ZR 188/13
    § 4 Nr. 10 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; Art. 9 Abs. 1 GemeinschaftsmarkenVO

    Der BGH hat entschieden, dass ein Markeninhaber der Werbung eines Konkurrenten per Google AdWords-Anzeige mit seiner Marke (hier: ROLEX) zustimmen muss, wenn die Werbung keine Markenrechte verletzt. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn der Werbende Gebrauchtwaren einer Marke vertreiben wolle, für welche bereits Erschöpfung eingetreten sei. Die Nichterteilung der Zustimmung für eine AdWords-Werbung mit dem Markenbegriff bzw. die Einlegung einer so genannten Markenbeschwerde bei Google stelle dann eine gezielte Behinderung des Wettbewerbers dar. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. April 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2015, Az. I-20 U 105/14
    § 24 Abs. 1 MarkenG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Händler, der Werbung für Ware mit einer bestimmten fremden Marke betreibt, keine Markenrechtsverletzung begeht, wenn er sich auf den Erschöpfungsgrundsatz berufen kann. Erschöpfung trete ein, wenn die Markenware mit Zustimmung des Markeninhabers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht worden sei. Es sei nicht notwendig, dass der Händler die Ware bereits vorrätig habe, es genüge, wenn er darlege, dass er im Fall des Erwerbs eines der beworbenen Produkte einen entsprechenden Deckungskauf getätigt hätte. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I