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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. Mai 2014

    BGH, Urteil vom 30.04.2014, Az. VIII ZR 275/13
    § 439 Abs. 2 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass außergerichtlich angefallene Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache erstattungsfähig sind. Hierbei berief sich der BGH auf den Wortlaut des § 439 Abs. 2 BGB („Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.„). Zur Pressemitteilung Nr. 071/2014 vom 30.04.2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. April 2013

    LG München I, Urteil vom 22.03.2013, Az. 13 T 20183/12 – nicht rechtskräftig
    § 242 BGB, § 32 ZPO, § 35 ZPO, § 91 Abs. 1 S.1 ZPO, § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO

    Das LG München I hat entschieden, dass die Erwägung, die Rechtsprechung eines nach dem Prinzip des „fliegenden Gerichtsstandes“ erfolgte Inanspruchnahme eines auswärtigen Gerichts die Ansprüche des Klägers „in besonderer Weise“ stütze, lediglich eine strategische Erwägung darstelle („forum-shopping“), die nicht vom Schutzzweck der §§ 32 und 35 ZPO erfasst ist. Unberührt bleibe das Recht des Klägers, sich aus diesen strategischen Gründen für eine Klage in München zu entscheiden. Hinnehmen müsse er jedoch, dass er dann die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht erstattet bekomme. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. März 2013

    LG Potsdam, Urteil, Az. 12 S 7/11
    § 249 BGB, § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 S.1 BGB, § 823 Abs. 1 BGB

    Das LG Potsdam hat entschieden, dass die Rechtsanwaltsgebühren für ein zweites, „nachfassendes“ Abschlussschreiben auf eine einstweilige Verfügung vom Abgemahnten zu übernehmen sind, wenn der Abgemahnte auf das erstes Abschlussschreiben überhaupt nicht reagiert, auf das zweite Abschlussschreiben zwei Jahre später dann aber die geforderte Abschlusserklärung abgibt. Die Kosten des Abschlussschreibens seien entweder unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes (§ 823 Abs. 1 BGB, § 249 BGB) oder als Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 BGB, § 683 S.1, § 670 BGB) erstattungsfähig.

  • veröffentlicht am 30. November 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBVerfG, Beschluss vom 07.09.2011, Az. 1 BvR 1012/11
    Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG

    Das BVerfG hat entschieden, dass die Kosten für ein Inkassobüro – bei Fälligkeit der angemahnten Geldforderung – grundsätzlich zu erstatten sind, allerdings nur in der Höhe, die bei sofortiger Einschaltung eines Rechtsanwalts entstanden wäre. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. April 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.09.2011, Az. I-2 W 34/11
    § 143 Abs. 3 PatG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Gebühren eines Patentanwaltes in Patentstreitsachen immer erstattungsfähig sind, sofern der Patentanwalt irgendeine streitbezogene, d. h. die Rechtsverfolgung oder -verteidigung fördernde oder zumindest zu fördern geeignete Tätigkeit ausgeübt hat. Das Gericht führte dazu aus: Auf eine sachliche Notwendigkeit der Mitwirkung des Patentanwalts komme es auf Grund der gesetzlichen Regelung nicht an. Es sei lediglich entscheidend, ob der erstattungsberechtigten Partei durch die Mitwirkung des Patentanwalts eine Gebührenschuld entstanden sei. Ob der Patentanwalt im Rahmen seiner Mitwirkung tatsächlich auch technische oder patentrechtliche Fragen zu behandeln hatte, sei ohne Belang. Dies gelte ebenso für die Erstattung einer Terminsgebühr. Dafür reiche es aus, dass der Patentanwalt in der mündlichen Verhandlung anwesend sei und den Fortgang des Verfahrens eingriffsbereit verfolge. Nicht erforderlich sei, dass der Patentanwalt in der mündlichen Verhandlung eine selbständige Mitwirkungshandlung erbringe. Die Frage der Notwendigkeit der Teilnahme am Termin stelle sich lediglich bei der Erstattungsfähigkeit der Reisekosten, welche zu verneinen sei, wenn bereits vorher verlässlich feststehe, dass in dem Termin überhaupt keine Erörterung der Streitsache stattfinde, zu der der Patentanwalt etwas beitragen könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. Oktober 2011

    OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.07.2010, Az. 8 W 270/10
    § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Reisekosten und das Abwesenheitsgeld eines auswärtigen Rechtsanwalts erstattungsfähig sind, wenn dieser Rechtsanwalt üblicherweise von der die Erstattung verlangenden Partei mit der außergerichtlichen Bearbeitung unterschiedlichster Mandate im ganzen Bundesgebiet beauftragt wird und dann auch ggf. entstehende Gerichtsprozesse begleitet. Dass ein am Ort ansässiger, gleich qualifizierter Rechtsanwalt die Angelegenheit kostengünstiger hätte betreiben können, ist in diesem Zusammenhang von nachrangiger Bedeutung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Juli 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Itzehoe, Urteil vom 15.03.2011, Az. 7 O 318/10
    § 249 BGB

    Das LG Itzehoe hat entschieden, dass die anwaltlichen Kosten für die Einholung einer Deckungszusage bei einer Rechtsschutzversicherung keinen erstattungsfähigen Schadensersatz darstellen. Zitat:

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  • veröffentlicht am 5. Juni 2011

    BGH, Beschluss vom 22.02.2011, Az. X ZB 4/09
    §§ 15 Abs. 1 S. 2; 143 Abs. 1 PatG

    Der BGH hat entschieden, dass der Begriff der „Patentstreitsache“ grundsätzlich weit auszulegen ist, allerdings nicht jeden Rechtsstreit umfasst, welcher sich mit einem Patent befasst. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger im Vorprozess vom Beklagten – erfolglos – die Übertragung eines Patents aufgrund einer notariell beurkundeten Vereinbarung und schließlich Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt. Um diese Ansprüche abzuwehren, hatte der Beklagte einen Rechtsanwalt und einen Patentanwalt beauftragt. Hierzu der Senat (Zitat): „Weder wurde vom Kläger ein Anspruch aus dem Patentgesetz geltend gemacht, noch lag dem Klagebegehren ein im Patentgesetz geregeltes Rechtsverhältnis zugrunde. Der bloße Umstand, dass das Patentgesetz die Übertragbarkeit von Patentrechten anordnet (§ 15 Abs. 1 Satz 2), genügt nicht, um anzunehmen, dass ein jeder Vertrag, in dem sich eine Vertragspartei zur Übertragung (zumindest auch) eines Patents verpflichtet, deswegen ein im Patentgesetz geregeltes Rechtsverhältnis betrifft. Ein solches Vertragsverhältnis kann auch nicht ohne weiteres als sonstwie mit einer Erfindung eng verknüpftes Rechtsverhältnis angesehen werden. Denn das Patent kann im vertraglichen Kontext lediglich als vermögenswertes Recht, gegebenenfalls unter anderen, Erwähnung finden.“ Im vorliegenden Fall ging es u.a. um die Erstattung der Kosten des Patentanwalts. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2008, Az. I-10 W 93/08
    § 91 Abs. 1 ZPO

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass zu den Reisekosten nur solche (erforderlichen) Flugkosten gerechnet werden, die in einem Flug per „Economy-Class“ entstehen. Für Reisekosten von Patentanwälten könne auf dieselben Grundsätze zurückgegriffen werden, die für einen Rechtsanwalt gälten. Unter mehreren gleich gearteten Maßnahmen sei die kostengünstigste auszuwählen (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 16.10.2002, Az. VIII ZB 30/02, Rpfleger 2003, S. 98). Eine Erstattung von Flugkosten werde in der Rechtsprechung nur gebilligt, wenn es sich um eine Auslandsreise handelt oder die Mehrkosten einer Flugreise nicht außer Verhältnis zu den Kosten der Benutzung der Bahn stünden, wobei auch zu berücksichtigen sei, ob die geltend gemachten Kosten sich in einem angemessenen Verhältnis zu der Bedeutung des Rechtsstreits bewegen würden (vgl. BGH Beschluss vom 13.12.2007, IX ZB 112/05, Rpfleger 2008, 279ff mwN). Dabei seien „individuelle Gepflogenheiten“ des Anwalts bzw. bestimmter Kreise, denen er angehöre, nicht zu Lasten des erstattungspflichtigen Gegners zu werten. Es widerspräche dem Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn man je nach „Stellung“ des Anwalts entweder einen Flug in der economy-class „zumuten“ oder einen Flug in der business-class „zugestehen“ wolle. (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Oktober 2008

    BGH, Urteil vom 08.05.2008, Az. I ZR 88/06
    § 340 Abs. 2, 677, 683 Satz 1, § 670 BGB, §§ 3, 5, 9 Satz 1, 12 Abs. 1 Satz 2 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Vertragsstrafe nicht ohne weiteres auf den Schadensersatzanspruch des Gläubigers angerechnet werden kann. Aus § 340 BGB ergebe sich keine andere Regelung. Zwischen dem Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe und dem Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten als Resultat der Geltendmachung der Vertragsstrafe bestehe eine solche Identität nicht. Der Zweck der Vertragsstrafenvereinbarung bestehe, so der Bundesgerichtshof, darin, die Unterlassungsverpflichtung abzusichern und den sich aus einer Zuwiderhandlung ergebenden Schaden in pauschalierter Form abzudecken. Dazu gehörten nicht die weiteren Kosten, die der Schuldner dadurch veranlasst hat, dass er seine durch den Verstoß begründete Verbindlichkeit nicht erfüllt hat. Interessanterweise hielt der BGH dennoch die Geltendmachung der Rechtsanwaltskosten für unbegründet. Unter anderem könnten diese nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden, da sich die Schuldnerin mit der Vertragsstrafe nicht in Verzug befunden habe und über § 12 UWG seien Anwaltskosten für die Einholung von Vertrags(!)strafen nicht abgedeckt. Zum Volltext der Entscheidung:
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