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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. Juli 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Bremen, Urteil vom 11.01.2007, Az. 2 U 107/2006
    §§ 3, 4 Nr. 11 5 Abs. 1 UWG

    Das OLG Bremen hat entschieden, dass in der Werbung „Erste Fachanwältin für Verkehrsrecht und erster Fachanwalt für Erbrecht in…“ eine Irreführung des Verbrauchers zu sehen ist. Unstreitig war in diesem Fall, dass dem Rechtsanwalt in zeitlicher Hinsicht als erstem Mitglied der klagenden Rechtsanwaltskammer die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ verliehen worden war. Ebenso unstreitig war die Rechtsanwältin die erste Rechtsanwältin, der als Mitglied der klagenden Rechtsanwaltskammer die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwältin für Verkehrsrecht“ verliehen worden war. In zeitlicher Hinsicht war allerdings einem anderen Rechtsanwalt, der ebenfalls Mitglied der der klagenden Rechtsanwaltskammer war, schon früher die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zuerkannt worden. (mehr …)

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