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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. Juli 2011

    BFH, Urteil vom 22.06.2006, Az. VI R 5/03
    §§ 9 Abs. 1 S.1; 10 Abs. 1 S.1, Abs. 1 Nr. 7 EStG

    Der BFH hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass eine Vertragsstrafe (hier im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses) als „Erwerbsaufwendung“ zu werten ist und somit im Rahmen der Werbungskosten oder Betriebsausgaben einkünftemindernd zu berücksichtigen ist. Zitat:
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