Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BFH: Eine Vertragsstrafe kann als Betriebsausgabe abgesetzt werdenveröffentlicht am 1. Juli 2011
BFH, Urteil vom 22.06.2006, Az. VI R 5/03
§§ 9 Abs. 1 S.1; 10 Abs. 1 S.1, Abs. 1 Nr. 7 EStGDer BFH hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass eine Vertragsstrafe (hier im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses) als „Erwerbsaufwendung“ zu werten ist und somit im Rahmen der Werbungskosten oder Betriebsausgaben einkünftemindernd zu berücksichtigen ist. Zitat:
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