Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH: Irreführende Angabe über Lebensmittelzutaten kann nicht allein durch das Zutatenverzeichnis behoben werdenveröffentlicht am 5. Juni 2015
EuGH, Urteil vom 04.06.2015, Az. C-195/14
Art. 2 Abs. 1 lit. a Ziff. i EU-RL 2000/13/EG, Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 EU-RL 2000/13/EGDer EuGH hat entschieden, dass es unzulässig ist, wenn die Etikettierung eines Lebensmittels durch das Aussehen, die Bezeichnung oder die bildliche Darstellung einer bestimmten Zutat den Eindruck des Vorhandenseins dieser Zutat in dem Lebensmittel erwecken kann, obwohl sie darin tatsächlich nicht vorhanden ist und sich dies allein aus dem Verzeichnis der Zutaten auf der Verpackung des Lebensmittels ergibt. Vorliegend ging es um Früchtetee der Marke Teekanne, bei der die Abbildung von Himbeerfrüchten und Vanilleblüten blickfangmäßig herausgestellt war. Die Aufmachung des Tees war zudem geeignet, den Verbraucher davon abzuhalten, von dem auf der Verpackung – wesentlich kleiner – wiedergegebenen Verzeichnis der Zutaten Kenntnis zu nehmen, aus dem sich ein abweichender Sachverhalt ergab. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OVG Koblenz: Ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk darf als „Aperitivo Sprizz“ bezeichnet werdenveröffentlicht am 23. März 2015
OVG Koblenz, Urteil vom 11.02.2015, Az. 8 A 10959/14.OVG
§ 25 WeinGDas OVG Koblenz hat entschieden, dass die Bezeichnung „Aperitivo Sprizz“ für ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk zulässig ist. Verbraucher würden dadurch nicht in die Irre geführt, da der Ausdruck „Aperitivo“ bzw. „Aperitif“ keine besondere Qualitätsvorstellung wecke. Insoweit komme es nicht darauf an, ob es sich bei dem Getränk um aromatisierten Wein oder lediglich um ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk handele. Zum Volltext der Entscheidung:
- OVG Lüneburg: Für die Wiedereinfuhr von umverpackten Pflanzenschutzmitteln muss eine eigene Zulassung vorhanden seinveröffentlicht am 18. Februar 2014
OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.01.2014, Az. 10 LA 48/12
Art. 34 AEUV; § 15d PflSchG, § 2 Nr. 17 PflSchG, § 28 Abs. 1 PflSchG, § 30 PflSchG, § 46 Abs. 1 S. 2 PflSchG; Art. 52 Abs. 1 EGV 1107/2009, Art. 28 EGV 1107/2009Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass eine Firma in Deutschland ein von einem anderen Unternehmen produziertes und verpacktes Pflanzenschutzmittel nach einer Umverpackung und Neuetikettierung in den Niederlanden nicht ohne Vertriebserweiterung oder eigene Zulassung wiedereinführen darf. Sonst lasse sich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen, ob es sich bei einem solchen Pflanzenschutzmittel, das weder die Originalverpackung noch das Originaletikett des Zulassungsinhabers aufweise, überhaupt um eine Wiedereinfuhr eines in Deutschland hergestellten und zugelassenen Mittels handele. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - EuGH: Bezeichnung „reine Schokolade“ nicht zulässig / Italien verstößt gegen EU-Rechtveröffentlicht am 6. Dezember 2010
EuGH, Urteil vom 25.11.2010, Az. C-47/09
Richtlinie 2000/13/EG, Richtlinie 2000/36/EGDer EuGH hat entschieden, dass eine italienische Regelung, die die Etikettierung von Schokolade als „reine Schokolade“ für Schololade, die nur Kakaobutter und keine Ersatzfette enthält, erlaubte, europarechtswidrig ist. Die europäische Regeleung zur Harmonisierung von Verkaufsvorschriften sei verbindlich und zugleich den in der Unionsregelung aufgeführten Erzeugnissen vorbehalten. Es reiche eine neutrale und objektive Angabe auf einem anderen Teil des Etiketts, die die Verbraucher darüber informiere, dass das Erzeugnis keine anderen pflanzlichen Fette als Kakaobutter enthalte, aus, um eine korrekte Unterrichtung der Verbraucher zu gewährleisten. Die italienische Regelung könne die Verbraucher hingegen dadurch irreführen und somit ihr Recht auf korrekte, neutrale und objektive Informationen beeinträchtigen, dass sie die Beibehaltung zweier Kategorien von Verkehrsbezeichnungen ermögliche, die im Wesentlichen das gleiche Erzeugnis bezeichnen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BGH: Zur richtigen Etikettierung von Weinflaschen / Lorch-Premium IIveröffentlicht am 27. Januar 2010
BGH, Urteil vom 30.04.2009, Az. I ZR 45/07
§ 4 Nr. 11 UWG; Art. 47, Art. 48 EG-WeinMO (1999); Art. 6 Abs. 1 EG-WeinBezVDer BGH hat entschieden, dass es sich bei der EG-Weinmarktordnung und der EG-Weinbezeichnungs- verordnung um Vorschriften handelt, die das Marktverhalten regeln, demnach ein Verstoß gegen die Vorschriften wettbewerbswidrig ist. Aus diesem Grund musste sich der BGH mit der Frage beschäftigen, ob Angaben über die Qualität eines Weines auf dessen Etikett erlaubt sind, welche in diesen europäischen Regelungen nicht ausdrücklich vorgeschrieben sind. Nach Auffassung des Gerichts ist dies der Fall – so lange keine Irreführung der Verbraucher vorliege.
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