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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. Juni 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 04.06.2015, Az. C-195/14
    Art. 2 Abs. 1 lit. a Ziff. i EU-RL 2000/13/EG, Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 EU-RL 2000/13/EG

    Der EuGH hat entschieden, dass es unzulässig ist, wenn die Etikettierung eines Lebensmittels durch das Aussehen, die Bezeichnung oder die bildliche Darstellung einer bestimmten Zutat den Eindruck des Vorhandenseins dieser Zutat in dem Lebensmittel erwecken kann, obwohl sie darin tatsächlich nicht vorhanden ist und sich dies allein aus dem Verzeichnis der Zutaten auf der Verpackung des Lebensmittels ergibt. Vorliegend ging es um Früchtetee der Marke Teekanne, bei der die Abbildung von Himbeerfrüchten und Vanilleblüten blickfangmäßig herausgestellt war. Die Aufmachung des Tees war zudem geeignet, den Verbraucher davon abzuhalten, von dem auf der Verpackung – wesentlich kleiner – wiedergegebenen Verzeichnis der Zutaten Kenntnis zu nehmen, aus dem sich ein abweichender Sachverhalt ergab. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. März 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOVG Koblenz, Urteil vom 11.02.2015, Az. 8 A 10959/14.OVG
    § 25 WeinG

    Das OVG Koblenz hat entschieden, dass die Bezeichnung „Aperitivo Sprizz“ für ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk zulässig ist. Verbraucher würden dadurch nicht in die Irre geführt, da der Ausdruck „Aperitivo“ bzw. „Aperitif“ keine besondere Qualitätsvorstellung wecke. Insoweit komme es nicht darauf an, ob es sich bei dem Getränk um aromatisierten Wein oder lediglich um ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk handele. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. Februar 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOVG Lüneburg, Beschluss vom 13.01.2014, Az. 10 LA 48/12
    Art. 34 AEUV; § 15d PflSchG, § 2 Nr. 17 PflSchG, § 28 Abs. 1 PflSchG, § 30 PflSchG, § 46 Abs. 1 S. 2 PflSchG; Art. 52 Abs. 1 EGV 1107/2009, Art. 28 EGV 1107/2009

    Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass eine Firma in Deutschland ein von einem anderen Unternehmen produziertes und verpacktes Pflanzenschutzmittel nach einer Umverpackung und Neuetikettierung in den Niederlanden nicht ohne Vertriebserweiterung oder eigene Zulassung wiedereinführen darf. Sonst lasse sich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen, ob es sich bei einem solchen  Pflanzenschutzmittel, das weder die Originalverpackung noch das Originaletikett des Zulassungsinhabers aufweise, überhaupt um eine Wiedereinfuhr eines in Deutschland hergestellten und zugelassenen Mittels handele. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 6. Dezember 2010

    EuGH, Urteil vom 25.11.2010, Az. C-47/09
    Richtlinie 2000/13/EG, Richtlinie 2000/36/EG

    Der EuGH hat entschieden, dass eine italienische Regelung, die die Etikettierung von Schokolade als „reine Schokolade“ für Schololade, die nur Kakaobutter und keine Ersatzfette enthält, erlaubte, europarechtswidrig ist. Die europäische Regeleung zur Harmonisierung von Verkaufsvorschriften sei verbindlich und zugleich den in der Unionsregelung aufgeführten Erzeugnissen vorbehalten. Es reiche eine neutrale und objektive Angabe auf einem anderen Teil des Etiketts, die die Verbraucher darüber informiere, dass das Erzeugnis keine anderen pflanzlichen Fette als Kakaobutter enthalte, aus, um eine korrekte Unterrichtung der Verbraucher zu gewährleisten. Die italienische Regelung könne die Verbraucher hingegen dadurch irreführen und somit ihr Recht auf korrekte, neutrale und objektive Informationen beeinträchtigen, dass sie die Beibehaltung zweier Kategorien von Verkehrsbezeichnungen ermögliche, die im Wesentlichen das gleiche Erzeugnis bezeichnen. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 27. Januar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 30.04.2009, Az. I ZR 45/07
    § 4 Nr. 11 UWG; Art. 47, Art. 48 EG-WeinMO (1999); Art. 6 Abs. 1 EG-WeinBezV

    Der BGH hat entschieden, dass es sich bei der EG-Weinmarktordnung und der EG-Weinbezeichnungs- verordnung um Vorschriften handelt, die das Marktverhalten regeln, demnach ein Verstoß gegen die Vorschriften wettbewerbswidrig ist. Aus diesem Grund musste sich der BGH mit der Frage beschäftigen, ob Angaben über die Qualität eines Weines auf dessen Etikett erlaubt sind, welche in diesen europäischen Regelungen nicht ausdrücklich vorgeschrieben sind. Nach Auffassung des Gerichts ist dies der Fall – so lange keine Irreführung der Verbraucher vorliege.

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