Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Amberg: Die Teilnahme an einem Gewinnspiel darf nicht von dem Erwerb von Waren abhängig gemacht werdenveröffentlicht am 13. Februar 2013
LG Amberg, Urteil vom 12.07.2010, Az. 41 HKO 1180/09
§ 3 UWG, § 4 Nr. 6 UWG, Art. 1 29/200 EG RL, Art. 1ff 29/2005 EG RLDas LG Amberg hat entschieden, dass im geschäftlichen Verkehr Gewinnspiele wettbewerbswidrig sind, nach denen der Verbraucher auf einem auf dem Kassenbon aufgedruckten Gewinncoupon Name, Straße, Ort und Telefonnummer eintragen und den Kassenbon nach der Vervollständigung in eine Gewinnbox in der Filiale einwerfen soll. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel dürfe nicht von dem Erwerb von Waren abhängig gemacht werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Das Verbot öffentlicher Glücksspiele ist verfassungsgemäß / Ein Verstoß gegen den GlüStV ist auch wettbewerbswidrigveröffentlicht am 23. Juli 2009
OLG Frankfurt a.M., Az. 6 U 261/07, 04.06.2009
§§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 4 Abs. 4 GlüStVDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass das Verbot öffentlicher Glücksspiele in § 4 Abs. 4 GlüStV mit dem EU-Recht und deutschem Verfassungsrecht zu vereinbaren ist. Die Beklagte zu 1) unterhielt einen Internetauftritt unter „www…de“, über den Sportwetten zu festen Gewinnquoten angeboten wurden. Die Beklagte zu 1) vermittelte den Abschluss von Sportwetten an die in Gibraltar ansässige Beklagte zu 2), die zugleich Inhaberin der von der Beklagten zu 1) genutzten Domain „www… de“ war. Die Klägerin nahm die Beklagten zu 1) und 2) sowie den Geschäftsführer der letzteren, den Beklagten zu 3), wegen des Anbietens und Bewerbens von Sportwetten im Bundesland Hessen wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch. (mehr …)
- OLG Celle: Das Verbot öffentlicher Glücksspiele im Internet ist mit EU-Recht vereinbarveröffentlicht am 20. Juli 2009
OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2009, Az. 13 U 42/09 (Kart)
§§ 4 Abs. 4 GlüStV; § 1 Abs. 3 NGlüspG; Art. 43, 49 EGVDas OLG Celle hat darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des EuGH nationale Regelungen, die privaten Wettunternehmern aus einem EU-Mitgliedstaat den Zugang zu dem Glücksspielmarkt des betreffenden Staates verwehren, auch eine Beschränkung der nach EU-Recht gewährleisteten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nach Art. 43 ff., 49 ff. EGV darstellen (EuGH, Urteil vom 6. November 2003 – Rs.C-243/01 -Gambelli, NJW 2004, 139 f. und vom 6. März 2007 – Rs.C-338/04 – Placanica, NJW 2007, 1515, 1517). Nach vorläufiger Einschätzung des Senats schränke aber § 4 Abs. 4 GlüStV die Dienstleistungsfreiheit in europarechtlich zulässiger Weise ein. (mehr …)