IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Mai 2011

    Wir hatten bereits berichtet, dass in diesem Jahr eine ehemalige Lobbyistin der Musikindustrie in die Schaltzentrale der europäischen Urheberrechtsgesetzgebung befördert wurde (hier). Nicht nur wir fanden dies „pikant“. Nunmehr hat sich Chantal Hughes, Sprecherin der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen gegenüber Golem zu dieser Personalie geäußert und erklärte sinngemäß: Die Kollegin Martin-Prat sei schon mehr als sechs Jahre nicht mehr Lobbyistin der Musikindustrie und habe sich verpflichtet, die „höchsten Standards der persönlichen Integrität“ einzuhalten. Ihre weiteren Äußerungen finden Sie im obigen Golem-Artikel. Was wir davon halten? Jetzt ist alles klar. Warum es gleich nach der Berufung von Frau Martin-Prat dann in der EU-Kommission Erwägungen gab, auch Internetprovider in die Störerhaftung bei illegalem Filesharing mit einzubeziehen, so wie es das spanische Recht bereits jetzt regelt (hier), erklärte Frau Hughes nicht. Wer es noch nicht wußte: Fau Martin-Prat ist Spanierin.

  • veröffentlicht am 11. März 2011

    EuGH, Urteil vom 10.03.2011, Az. C?51/10 P
    Art. 7 Abs. 1 lit. c EU-VO Nr. 40/94

    Der EuGH hat entschieden, dass das Zeichen „1000“ nicht als Marke für Broschüren, Zeitschriften und Zeitungen eingetragen werden kann, da dies vom Rechtsverkehr als Mengenangabe zu dem jeweiligen Printmedium verstanden werde.  Zitat: „haben … und das Gericht festgestellt, dass Technopol die Eintragung des Zeichens „1000“ u. a. für Zeitschriften, einschließlich Rätselhefte, beantragt hatte. Sie haben auch festgestellt, dass zahlreiche Waren dieser Art auf dem Markt vorhanden sind und dass diese Waren im Allgemeinen ganze Zahlen zur Angabe des Inhalts enthalten. Nach einer von der Beschwerdekammer in Randnr. 19 der streitigen Entscheidung vorgenommenen Beurteilung, auf die sich das Gericht in den Randnrn. 26 und 27 des angefochtenen Urteils wesentlich stützt, wird das Zeichen „1000“ auf einer Veröffentlichung dieser Art so verstanden werden, dass diese 1 000 Kreuzworträtsel enthält.“ Zur Entscheidung im Volltext:
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  • veröffentlicht am 9. Dezember 2010

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) berichtet über die Pläne der EU, möglicherweise kollektive Klagemöglichkeiten für Verbraucher einzuführen. Die Forderung nach so genannten „Sammelklagen“ wurde in der Vergangenheit immer wieder laut, vor allem in Bereichen, in denen viele Verbraucher betroffen, für den einzelnen aber eine Klage zu risikoreich erscheint. Mit der Entscheidung der EU-Kommission, weiterhin den Plan zur Optimierung der Klagemöglichkeiten für Verbraucher zu verfolgen, sei nunmehr der Weg für eine öffentliche Konsultation eröffnet. Der vzbv will sich jedoch dafür einsetzen, dass keine „amerikanischen Verhältnisse“ in Form einer Klageindustrie entstehen, von der Verbraucher im Endeffekt nicht profitieren. Wo könnte eine neu entwickelte Kollektivklage sinnvoll eingesetzt werden? Ein Beispiel des vzbv sind Preisirreführungen in Stromverträgen, wo die Rechtswidrigkeit der Klauseln zwar gerichtlich festgestellt wurde, jeder Verbraucher jedoch selbst vor Gericht ziehen müsse, um eine Entschädigung zu erhalten. Mit einer Kollektivklage könnten nicht nur Verbraucher effizienter zu Ihrem Recht kommen, sondern es würde auch kundenfreundlichen Unternehmen helfen, sich gegenüber den „schwarzen Schafen“ abzusetzen.

  • veröffentlicht am 12. September 2010

    Größeres Diskussionspotential dürfte in Zukunft das INDECT-Projekt der Europäischen Union wecken. Das Überwachungsprojekt soll zwar kein „global monitoring“ irgendeiner Gesellschaft zum Ziel haben, doch ist unschwer erkennbar, dass ein solches Bündel an Werkzeugen zwangslos hierzu umfunktioniert werden kann. Zu der Beschreibung des Projekts hat sich auch die Piratenpartei kritisch geäußert. Die EU fasst ihre Ambitionen wie folgt zusammen: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Juli 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAb dem 01.07.2010 sind vorverpackte ökologische Lebensmittel mit dem nachfolgenden EU-Siegel zu kennzeichnen. Eine Wiedergabe in Schwarz-weiß ist möglich, wenn die Wiedergabe in Farbe nicht „zweckmäßig“ ist. Die Kennzeichnung geht zurück auf die EU-Verordnung 271/2010 vom 24.03.2010. Für bestehende Vorräte von Erzeugnissen und für Verpackungsmaterial sind Übergangsfristen vorgesehen. Nationale Bio-Siegel dürfen neben, aber nicht zum Ersatz des oben genannten Siegels verwendet werden. (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juni 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie Vorratsdatenspeicherung ist ein emotionsgeladenes Thema. Während die einen den Schutz von Kindern gegen sexuelle Gewalt (Kinderpornographie) mit ihr eindämmen wollen, sehen die anderen darin nur einen schlecht verschleierten Versuch, den „gläsernen Bürger“ zu schaffen. Das BVerfG hat (Urteil vom 02.03.2010, Az. 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 ) entschieden, dass die im Februar 2010 noch geltende Form der Vorratsdatenspeicherung nach deutschem Recht gegen die Verfassungsrechte der Bürger verstößt. Da die EU-Richtlinie 2006/24/EG eine Vorratsdatenspeicherung der Mitgliedsstaaten jedoch festschreibt, wird Deutschland eine andere Form der Vorratsdatenspeicherung bald auf den Weg bringen müssen. Derweil bahnt sich in der EU eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung an. Die sog. „schriftlichen Erklärung 29“ (0029/2010) enthalte, so die Kritik des EU-Parlamentariers Christian Engström, auch einen Aufruf an die EU-Kommission, die Vorratsdatenspeicherung auf Suchmaschinenfragen auszuweiten. Zitat: „2. fordert Rat und Kommission auf, die Richtlinie 2006/24/EG umzusetzen und ihren Anwendungsbereich auf Suchmaschinen auszudehnen, um schnell und wirksam gegen Kinderpornographie und sexuelle Belästigung im Internet vorgehen zu können;“ Massiv kritisiert wird insoweit, dass den Parlamentariern, unter anderem durch einen Verzicht auf die explizite Benennung des Begriffs „Vorratsdatenspeicherung“, vorenthalten worden sei, worum es wirklich gehe. Die Erklärung trägt den harmlosen Titel „Schriftliche Erklärung zur Schaffung eines europäischen Frühwarnsystems gegen Pädophilie und sexuelle Belästigung„. Nachdem 369 von notwendigen 324 Unterschriften bereits vorlagen, haben erste Parlamentarier, wie auch Engström, ihre Unterschrift offensichtlich zurückgezogen.

  • veröffentlicht am 28. April 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 25.03.2010, Az. I ZB 116/08
    §§ 890 ZPO; § 1 Abs. 1 Nr. 3 JBeitrO ; Art. 2 Abs. 1 S. 1, Art. 4 Nr. 2, Art. 6 Abs. 1 lit. c, Art. 16, 17, 18 EuVTVO

    Der BGH hat sich zu der Frage geäußert, wie ein Ordnungsgeld gemäß § 890 ZPO durch ein deutsches Unternehmen im Ausland gegen einen ausländischen Wettbewerber durchgesetzt werden kann. Die Vielfalt an grundlegenden Gesichtspunkten des Urteils sprechen gegen eine Zusammenfassung und für eine Wiedergabe des Volltextes der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. April 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Beschluss vom 16.11.2006, Az. 5 U 182/05
    § 97 UrhG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Vertrieb von in den USA hergestellten Vervielfältigungsstücken von DVDs in Deutschland und in der EU ohne Genehmigung des Lizenzrechteinhabers für den europäischen Raum nicht zulässig ist. Die Klägerin hatte das exklusive Verbreitungsrecht des Bild- und Tonträgers für den europäischen Raum inne. Die Beklagte hatte wiederum einen Bild- und Tonträger, der dieselben Filmwerke enthält und der ersichtlich nicht unmittelbar von der Klägerin stammt, in der Bundesrepublik Deutschland verbreitet. Die Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes komme hier nicht zum Tragen. Die Beklagte hatte die streitgegenständlichen DVDs über eBay mit dem Zusatz „(Canadian Limited Edition)“ vertrieben. Von der behaupteten Erschöpfung, für die die Beklagte beweispflichtig sei, sei das Gericht jedoch nicht überzeugt worden. Die Beklagte habe nicht darlegen können, dass die streitgegenständlichen DVDs bereits im Inland vertrieben worden seien, da es sich eben um eigens im Ausland hergestellte Exemplare handele. Es genüge nicht, dass ein schwedischer Zwischenhändler tätig geworden sei. Spezifizierter weiterer Vortrag fehle. Auch der Region-Code 0 sowie das Enthalten einer deutschen Tonspur besage nichts hinsichtlich der beabsichtigten Vertriebsgebiete. Die Beklagte konnte nicht darlegen, dass die Konfigurationen des Regional-Codes stets mit regionalen Vertriebsbeschränkungen des Berechtigten deckungsgleich seien. Der Rechtsinhaber ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, technische Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.

  • veröffentlicht am 15. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDas internationale Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) erhält Gegenwind des Europäischen Parlaments: Dieses forderte die Veröffentlichung des aktuellen Vertragsentwurfs zu dem Abkommen, welches seit 2008 von den USA, der EU-Kommission und mehreren anderen Staaten hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde. Gegenstand des Abkommens soll auch eine Umgangsweise mit Filesharern sein, denen nach maximal dreimaliger Abmahnung der Netzzugang vollständig abgeschnitten werden können soll (Three-Strikes-out). Aus dem Parlament heraus wurde beklagt, dass privaten Unternehmen nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung der Zugang zu dem ACTA-Vertragsentwurf gewährt worden sei, dem EU-Parlament als Legislativorgan dagegen nicht. Näheres findet sich bei diesem heise-Beitrag.

  • veröffentlicht am 13. Dezember 2009

    Das Bundesministerium der Justiz sieht einen Durchbruch für das Gemeinschaftspatent, nachdem der Ministerrat in Brüssel am 04.09.2009 die Kernelemente für wichtige Reformen des europäischen Patentsystems angenommen hat. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte: „Die Minister billigten heute die Verordnung über das Gemeinschaftspatent, die jetzt zur weiteren Beratung ins Europäische Parlament geht. Diese Verordnung soll ermöglichen, dass Erfindungen mit der Patenterteilung sofort EU-weiten Rechtsschutz genießen. Der heutige Beschluss der Minister enthält dazu Kriterien über die Verteilung der Patentgebühren auf die Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit der Patentämter. (mehr …)

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