IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. Oktober 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie EU ist mit der Durchsetzung des Spamverbots unzufrieden. Verschiedentlich hätten die Mitgliedsstaaten gesetzlich Geldstrafen für Spammer eingeführt. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben werde jedoch verschleppt. „Obwohl europäische Rechtsvorschriften bereits seit 2002 Spam und Spyware verbieten, werden noch immer durchschnittlich 65 Prozent der EU-Bürger regelmäßig mit Spam belästigt„, habe die für die Informationsgesellschaft zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding laut golem.de beklagt. „Wir müssen unseren Kampf gegen Spammer daher verstärken und dafür sorgen, dass die EU Rechtsvorschriften erlässt, die gegen Spammer wirksame zivil- und strafrechtliche Sanktionen vorsehen.“ Die vorgeschlagene Reform des EU-Telekommunikationsrechts, die derzeit vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet werde, solle dafür die Voraussetzungen schaffen (JavaScript-Link: golem). Verwiesen wird auf die EU-Studie „Study on activities undertaken to address threats that undermine confidence in the Information Society, such as spam, spyware and malicious software“ vom 02.10.2009 (JavaScript-Link: Studie).

  • veröffentlicht am 11. September 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie EU-Kommissarin für Verbraucherschutz Meglena Kuneva hat am gestrigen Tage die zum Teil erschreckenden Ergebnisse einer europaweiten Untersuchung zur Einhaltung von Verbraucherschutzbestimmungen vorgestellt. Die Studie prüfte dabei hauptsächlich Webseiten, die mit Artikeln aus dem Bereich Unterhaltungselektronik handelten. Dabei sei es europaweit auf mehr als der Hälfte der Seiten zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Diese bezögen sich hauptsächlich auf fehlende Widerrufs-/Rückgabebelehrungen oder Kontaktdaten und falsche Preisauskünfte (JavaScript-Link: EU-Presseerklärung). Speziell in Deutschland haben die Verbraucher nach dieser Untersuchung keine guten Karten: Auf 7 von 10 untersuchten Webseiten wurden Verstöße gegen Schutzrechte gefunden (JavaScript-Link: Heise Newsmeldung). Und was bringt dem Verbraucher nun diese Untersuchung? Nun, alle beanstandeten Onlineshops sollen von den nationalen Behörden aufgefordert werden, die Missstände zu beseitigen. Gelinge dies nicht, drohen Bußgeldern oder gar die Sperrung der Webseite. Im ersten Halbjahr 2010 sollen die Ergebnisse dieser Maßnahmen vorgestellt werden. Bleibt nur zu hoffen, dass das Einkaufen im Internet damit für die Verbraucher wieder sicherer wird und sich nicht immer wieder neue schwarze Schafe in die Herde mischen.

  • veröffentlicht am 22. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie Europäische Union hat eine neue Richtlinie für eine vereinfachte Ausgabe von elektronischem bzw. virtuellem Geld verabschiedet, die den Einsatz elektronischer Bezahlverfahren erleichtern soll und am 01.11.2009 in Kraft tritt (JavaScript-Link: EU-Richtlinie; JavaScript-Link: heise). Die EU-Richtline wird unter dem Titel „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG“ geführt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Juli 2009

    Die Internetauktionsplattform eBay ruft zum Unterschriften sammeln auf: Nach Information des Nachrichtenmagazins heise (JavaScript-Link: heise) sind immer mehr Händler unzufrieden mit Beschränkungen durch Markenhersteller. Viele dieser Hersteller wollen nicht, dass ihre Produkte bei eBay vertrieben werden und legen den Händlern strenge Restriktionen oder Verkaufsverbote auf. Sowohl für Händler als auch für Schnäppchenjäger ist dies von Nachteil. Eine von ebay beauftragte Studie ergab, dass bereits fast die Hälfte der deutschen Online-Händler bereits einmal beim Verkauf bestimmter Produkte gestoppt worden sei. Deswegen sammelt eBay jetzt Unterschriften seiner Mitglieder, um damit in Brüssel auf die Änderung der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen zu drängen. Gelingt dies, kommt dies sowohl den Verbrauchern, die mehr günstige Angebote nutzen können, als auch den Händlern und eBay selbst zu Gute.

  • veröffentlicht am 5. Juli 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie EU-Kommission hat die nächste Energieeffizienz-Verordnung verabschiedet. „Diese Ökodesign-Maßnahme wird die Energieeffizienz externer Netzteile, die täglich in Verbindung mit vielen Haushalts- und Bürogeräten genutzt werden, erheblich verbessern.“ (JavaScript-Link: EU). Betroffen sind Netzgeräte für Haushalts- und Bürogeräte wie Funk- und Schnurlostelefone, Notebooks, Modems usw. Die Anforderungen treten in zwei Schritten 2010 und 2011 in Kraft.

  • veröffentlicht am 18. Mai 2009

    Die deutschen Zöllner gehen ab dem 01.09.2009 zukünftig gegen den Import von Glühbirnen vor, wie die Wirtschaftswoche berichtet (JavaScript: Wirtschaftswoche).  Ab diesem Zeitpunkt ist laut der EU-Richtlinie 2005/32/EG der Handel mit Glühbirnen verboten (JavaScript-Hinweis: Eco-Design-Richtlinie). Der Handel mit klassischen Glühbirnen soll in verschiedenen Schritten in den Jahren 2009, 2010, 2012 und 2016 unterbunden werden. (JavaScript: Art. 3 EU-Umsetzungsverordnung). Am heutigen Montag sollen sich Vertreter des Bundesfinanzministeriums und der Länder im Bundeswirtschaftsministerium treffen, um die Details der Offensive gegen Glühbirnen zu klären. Kassierte Glühbirnen würden als Sondermüll vernichtet oder an Interessenten außerhalb der EU versteigert. Was wir davon halten? Ja, nee, klar: Klimaschutz ist ein rein europäisches Thema! Dass der Staat durch die Versteigerungen im außereuropäischen Ausland höchstselbst an der Klimakatastrophe mitwerkeln will, finden wir ebenso konsequent wie wenig überraschend. Ganz abgesehen davon ist der Bezug der Wolframfadenbrenner aus dem Ausland für den Endverbraucher nicht strafbar.

  • veröffentlicht am 2. April 2009

    Die Europäische Kommission hat laut einer aktuellen Erklärung des Harmonisierungsamtes (HABM) bekannt gegeben, dass die Gebühren für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarken ab dem 01.05.2009 um 40 Prozent gesenkt werden.  Eine online angemeldete Gemeinschaftsmarke wirft dann lediglich 900,00 EUR an amtlichen Gebühren auf. Ab dem oben genannten Stichtag wird es statt einer getrennten Gebühr für Anmeldung und Eintragung nur noch eine Gebühr geben. Auf Grund von Übergangsvereinbarungen wird für Anmeldungen, die derzeit noch anhängig sind und für die das HABM noch keine Zahlungsaufforderung für die Eintragungsgebühr vor Inkrafttreten des neuen Gebührenplans erteilt hat, keine Eintragungsgebühr mehr fällig. Für diese Kunden wird die Anmeldegebühr (z.B. 750,00 EUR für eine online Anmeldung bis zu drei Klassen) der einzige zu zahlende Betrag sein. Zusätzlich zu der neuen, einzigen Gebühr für elektronisch angemeldete Gemeinschaftsmarken, wird die Gebühr einer per Fax oder Papier angemeldeten Gemeinschaftsmarke auf 1050 EUR reduziert, und eine Anmeldung über das Madrider Protokoll wird 870 EUR kosten (JavaScript-Link: HABM).

  • veröffentlicht am 10. März 2009

    Wir berichteten, dass die EU-Kommission am 08.10.2008 einen Entwurf für eine neue Verbraucherrichtlinie vorgelegt hat (EU-RL Verbraucherverträge). Nun hat sich der Bundesrat in einer Pressemitteilung vom 06.03.2009 kritisch zu diesem Entwurf geäußert. Zwar sei eine Förderung des europäischen Binnenhandels durchaus begrüßenswert, jedoch befürchte der Bundesrat, dass Deutschland angesichts des Richtlinienvorschlags gezwungen wäre, das hier bereits bestehende hohe Verbraucherschutzniveau abzusenken. Darin sähe der Bundesrat eine eher misstrauenbildende Maßnahme, jedenfalls gegenüber dem deutschen Verbraucher. Darüber hinaus sei nach Ansicht des Bundesrates mit dem Richtlinienentwurf das Ziel der Vereinfachung des europäischen Verbraucherrechts verfehlt worden, da nur 4 der 8 zur Zeit bestehenden Richtlinien erfasst seien, und so weiterhin eine unübersichtliche Zahl von Einzelbestimmungen bestehen würde (Pressemitteilung Bundesrat).

  • veröffentlicht am 10. März 2009

    BGH, Urteil vom 09.10.2008, Az. I ZR 126/06
    Art. 5 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1, Art. 11, 110 a Abs. 5 Satz 2 EG-Verordnung Nr. 6/2002, § 4 Nr. 9 lit. a UWG

    Der BGH hatte in diesem Fall zu urteilen, ob durch die Eintragung eines Geschmacksmusters in China und anschließendem Vertrieb in der Europäischen Gemeinschaft Schutzrechte durch ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster entstehen können. Für den vorliegenden Fall wurde dies verneint. Die Anspruchstellerin hatte eine elektrische Gebäckpresse in China als Geschmacksmuster und auch als Patent angemeldet; beide Schutzrechte wurden im Jahre 2002 veröffentlicht. Die Gegnerin bot ab 2003 ähnliche Gebäckpressen in Deutschland an. Dagegen ging die Anspruchstellerin aus Rechten aus nicht eingetragenem Gemeinschaftsgeschmacksmuster vor. Der BGH vertrat jedoch die Auffassung, dass ein solches nicht entstanden sei, obwohl die chinesischen Gebäckpressen auch über Großbritannien in der EU vertrieben wurden. Die Voraussetzungen zur Entstehung eines solchen Geschmacksmusters wurden verneint. Insbesondere könne ein Gemeinschaftsschutzrecht nicht durch Veröffentlichung an einem beliebigen Ort außerhalb der Gemeinschaft (z.B. China) begründet werden. Bei der späteren Veröffentlichung in Großbritannien sei das Gerät wiederum keine Neuheit mehr gewesen, da die Veröffentlichung des Geschmacksmusters in China den inländischen Fachkreisen hätte bekannt sein können. Der BGH konnte jedoch einen Anspruch nach ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz wegen Nachahmung nicht ausschließen und hat die Angelegenheit insoweit zurückverwiesen.

  • veröffentlicht am 9. März 2009

    Die EU-Kommission hat verkündet, dass bereits 150 Mio. Verbraucher im Internet Einkäufe tätigen, jedoch nur 20 Prozent dieser Verbraucher auch im Ausland einkaufen (JavaScript-Link: (JavaScript-Link: EU-Kommission). Gestützt werden die Aussagen auf die neue Studie der Europäischen Gemeinschaft „Report on cross-border e-commerce in the EU February 2009“ (JavaScript-Link: EU-Studie). Die Zusammenfassung der Studie (Executive Summary) lässt erkennen, dass mehr EU-Verbraucher im Internet einkaufen würden (über 30 Prozent), wobei allerdings der Anteil der Einkäufe in ausländischen Onlineshops / Handelsplattformen nur auf 7 Prozent gestiegen sei. Besonders progressiv zeigten sich die Verbraucher in Skandinavien. Ein Drittel der EU-Bürger deuteten an, dass sie Waren und Dienstleistungen auch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat online kaufen würden, weil das Angebot dort billiger und besser sei. Zu den Hindernissen des grenzüberschreitenden Onlineeinkaufs werden Sprache, demographische Einflüsse, individuelle Vorlieben, technische Spezifikationen/Standards, Zugang zum Internet oder die Effizienz der Zahlungssysteme genannt. Zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Interneteinkaufs ist am 08.10.2008 der Entwurf einer EU-Richtlinie über Verbraucherverträge vorgestellt (Referenz: IP/08/1474) worden, welche EU-weit Verbraucherrechte harmonisieren soll. In der Einleitung zu der Richtlinie heißt es: (mehr …)

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