Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG München: Bei urheberrechtswidriger Nutzung von Kartenmaterial nur 300,00 EUR statt 1.620,00 EUR Schadensersatzveröffentlicht am 23. Dezember 2011
AG München, Urteil vom 17.10.2011, Az. 142 C 32411/10 – nicht rechtskräftig
§ 670 BGB, § 677, § 683 S. 1 BGB, § 97 Abs. 2, § 97 Abs. 1 UrhGDas AG München hat im vorliegenden Fall entschieden, dass für die urheberrechtswidrige Nutzung von Kartenmaterial der hier klagenden Firma Euro Cities AG (stadtplandienst.de) nicht mehr als 300,00 EUR an fiktiven Lizenzkosten geltend gemacht werden können. Die Klägerin (die 1.620,00 EUR an Schadensersatz gefordert hatte) habe nicht dargelegt, dass sie üblicherweise mehr als vorgenannten Betrag auf dem freien Markt erwirtschafte. Dabei setzte sich das Gericht eingehend mit der doch eher speziellen Beweislage auseinander. Eine Kostendeckelung gemäß § 97 a Abs. 2 UrhG soll nach Auffassung des Amtsgerichts vorliegend nicht in Betracht kommen, da jedenfalls kein Handeln außerhalb des geschäftlichen Verkehrs vorgelegen habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)