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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. Februar 2016

    EuG, Urteil vom 24.02.2016, Az. T-411/14
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009, Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass die Kontur eine Coca-Cola-Flasche ohne Riffelung nicht als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig ist. Die Form besitze keine ausreichende Unterscheidungskraft und hätte diese auch nicht durch Benutzung erworben. Nur eine Marke, die erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweiche und deshalb ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion erfüllen könne, besitze Unterscheidungskraft. Dies sei vorliegend nicht der Fall. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 4. Februar 2016

    EuG, Urteil vom 03.12.2015, Az. T-695/14
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass ein Bildzeichen, welches aus einfachen geometrischen Formen besteht, nicht immer die notwendige Unterscheidungskraft besitzt, um als Marke eingetragen werden zu können. Vorliegend lehnte das Gericht die Unterscheidungskraft des Zeichens
    T-695-14-1
    ab, da der Verbraucher bei Wahrnehmung des angemeldeten Zeichens davon ausgehen werde, dass es sich lediglich um dekoratives Beiwerk, ein maschinenlesbares Zeichen oder um ein Warensicherungsetikett handele und nicht um einen Hinweis auf die Herkunft einer Ware. Dass ein Grafikdesigner das Zeichen entworfen habe und es sich um eine urheberrechtsfähige Leistung handele, habe keinen Einfluss auf das Vorhandensein einer markenrechtlichen Unterscheidungskraft. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 28. Januar 2016

    EuG, Urteil vom 03.12.2015, Az. T-105/14
    Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass sich der Schutzumfang einer eingetragenen Wortmarke nicht auf gestalterische Elemente (z.B. Groß-/Kleinschreibung) bezieht. Somit waren die Wortmarken „IDRIVE“ und „iDrive“ als identisch anzusehen. Da außerdem eine große Nähe zwischen den angemeldeten Waren/Dienstleistungen gegeben sei, bestehe Verwechslungsgefahr, so dass das später angemeldete Zeichen „iDrive“ nicht eingetragen werden könne. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 11. Januar 2016

    EuG, Urteil vom 26.11.2015, Az. T-181/14
    Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass in dem Fall, dass eine neue Kennzeichenanmeldung (hier: Wortmarke „Nordschleife“) vollständig in einer bereits eingetragenen Marke (hier: „Management by Nordschleife“) enthalten ist, eine Verwechslungsgefahr bereits impliziert sein kann. Vorliegend hat das Gericht nach eingehender Prüfung der schriftbildlichen, klanglichen und begrifflichen Ähnlichkeit sowie der Prüfung der teilweise identischen Waren und Dienstleistungen eine Verwechslungsgefahr angenommen, zumal gerade der kennzeichnungskräftige Teil der älteren Marke mit der neueren Anmeldung übereinstimmt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 17. November 2015

    EuG, Urteil vom 24.09.2015, Az. T-317/14
    Art. 15 Abs. 1 Buchst. a (EG) Nr. 207/2009, Art. 51 Abs. 1 Buchst. a (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass hinsichtlich der ernsthaften Benutzung einer dreidimensionalen Marke (hier: Kochherd) nicht zwangsläufig nachgewiesen werden muss, dass die Marke isoliert benutzt wurde. Die gemeinsame Nutzung z.B. mit einem Wortkennzeichen schade nicht und entspreche den gängigen geschäftlichen Gepflogenheiten. Entscheidend sei nur, dass gerade auch die dreidimensionale Marke in ihrer Eigenschaft als betrieblicher Herkunftshinweis genutzt worden sei, was im vorliegenden Fall jedoch anzunehmen war. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 9. November 2015

    EuG, Urteil vom 30.09.2015, Az. T-385/14
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. b (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass der Begriff „Ultimate“ nicht als Gemeinschaftsmarke für einen Automobilhersteller eingetragen werden kann. Der Begriff werde als Ausdruck für „das beste Erreichbare, das Beste seiner Art“ verwendet und weise daher nicht auf die betriebliche Herkunft einer Ware hin. Die angesprochenen Verkehrskreise würden diesen Ausdruck lediglich als Qualitätsmerkmal oder werbliche Anpreisung interpretieren. Diese mangelnde Unterscheidungskraft stelle ein absolutes Eintragungshindernis dar. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 6. November 2015

    EuG, Urteil vom 24.09.2015, Az. T-211/14
    Art. 15 Abs. 1 Buchst. a (EG) Nr. 207/2009, Art. 51 Abs. 1 Buchst. a (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass eine ernsthafte, rechtserhaltende Benutzung einer Marke auch dann vorliegt, wenn diese Marke als Bestandteil einer anderen Marke verwendet wird. Voraussetzung für die ernsthafte Benutzung sei, dass die in Frage stehende Marke immer noch als Herkunftshinweis für die betreffende Ware diene und durch die kombinierte Verwendung mit einem anderen Zeichen die Unterscheidungskraft nicht beeinträchtigt werde. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 1. Oktober 2015

    EuG, Urteil vom 30.09.2015, Az. T-364/13
    Art. 7 GMV

    Das EuG hat entschieden, dass eine Wort-/Bildmarke in Form eines Kaimans wegen der bekannten älteren Bildmarke des „Lacoste“-Krokodils nicht für u.a. Bekleidung und Lederwaren eingetragen werden kann. Das Gericht war der Auffassung, dass der Verkehr auf Grund der schwachen bildlichen und der durchschnittlichen begrifflichen Ähnlichkeit der Zeichen annehmen könne, dass die Waren mit den einander gegenüberstehenden Zeichen aus demselben Unternehmen oder aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen würden. Zur Pressemitteilung Nr. 109/15 des EuG hier.

  • veröffentlicht am 27. August 2015

    EuG, Urteil vom 14.07.2015, Az. T-55/14
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. j der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass eine Bezeichnung, die aus einer geografischen Angabe für die Kennzeichnung von Weinen besteht, nicht in das Gemeinschaftsmarkenregister eingetragen werden kann, wenn die angemeldete Marke auch Weine umfasst, welche nicht aus der bezeichneten geografischen Gegend stammen. Insoweit bestehe ein Eintragungshindernis. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. Juli 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuG, Urteil vom 03.03.2015, Az. T?492/13 und T?493/13
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass grafische Darstellungen von Spielbrettern (hier: 2 Varianten des Spiels „Mensch ärgere dich nicht“) nicht als Bildmarken für den Bereich „Spiele“ und damit zusammenhängende Waren und Dienstleistungen eintragungsfähig sind. Für einige weitere der angemeldeten Waren und Dienstleistungen sei die Anmeldung jedoch nochmals zu prüfen, da das HABM bei der Zurückweisung der Eintragung nicht ausreichend differenziert habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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