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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. Oktober 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 10.08.2012, Az. 6 U 235/11
    § 9 HWG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine fachärztliche Beratung unter einer Internet-Domain „gesundheitsberatung.de“ einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz darstellt und daher wettbewerbswidrig ist. Nach dieser Vorschrift liege eine unzulässige Werbung für entweder eine Diagnose („Erkennung“) oder Therapie („Behandlung“) vor, wenn beides nicht auf eigener Wahrnehmung des Arztes beruhe. Diese Voraussetzungen seien im entschiedenen Fall erfüllt worden. Zu den von Nutzern gestellten Fragen habe sich die hier beklagte Ärztin konkret und individuell diagnostisch oder mit Therapieempfehlungen geäußert. Zum Volltext der Entscheidung:

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