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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. Februar 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuG, Urteil vom 28.11.2013, Az. T-34/12
    Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009, Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass Benutzungsnachweise für eine ältere Marke, die auf Verlangen des Anmelders einer neuen Marke vorgelegt werden, umfassend zu prüfen sind. Das HABM könne Nachweise wie Exportrechnungen in Länder außerhalb der Union nicht mit der knappen Begründung, dass „natürlich“ nur Rechnungen an in der Union ansässige Parteien berücksichtigt werden müssten, zurückweisen. In diesem Fall liege eine Begründungsmangel vor, da keine Stellung dazu genommen werde, warum die vorgelegten Rechnungen nicht geeignet seien, eine Benutzung der Marke zu belegen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. Oktober 2012

    BGH, Urteil vom 25.04.2012, Az. I ZR 235/10
    § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 BGB, Art. 40 Abs. 1 S.1 EGBGB, § 14 Abs. 2 MarkenG, Art. 5 Marken-RL, Art. 9 GMV

    Der BGH hat entschieden, dass ein Spediteur, der im Rahmen eines sog. „durchgehenden Zollschlussverfahrens“ Ware aus dem Ausland annimmt, um es in das (russische) Ausland weiterzutransportieren, nicht gegen das Markenrecht, aber auch nicht gegen das Wettbewerbs- oder Deliktsrecht verstößt. Im vorliegenden Verfahren erreichte am 2007 eine aus Dubai kommende Lieferung von Parfümprodukten den Flughafen Tegel. Auf den Kartons der Lieferung war die Bezeichnung „Clinique Labs“ angebracht. Die Kartons enthielten gefälschte Parfümprodukte, die mit „Clinique happy“ oder „Clinique happy heart“ gekennzeichnet waren. Die in Deutschland ansässige Beklagte sollte diese Ware im Rahmen eines durchgehenden Zollverschlussverfahrens nach Russland transportieren. Der Senat urteilte insbesondere, dass keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche bestünden, weil die Parteien im Hinblick auf die insoweit allein in Betracht kommenden Speditionsleistungen nicht in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stünden. Ein Deliktsanspruch scheitere daran, dass mit dem Bestehen eines russischen Markenrechts kein deutsches Schutzrecht verletzt werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Dezember 2011

    LG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2011, Az. 4 O 137/97
    § 14 Abs. 2 MarkenG, § 14 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG, § 14 Abs. 3 Nr. 5 MarkenG, § 19 Abs. 1 und 2 MarkenG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass derjenige, der Räumlichkeiten anmietet und Dritten zur Verfügung stellt, in welchen Markenware rechtswidrig – wenn auch nur zeitweilig und als Durchgangsstation – eingelagert wird, auf Unterlassung und Auskunftserteilung haftet, und zwar als sog. Mitstörer. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 6. Januar 2010

    LG Hamburg, Urteil vom 30.04.2009, Az. 315 O 72/08
    § 140a PatG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass das bloße körperliche Verbringen von patentverletzender Ware (hier: CD-Rs) nach Deutschland mit dem Ziel der anschließenden Durchfuhr der Waren ins Ausland keine Patentverletzung (in Deutschland) und damit keinen Anspruch auf Vernichtung auf der Grundlage von § 140a PatG begründet. Gegenteiliges sei weder der aktuellen Rechtsprechung zu entnehmen, noch der Anwendung der „Produktpiraterie-Verordnung“ auf den vorliegenden Fall. (mehr …)

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