IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. Februar 2016

    BVerwG, Beschluss vom 25.02.2016, Az. 1 C 28.14 
    Art. 2 lit. d. EU-RL 95/46/EG, Art. 17 Abs. 2 EU-RL 95/46/EG; § 3 Abs. 7 BDSG, § 38 Abs. 5 BDSG

    Das BVerwG hat entschieden, dass der EuGH im Ergebnis über die Rechtsfrage entscheiden soll, ob die privatrechtlich organisierte Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein (WTSH)  als Betreiberin einer Facebook-Fanseite „verantwortliche Stelle“ im Hinblick auf die von Facebook erhobenen Daten gemäß § 3 Abs. 7 BDSG / Art. 2 d) RL 95/46/EG ist. Genauer soll geklärt werden, ob bei mehrstufigen Informationsanbieterverhältnissen Raum für die Verantwortlichkeit einer Stelle gegeben ist, obwohl sie nicht i.S.d. Art. 2 Buchst. d) RL 95/46/EG für die Datenverarbeitung verantwortlich ist, nämlich für die Auswahl eines Betreibers für sein Informationsangebot. Zur Pressemitteilung Nr. 11/2016: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Februar 2016

    BGH, Beschluss vom 12.01.2016, Az. 3 StR 482/15
    § 24 StPO, § 338 Nr. 3 StPO

    Der BGH hat entschieden, dass der Vorsitzende Richter einer Strafkammer für befangen zu erklären ist, wenn er auf seinem privaten Facebook-Account ein Foto von sich in einem T-Shirt veröffentlicht, auf welchem „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“ zu lesen ist und er im Kommentarbereich den Eintrag „Das ist mein ‚Wenn du raus kommst, bin ich in Rente‘-Blick“ veröffentlicht. Dieser Inhalt der öffentlich und somit auch für jeden Verfahrensbeteiligten zugänglichen Facebook-Seite dokumentiere eindeutig eine innere Haltung des Vorsitzenden, die bei verständiger Betrachtung besorgen lasse, dieser beurteile die von ihm zu bearbeitenden Strafverfahren nicht objektiv, sondern habe Spaß an der Verhängung hoher Strafen und mache sich über die Angeklagten lustig. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Januar 2016

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.11.2015, Az. 16 U 64/15
    § 1004 Abs. 1 BGB analog, § 823 ff BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass das sog. Teilen eines Beitrags in dem sozialen Netzwerk Facebook nicht mit einer Verlinkung und einem damit verbundenen Zueigenmachen einer Äußerung vergleichbar ist. Zwar sei die Teilen-Funktion einer Verlinkung technisch ähnlich, es handele sich allerdings lediglich um einen Hinweis auf private Inhalte anderer Nutzer, mit welchen keine Identifikation vorliege. Deswegen enthalte das Teilen außer der Verbreitungsfunktion keine darüber hinausgehende Bedeutung. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 15. Januar 2016

    BGH, Urteil vom 14.01.2016, Az. I ZR 65/14
    § 5 Abs. 1 UWG, § 7 Abs. 1 und 2 Nr. 3 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass die in dem sozialen Netzwerk www.facebook.de zu findende Funktion „Freunde finden“, mittels derer Einladungs-E-Mails von „Facebook“ an Empfänger, die in den Erhalt der E-Mails nicht ausdrücklich eingewilligt haben, versendet werden, eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG darstellt und damit gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt. Facebook-Nutzer würden vom Betreiber zudem in die Irre geführt, da diese bei dem bei der Registrierung eingeblendeten Hinweis „Sind deine Freunde schon bei Facebook?“ nicht darüber aufgeklärt würden, dass die vom Nutzer importierten E-Mail-Kontaktdaten ausgewertet würden und eine Versendung der Einladungs-E-Mails auch an Personen erfolge, die noch nicht bei „Facebook“ registriert seien. Zur Pressemitteilung Nr. 7/2016 vom 14.01.2016: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Januar 2016

    LG Berlin, Urteil vom 17.12.2015, Az. 20 O 172/15
    § 1922 BGB

    Das LG Berlin hat entschieden, dass die Eltern eines Kindes bei dessen Tod die Zugangsdaten zu dessen Facebook-Account erben. Anlass der Klage war der tragische Tod der 15jährigen Tochter der Eltern, die nach deren Tod versuchten, etwaige Hinweise über mögliche Absichten oder Motive ihrer Tochter für den Fall zu erhalten, dass es sich bei deren Tod um einen Suizid gehandelt hatte. Dies war den Eltern aber nicht möglich, da ein Bekannter der Tochter Facebook über deren Tod wohl vor den Eltern informiert hatte und Facebook den entsprechenden Account der Tochter in einen „Gedenkzustand“ versetzt hatte. Facebook-Freunde des Kontoinhabers können auf den Gedenkzustand noch zugreifen und dort auch noch Beiträge einfügen; allerdings nicht Außenstehende. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 5. Oktober 2015

    LG Memmingen, Urteil vom 03.02.2015, Az. 21 O 1761/13
    § 253 Abs. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, § 827 BGB, § 828 Abs. 3 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB

    Das LG Memmingen hat entschieden, dass auch ein Schüler zur Unterlassung und zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet sein kann, wenn er einen anderen Schüler im Internet erheblich beleidigt („mobbt“). Die verfahrensgegenständlichen Äußerungen lassen vermuten, dass die betroffenen Schüler nicht die Waldorfschule besuchten. Entgegen gängiger Klischees verhalf dem minderjährigen Täter nicht zur Entlastung, dass Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes unter Kindern nicht uneingeschränkt nach den für Volljährigen geltenden Maßstäben beurteilt werden können, weil unter Kindern der Gebrauch von Schimpfwörtern oder von Formulierungen, die strafrechtlich als Beleidigungen einzuordnen sind, oft üblich ist. Auch dass sie in gewissem Umfang Teil einer jugendtümlichen Sprache und geprägt auch von einem noch kindlichen bzw. jugendtypischen Verhalten seien, in dem sich häufig eine gewisse Sorglosigkeit der Äußerung offenbare, half dem Täter nicht. Denn ein immerhin bereits deliktsfähiges Kind wisse durchaus, dass ein Schimpfwort eine Herabsetzung des anderen Kindes bedeutet, dass damit eine Abwertung seiner Person verbunden und auch gewollt sei, und es wisse auch, dass die Nachhaltigkeit einer solchen Herabsetzung durch ihre Einstellung in das Internet und den „öffentlichen Pranger“ massiv verstärkt werden könne, obwohl genau diese Verstärkung unrechtmäßig sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. August 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 10.06.2015, Az. 28 O 547/14
    § 1004 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

    Das LG Köln hat entschieden, dass die Veröffentlichung privater Facebook-Nachrichten und Whats-App-Protokolle betreffend die Beziehung eines bekannten Sportlers dessen Persönlichkeitsrechte verletzt. Über das Bestehen einer Beziehung hinaus seien seitens des Klägers keine Beziehungsdetails öffentlich gemacht worden, so dass keine Selbstöffnung vorliege, welche die Privatsphäre einschränke. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. Mai 2015

    LAG Köln, Urteil vom 19.01.2015, Az. 2 Sa 861/13
    § 1004 BGB analog; § 53 UrhG, § 72 UrhG; § 23 KUG

    Das LAG Köln hat entschieden, dass das Kopieren von Fotos, die auf Facebook im öffentlichen Bereich zugänglich waren, für den privaten Gebrauch erlaubt ist. Das Erstellen einer solchen Kopie sei nicht offensichtlich rechtswidrig. Eine Verbreitung im Sinne von der nicht mehr zu kontrollierenden Kenntnisnahme durch Dritte sei hingegen nur mit Einwilligung zulässig, darunter falle jedoch nicht das Zeigen von Fotos an einzelne Betrachter. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. Januar 2015

    LG Stuttgart, Beschluss vom 06.08.2014, Az. 37 O 34/14 KfH
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass ein Unternehmen in dem sozialen Netzwerk Facebook nicht mittels zugekaufter „Fans/Likes“ oder „Gefällt-mir-Angaben“ werben darf. Das mit der einstweiligen Verfügung überzogene Unternehmen hatte binnen weniger Monate über 14.500 „Gefällt-mir“-Zusprüche erhalten, wobei sich bei der Überprüfung dieser „Likes“ herausstellte, dass diese aus Indonesien, Indien und Brasilien stammten, ohne dass das Unternehmen dort tätig war. Gegen den Beschluss ist Widerspruch eingelegt worden.

  • veröffentlicht am 14. November 2014

    OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.09.2014, Az. 4 LB 20/13
    § 38 Abs. 5 BDSG, § 3 Abs. 7 BDSG

    Das OVG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass ein Facebook-Mitglied, welches bei Facebook eine sog. Fanpage unterhält, nicht für die von Facebook verursachten Datenschutzverletzungen haftet und allein auf Grund der von Facebook vorgenommenen Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern der Fanpage nicht auf Deaktivierung der Fanpage in Anspruch genommen werden kann. Wir hatten berichtet (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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