Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- ArbG Hamburg: Bild von Totenschädel mit Polizeimütze bei Facebook rechtfertigt nicht die fristlose Entlassung eines Polizeibeamtenveröffentlicht am 20. September 2013
ArbG Hamburg, Urteil vom 18.09.2013, Az. 27 Ca 207/13
§ 611 BGB, § 626 BGBDas ArbG Hamburg hat eine außerordentliche (fristlose) Kündigung eines Polizeibediensteten aufgehoben, der auf seiner persönlichen Facebookseite das Foto eines Totenschädels mit Polizeimütze veröffentlicht hatte, welches im Postencontainer vor dem Schutzobjekt Joseph-Carlebach-Schule (Rotherbaum) der Jüdischen Gemeinde in Hamburg aufgenommen worden war. Eine rechtsradikale Gesinnung sei dem Kläger nicht nachzuweisen, auch im Übrigen werde der Totenschädel nicht rechtswidrig instrumentalisiert. Zur Pressemitteilung vom 18.09.2013: (mehr …)
- LG Freiburg: Händler haftet für wettbewerbswidrige Werbung seines Mitarbeiters auch bei Unkenntnisveröffentlicht am 19. August 2013
LG Freiburg, Beschluss vom 31.07.2013, Az. 12 O 83/13 – nicht rechtskräftig
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 2 UWGDas LG Freiburg hat entschieden, dass ein Pkw-Händler auf für wettbewerbswidrige Werbung seiner Mitarbeiter (Verkaufsangestellter) haftet. Der Mitarbeitet hatte eine Werbung bei Facebook geschaltet und dabei gegen die Regelungen der Pkw-EnVKV verstoßen, eine fehlerhafte Anbieterkennzeichnung vorgehalten und die Motorleistung des beworbenen Pkw nicht (auch) in „kW“ angeben. Der Händler hatte eingewandt, er habe von der Schaltung der Anzeige keine Kenntnis gehabt. Von § 8 Abs. 2 UWG hatten offensichtlich weder er noch sein Rechtsanwalt Kenntnis. Der Unterlassungsanspruch setzt im Vergleich zum Schadensersatzanspruch im Übrigen kein Verschulden voraus. Die weitere Entgegnung, bei dem Hinweis des Mitarbeiters handele es sich nicht um Werbung, also keine geschäftliche Handlung, überging der Händler, dass der konkrete Inhalt des „Hinweises“, in welchem ein bestimmtes Fahrzeug abgebildet und benannt und mit Motorleistung sowie Verkaufspreis angegeben war, als „absatzfördernd“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG bewertet werden konnte.
- OLG Frankfurt a.M.: Die Behauptung, Facebook-Fans seien „gekauft“, kann per einstweiliger Verfügung untersagt werdenveröffentlicht am 22. Juli 2013
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.04.2013, Az. 16 W 21/13
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Behauptung, Facebook-Fans seien „gekauft“ worden, per einstweiliger Verfügung untersagt werden kann. Für eine Zulässigkeit dieser Äußerung hätte der Antragsgegner deren Wahrheit nachweisen müssen. Dies sei im vorliegenden Verfahren nicht geschehen. Das Gericht stellte klar, dass sich der Antragsgegner nicht auf das Feld der Ironie im Hinblick auf die hier vorliegende Zuspitzung der Äußerung auf einen klaren Tatsachenkern zurückziehen könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Menden: Zum Anspruch eines abberufenen Facebook-Gruppenmoderators auf „Wiedereinsetzung“veröffentlicht am 12. Juli 2013
AG Menden, Urteil vom 09.01.2013, Az. 4 C 409/12
§ 21 BGB, § 705 BGB, Art. 2 GG, Art. 5 GGDas AG Menden hat entschieden, dass der Moderator einer Facebook-Gruppe abberufen werden darf (wenn er andere Gruppenmitglieder beleidigt) und keinen Anspruch auf Wiedereinsetzung als Administrator der Gruppe hat. Insbesondere handele es sich bei der Gruppe nicht um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts i. S. d. §§ 705 ff. BGB oder einen Verein i. S. d. §§ 21 ff. BGB. Die Berufung gegen das Urteil wurde vom LG Arnsberg (Beschluss vom 25.03.2013, Az. 3 S 8/13; Volltext im Anschluss an die Entscheidungsgründe des AG Menden unten) zurückgewiesen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Die private Faceook-Nachricht (eines Adeligen mit zahlreichen Rechtschreibfehlern zur Herleitung seines Adelstitels) darf nicht ohne Weiteres bei Facebook veröffentlicht werdenveröffentlicht am 4. Juli 2013
OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2013, Az. 7 W 5/13
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Hamburg hat entschieden, dass private Nachrichten (Adeliger mit zahlreichen Rechtschreibfehlern), welche im sozialen Netzwerk Facebook von Nutzer zu Nutzer ausgetauscht werden und kein weiteres öffentliches Interesse haben, nicht veröffentlicht werden dürfen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OVG Schleswig: Facebook darf Konten von Nutzern, die nicht ihre Echtdaten („Klarnamen“) angeben, sperrenveröffentlicht am 24. April 2013
OVG Schleswig, Beschluss vom 22.04.2013, Az. 4 MB 10/13 und 11/13
§ 38 Abs. 5 BDSGDas OVG Schleswig hat Beschwerden des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) im Facebook-Klarnamenstreit zurückgewiesen und erklärt, dass das soziale Netzwerk Facebook vorerst auch weiterhin Konten von Nutzern, die nicht ihre Echtdaten („Klarnamen“) angeben, sperren darf. Ausschlag gebend war der Umstand, dass auf den Fall ausschließlich irisches Datenschutzrecht zur Anwendung kam. Zur Pressemitteilung des Senats vom 23.04.2013: (mehr …)
- LG Hamburg: Die Aktivierung des Facebook „Gefällt mir“-Buttons wird vom Verkehr nicht als Gütesiegel positiver persönlicher Erfahrung mit dem Seitenbetreiber interpretiertveröffentlicht am 27. Februar 2013
LG Hamburg, Urteil vom 10.01.2013, Az. 327 O 438/11
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass es nicht wettbewerbswidrig ist, wenn die Teilnahme an einem Gewinnspiel im sozialen Netzwerk Facebook von dem Klicken des „Gefällt mir“-Buttons abhängig gemacht wird. Ein Verbraucherschutz sah hierin eine Irreführung des Verbrauchers, da dieser bei Aufruf der Facebook-Seite der Beklagten auf Grund der gehäuften „Gefällt mir“-Meldungen von einer positiven Erfahrungen anderer Nutzer mit der Beklagten bzw. ihren Produkten ausgehe. Das sei wiederum nicht zutreffend, da sich die Beklagte die „Gefällt mir“-Erklärungen über das Gewinnspiel „erkauft“ habe. (mehr …)
- VG Schleswig-Holstein: Facebook Ireland Ltd. unterliegt nicht deutschem Datenschutzrechtveröffentlicht am 19. Februar 2013
VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.02.2013, Az. 8 B 60/12
§ 1 Abs. 5 Satz 1 BDSG, § 38 Abs. 5 S. 1 BDSG, § 13 Abs. 6 TMG, Art. 4 Abs. 1 46/95 EU-RLDas Schleswig-Holsteinische VG hat entschieden, dass die gegen die Facebook Ireland Ltd. unter dem 14.12.2012 ergangene Anordnung des Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein nach summarischer Prüfung rechtswidrig sei. Der Datenschutzbeauftragte hatte die Entsperrung von Konten unter www.facebook.com registrierter (natürlicher) Personen in Schleswig-Holstein angeordnet, die ausschließlich und alleine wegen des Grundes der Nichtangabe oder nicht vollständiger Angabe von Echtdaten bei der Registrierung gesperrt worden waren. Insbesondere finde für die genannte Anordnung nicht das deutsche materielle Datenschutzrecht Anwendung. Für die in Dublin ansässige Facebook Inc. komme irisches Datenrecht zur Anwendung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Regensburg: Fehlendes Impressum bei Facebook kann abgemahnt werden / Im richtigen Hof findet auch die Revolutive Systems GmbH (früher: Binary Services GmbH) mal ein Korn…veröffentlicht am 6. Februar 2013
LG Regensburg, End-Urteil vom 31.01.2013, Az. 1 HK O 1884/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 3 UWG, § 8 Abs. 4 UWG; § 5 TMGDas LG Regensburg hat entschieden, dass ein Unternehmen bei Facebook ein Impressum vorhalten muss, insbesondere dann, wenn – wie vorliegend – der Facebookauftritt ais Eingangskanal zur gewerblichen Website verwendet wird, auf der die Darstellung entgeltlicher Leistungen erfolgt. Die Pflicht nach § 5 TMG greife auch auf derartigen Facebookseiten ein, die einen gewissen Grad von Selbständigkeit in Bezug auf die präsentierte Firma haben. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Aachen: Ankündigung eines Amoklaufs bei Facebook bleibt straffreiveröffentlicht am 4. Februar 2013
LG Aachen, Urteil vom 05.09.2012, Az. 94 Ns 27/12
§ 126 StGBDas LG Aachen hat entschieden, dass derjenige, der einen nur unbestimmt beschriebenen Amoklauf bei Facebook ankündigt, damit jedenfalls keine Straftat im Sinne einer „Störung des öffentlichen Friedens“ (§ 126 StGB) begeht, da hierfür tatbestandlich eine allgemeine Beunruhigung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland, also einer nicht unerheblichen Personenzahl, notwendig sei, was jedenfalls dann nicht gegeben sei, wenn der Betreffende davon ausgehe, maximal 40 Leser durch seinen Eintrag zu erreichen. Zum Volltext der Entscheidung: