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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. März 2013

    LG München I, Urteil vom 08.08.2012, Az. 25 O 13635/12
    § 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 2 GG, Art. 12 GG

    Das LG München I hat entschieden, dass eine Auskunftei (wie z.B. die SCHUFA) zur Unterlassung verpflichtet ist, wenn sie gegenüber einem anfragenden Unternehmen eine unzutreffende Auskunft zur Bonität / Scorewert erteilt. Hierin liege eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; es sei sowohl das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als auch die Ehre der Klägerin verletzt. Unzutreffende Bonitätsauskünfte seien per se nicht durch § 28a BDSG und § 29 BDSG erlaubt. Der Streitwert wurde auf 8.000 EUR festgesetzt.

  • veröffentlicht am 9. Oktober 2012

    LG München I, End-Urteil vom 29.03.2012, Az. 25 O 11702/11
    § 823 Abs. 1 BGB, 823 Abs. 2 BGB, § 185 BGB; § 186 StGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das LG München I hat entschieden, dass ein Mieter nicht gegen einen anderen Wohnungseigentümer wegen dessen Auftreten gegenüber Dritten als Rechtsanwalt rechtlich vorgehen kann. Der Mieter hatte sich auf § 132a StGB berufen und insoweit ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB angenommen. Insgesamt, so die Kammer, sei die Einordnung von § 132 a StGB als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zweifelhaft. Das Delikt falle unter den Titel „Straftaten gegen die öffentliche Ordnung“. Klare Zielsetzung der Vorschrift sei es, den Rechtsverkehr in seiner Gesamtheit vor Personen zu schützen, die durch unberechtigte Angabe einer geschützten Berufsbezeichnung wie Rechtsanwalt ein besonderes, auf diesem Berufsbild und der diesem zugrunde liegenden Ausbildung beruhendes Vertrauen für sich fälschlich in Anspruch nähmen. Damit komme ein Drittschutz allenfalls im Verhältnis zum konkreten Adressaten in Betracht, gegenüber dem der Falschbezeichnete auftrete und dieses Vertrauen in Anspruch nehme. Im Verhältnis zu Dritten, die ihrerseits nicht Adressat seien, scheide jedoch ein individueller Anspruch aus. Ziel der Vorschrift ist es nicht, jedem Einzelnen einen dem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch vergleichbaren Unterlassungsanspruch ohne konkreten Eingriff in eigene schützenswerte Rechtspositionen zuzubilligen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. August 2012

    LG Köln, Urteil vom 15.08.2012, Az. 28 O 199/12
    § 823 BGB, § 1004 BGB analog,
    Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das LG Köln hat entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht den Einzelnen auch davor schützt, dass ihm Äußerungen zugeschrieben werden, die er nicht getan hat und die seine Privatsphäre oder den von ihm selbst definierten sozialen Geltungsanspruch beeinträchtigen. Der grundrechtliche Schutz wirke nicht nur gegenüber Fehlzitaten. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schütze auch vor unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung. Der Schutz finde seinen Grund darin, dass mit dem Zitat nicht eine subjektive Meinung des Kritikers zur Diskussion gestellt, sondern eine objektive Tatsache über den Kritisierten behauptet werde. Deswegen sei das Zitat, das als Beleg für Kritik verwendet werde, eine besonders scharfe Waffe im Meinungskampf. Gegenüber der erkennbaren Meinungsäußerung komme ihm die Überzeugungs- und Beweiskraft des Faktums zu. Sei es unrichtig, verfälscht oder entstellt, so greife dies in das Persönlichkeitsrecht des Kritisierten um so tiefer ein, als er hier sozusagen als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. August 2012

    OLG Dresden, Urteil vom 03.05.2012, Az. 4 U 1883/11
    § 823 Abs. 1 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass derjenige, der sich auf Grund unwahrer Tatsachenbehauptungen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sieht, vom Behauptenden auch die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts in diesem Ermittlungsverfahren verlangen kann. Der Senat ließ sich auch zu der Frage aus, wie das Schmerzensgeld zu berechnen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. November 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Urteil vom 06.07.2010, Az. 33 O 8163/10
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG München I hat entschieden, dass die Einstellung von Schmuckgegenständen in die eBay-Markenkategorie „Thomas Sabo“ und „Pandora“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn diese nicht tatsächlich von diesen Herstellern gefertigt wurden. Die damit begründete Verwechselungsgefahr werde auch nicht dadurch beseitigt, dass das Wort „kompatibel“ verwendet werde, denn damit werde lediglich zum Ausdruck gebracht, dass ein Gegenstand zu einem anderen passe („kompatibel“ sei). Es fehle gleichwohl eine aufklärende Aussage darüber, wer der Hersteller des Produkts ist. Auf die Entscheidung hingewiesen hat RA Felix Barth (hier).

  • veröffentlicht am 9. September 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 01.09.2011, Az. 327 O 607/10 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, der im Internet ein Reisebuchungsportal unterhält, in welchem auch Hotelbewertungen Dritter veröffentlicht werden, haftet, wenn sich herausstellt, das die Hotelbewertung eine falsche Tatsachenbehauptung enthält. Zwar haftet der Betreiber eines Meinungsforums erst ab dem Zeitpunkt, ab dem er positive Kenntnis von dem (offensichtlichen) Rechtsverstoß hat. Ein gerichtliches Verfahren ist dann aber notwendig, wenn der Beklagte auf die „Benachrichtigung“ überhaupt nicht reagiert oder die Entfernung des Beitrags ablehnt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. Mai 2011

    LG München I, Beschluss vom 22.03.2011, Az. 17 HK O 5636/11
    §§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG

    Das LG München I hat im Rahmen einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die falsche Ortsangabe im Rahmen eines Google Places-Profils zu einer Irreführung von Nutzern führen und somit als Wettbewerbsverstoß kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Im vorliegenden Fall lag der angegebene Geschäftssitz etwa 6 km von dem tatsächlichen Geschäftssitz entfernt, ohne dass das betreffende Unternehmen einen anderweitigen Geschäftsbezug zu dem Ort des angegebenen Geschäftssitzes (etwa Zweigstelle) aufweisen konnte. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 10.000,00 EUR festgesetzt.

  • veröffentlicht am 27. Februar 2011

    OLG Dresden, Urteil vom 25.01.2011, Az. 5 U 1058/10
    §§ 312 Abs. 2 S. 3, 355 BGB

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung nicht deshalb unwirksam ist, weil unter der Überschrift „Fristlauf“ der Hinweis enthalten ist: „Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem ich diese Widerrufsbelehrung erhalten habe.“ (Hervorhebungen durch unsere Kanzlei). Zitat: „In der Rechtsprechung wird zwar zum Teil unter Bezugnahme auf §§ 355 Abs. 2 S. 1, 187 Abs. 1 BGB 2006 dahin argumentiert, dieser Hinweis sei inhaltlich fehlerhaft, weil zwar der erste Tag bei der Berechnung des Fristlaufes nicht mitgerechnet werde, als Fristbeginn aber dennoch der erste Tag anzusehen sei (vgl. LG Duisburg, Urteil vom 09.12.2010, Az. 5 S 51/10, BeckRS 2010, 30167). Diese Auffassung teilt allerdings der Senat nicht, denn der Hinweis in der vorliegenden Fassung ist geeignet, den Verbraucher zutreffend über die Dauer seines Widerrufsrechtes zu belehren. (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Februar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Dresden, Urteil vom 25.01.2011, Az. 5 U 1058/10
    §§ 312 Abs. 2 S. 3, 355 BGB

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung nicht notwendigerweise zu einer Verlängerung der Widerrufsfrist führt. Der Kläger hatte sich zu Kapitalanlagezwecken an einer Publikums-Gesellschaft  beteiligt, widerrief seine Gesellschaftsbeteiligung und suchte nun im Wege der Feststellungsklage gerichtliche Klärung. Die eigentlich abgelaufene Widerrufsfrist von 2 Wochen hielt der (Feststellungs-) Kläger für unbeachtlich. Im vorliegenden Falle habe die Widerrufsfrist  nicht zu laufen begonnen, weil die dem Kläger von Seiten der Beklagten erteilte Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen habe. So enthalte die Widerrufsbelehrung den Hinweis auf die Verpflichtung des Klägers, empfangene Leistungen und gezogene Nutzungen herauszugeben, nicht aber den Hinweis auf sein korrespondierendes Recht, die der Beklagten gewährten Leistungen seinerseits von dieser wieder herauszuverlangen. Der Senat bejahte ein grundsätzliches Widerrufsrecht, hielt jedoch die Ausübung des Widerrufs für nicht mehr fristgerecht. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. April 2009

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.06.2008, Az. 22 U 104/06
    §§
    278 Abs. 1, 280, 281 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Das OLG Frankfurt a.M. hat einem Unternehmen Schadensersatz gegen eine Wirtschaftsauskunftei zugesprochen, da die von der Auskunftei erteilten Auskünfte unvollständig und falsch waren. Die Beklagte habe der Klägerin eine Einschätzung der Insolvenzwahrscheinlichkeit des abgefragten Unternehmens aufgrund der verfügbaren Daten geschuldet. Diese Pflicht habe sie verletzt, weil die vorgenommene Risikoeinschätzung und die Empfehlung eines Kreditrahmens falsch gewesen seien. Angesichts der objektiven Umstände hätten sie nicht abgegeben werden dürfen. Diese Umstände hätten der Beklagten bekannt sein können und müssen. Dass das Unternehmen gewerberechtlich nicht gemeldet gewesen sei und die abgefragte Person die eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, seien öffentlich verfügbare Informationen gewesen. Eine Wirtschaftsauskunftei könne in zulässiger Weise bestimmte Quellen, z. B. öffentliche Register, sogar unabhängig vom Vorliegen der Anfrage eines Kreditgebers systematisch auswerten, um die Ergebnisse in eine Datenbank aufzunehmen (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 1410 m.w.N.). (mehr …)

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