IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. März 2013

    Rechtsanwalt Torsten Riebe von der Hamburger Kanzlei Bode & Partner GbR (www.abmahnung-bode-partner.com) mahnt derzeit offensichtlich massenhaft für die Firma Order Online USA Inc., 109 E 17th St 25, WY 82001 Cheyenne, USA, ab. Auf Grund der besonderen Ausgestaltung der Abmahnungen ist von über hundert Abmahnungen auszugehen. Häufig thematisiert, aber nicht einziger Abmahnungsgrund, ist angeblich eine rechtswidrige Ausgestaltung des Kauf-Buttons (sog. Button-Lösung). Abgemahnt wird u.a. auch die fehlende Angabe wesentlicher Merkmale der Ware. Die Unterschriften unter den jeweiligen Prozessvollmachten wirken identisch, so dass die Möglichkeit besteht, dass hier statt der Originalunterschrift des Vertretungsberechtigten der Order Online USA Inc. nur Grafikdateien auf den jeweiligen Vollmachten platziert wurden. Was sollte man zu diesem Vorgehen wissen? (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Dezember 2011

    Derzeit finden sich vermehrt Abmahnungen der Kanzlei Reichelt Klute Aßmann wegen illegalen Downloads des Softwaretitels „The Witcher 2: Assassins of Kings“ (Rechteinhaber: CD Projekt RED SP. z.o.o.). Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 911,80 EUR gefordert. Wie Sie sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung richtig verhalten, erfahren Sie hier.

  • veröffentlicht am 13. Juli 2011

    Viele Softwareentwickler haben ein nur rudimentär ausgeprägtes Gespür für das Softwarerecht. Einen Rechtsanwalt benötigt erst, wer das in Ruinen liegende Softwareprojekt partout nicht mehr zu reanimieren vermag. Nunmehr haben die Betreiber des Debian-Projekts mit freundlicher Unterstützung der Anwälte des Software Freedom Law Center (SFLC) einen Hilfe-zur-Selbsthilfe-Ratgeber zu Softwarepatenten veröffentlicht (hier), worauf Golem hinweist. Dieser soll offensichtlich als erste Orientierungshilfe dienen. Zu beachten ist, worauf die Betreiber ausdrücklich hinweisen, dass die FAQ-Liste lediglich das US-amerikanische Recht im Auge hat. Dies ist allerdings schon einmal ein wesentlicher Fortschritt, da in den USA den Softwarehäusern durch Patentklagen Dritter zweifellos die höchsten finanziellen Schäden drohen. Die Rechtslage in anderen Staaten kann sich daher anders darstellen. Wer es genau wissen möchte / muss, fragt einen Rechtsanwalt für IT-Recht. Wir helfen gerne weiter. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Post (Kontakt).

    Dr. Damm & Partner
    Rechtsanwälte

    Senke 13
    22393 Hamburg
    Telefon 040/35716-904
    E-Mail: info[at]damm-legal.de


    Dr. Damm & Partner
    Rechtsanwälte
    Saalestr. 8
    24539 Neumünster

    Telefon 04321 / 390 55-0
    E-Mail: info[at]damm-legal.de

  • veröffentlicht am 21. März 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie Firma ICM Registry hat angekündigt, dass die spezielle 1st-Level-Domain .xxx für erotische und pornographische Inhalte („sexually-oriented adult entertainment“ = “Online Adult Entertainment”) voraussichtlich im zweiten Quartal 2011 zur Registrierung von entsprechenden Domains freigegeben wird. Dies hänge lediglich davon ab, dass die ICANN den entsprechenden Vertrag mit ICM unterzeichne. Die häufigsten Fragen beantwortet ICM hier. Zum Hintergrund der heißen Domain und dem Umstand, dass sich Webmaster von Pornoseiten gegen die Domain wehren, finden Sie bei der ICANN, aber auch golem Näheres. Der Wixxer bekommt allerdings keine .xxx-Domain zugesprochen (hier: „3. Who can register a .xxx-Domain?“).

I