Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: Auch für den rein beschreibenden Titel eines Computerspiels besteht Werktitelschutzveröffentlicht am 12. Mai 2015
OLG Köln, Urteil vom 28.11.2014, Az. 6 U 54/14
§ 5 Abs. 3 MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass auch ein schwach kennzeichnungskräftiger und rein beschreibender Titel eines Computerspiels (hier: „Farming Simulator 2013“) dem Werktitelschutz unterliegt. Die Klägerin konnte daher der Beklagten den Vertrieb eines Spiels unter dem Titel „Farm Simulator 2013“ untersagen. Es komme nicht darauf an, dass der Titel wegen mangelnder Unterscheidungskraft als Wortmarke wohl nicht schutzfähig sei. Zum Volltext der Entscheidung: