IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Februar 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Beschluss vom 11.12.2013, Az. XII ZB 229/13
    § 233 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass es für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach einer Fristversäumnis nicht ausreicht, wenn der Rechtsanwalt den Fax-Sendebericht des versandten Schriftsatzes prüft, wenn dieser lediglich eine Kurzwahl ausweist. Es müsse sichergestellt sein, dass auch auf die richtige Empfängernummer abschließend kontrolliert werde. Eine in das Faxgerät eingespeicherte Kurzwahl stehe dieser nicht gleich, weil eine Änderung der Nummer dort nicht nachvollziehbar sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. Oktober 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Saarbrücken, Urteil vom 13.06.2012, Az. 5 U 5/12-2
    § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das OLG Saarbrücken hat entschieden, dass allgemein kein genereller Anspruch besteht, es zu unterlassen, im Internet Inhalte von mittels Telefax oder Post übermittelten Briefen sowie Inhalte von E-Mails wörtlich wiederzugeben, soweit diese mit einem Vertraulichkeitsvermerk versendet wurden. Ein solches generelles Verbot der Veröffentlichung überschreite die Grenzen des Zulässigen und Notwendigen und sei daher unverhältnismäßig. Auch ein konkreter Unterlassungsanspruch wurde im vorliegenden Fall nach einer Interessenabwägung verneint. Der Disclaimer „Diese E-Mail enthält vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das Kopieren von Inhalten dieser E-Mail und die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar“ entfalte gegen den Empfänger keine rechtliche Wirkung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. September 2013

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.09.2013, Az. 1 U 96/13
    § 233 ZPO

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass sich aus der Tatsache, dass es rein physisch eine gemeinsame Briefannahmestelle der Frankfurter Justizbehörden gibt, welche organisatorisch beim Landgericht angesiedelt ist, nicht herleiten lässt, dass ein beim Landgericht eingehendes Fax auf einer ausschließlich dem Landgericht zugeordneten Fax-Nummer fristwahrend für das Oberlandesgericht wäre. Es handele sich vielmehr um voneinander getrennte Zugangswege. Vgl. hierzu – weniger streng – OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.07.2010, Az. I-20 U 206/09 (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Juli 2013

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.06.2013, Az. 4 U 254/12
    § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 Abs.1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 11 Abs. 1 S. 1 ApoG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Kooperation zwischen einem Apotheker und einer Gesellschaft, die in einer Klinik die Weiterbehandlung und Pflege von Patienten betreibt, unzulässig ist. Außer in Notfällen verstößt die vereinbarte Zusammenarbeit, auf Grund derer der Apotheker Rezepte, die für Patienten der Klinik ausgestellt und ihm von der Gesellschaft zugefaxt werden, entgegennimmt oder entgegennehmen lässt und anschließend die Arzneimittel gegen Aushändigung der Originalrezepte den Patienten überbringen lässt, gegen § 11 ApoG. Die Vorinstanz (hier) hatte dies noch anders beurteilt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Juli 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Nürnberg, Beschluss vom 18.06.2013, Az. 2 U 515/13
    § 233 ZPO

    Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der einen fristgebundenen Schriftsatz per Fax verschicken lässt, seinen Sorgfaltspflichten auch dann noch nicht ausreichend nachkommt, wenn er eine „Checkliste für fristwahrende Schriftsätze“ führt und auf dieser zum Unterpunkt „vorab per Telefax?“ notiert „Überprüfung des Sendeberichts (Seiten vollständig, Anlagen vollständig?“. Erforderlich sei vielmehr die Überprüfung des Sendeberichts vor Fristablauf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Juni 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 23.04.2013, Az. VI ZB 27/12
    § 520 Abs. 3 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass ein Berufungsschriftsatz an das Oberlandesgericht, welcher per Fax an das Landgericht geschickt wird, auch dann fristgerecht zugeht, wenn das Telefaxgerät des Landgerichts ebenso wie das des Oberlandesgerichts aufgrund Gemeinsamer Verfügung der Leiter der Justizbehörden in Frankfurt zu einer gemeinsamen Post- und Faxannahmestelle gehört, die als Geschäftsstelle sämtlicher angeschlossener Gerichte und Behörden in Frankfurt gilt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Januar 2013

    BGH, Urteil vom 24.01.2013, Az. III ZR 98/12
    § 280 Abs. 1 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass dem Anschlussinhaber eines DSL-Internetanschlusses bei einem 2-monatigen Ausfall desselben grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zustehe. Dies gelte allerdings nicht für die ausgefallene Möglichkeit einer Fax-Nutzung – und auch nicht für den ausgefallenen Festnetzanschluss, da der Kläger sich ein Mobilfunk-Telefon beschafft habe, dessen Kosten er von dem Anbieter ersetzt verlangen könne. Der Senat war der Auffassung, dass die Nutzbarkeit des Internets ein Wirtschaftsgut sei, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung sei. Zur Pressemitteilung Nr. 14/2013: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Januar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 06.11.2012, Az. 2 – 63/11 (REV)
    § 267 Abs. 1 StGB

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Übersendung einer manipulierten Bescheinigung in Steuersachen per Fax oder E-Mail nicht den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt. Anders sei nur dann zu entscheiden, wenn zunächst ein Schriftstück manipuliert worden sei, das nach seinem äußeren Erscheinungsbild wie das Original einer Urkunde wirke. Dann könne im späteren Versenden per Fernkopie bzw. elektronischer Mail ein gemäß § 267 Abs. 1 StGB strafbares Gebrauchen dieser zuvor unecht hergestellten Urkunde liegen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Januar 2013

    OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2012, Az. 1 Ws 218/12
    § 298 Abs. 1 StPO, § 312 StPO, § 67 Abs. 3 JGG

    Das OLG Brandenburg hat in einer Strafsache entschieden, dass die Einlegung der Berufung mit Hilfe eines „SMS-to-Fax-Service“ das Schriftlichkeitserfordernis erfüllt. Dem Sinn und Zweck des Schriftlichkeitserfordernisses, dem Schriftstück den Inhalt der Erklärung wie auch die Person desjenigen, der sie abgibt, hinreichend zuverlässig entnehmen zu können, genüge es, wenn ein Absender im Wege der elektronischen Datenübermittlung veranlasse, dass die maßgebliche Erklärung erst andernorts und nur maschinenschriftlich niedergelegt werde. Maßgeblich sei allein die auf Veranlassung des Absenders am Empfangsort erstellte, für den Adressaten bestimmte Urkunde, so dass es nicht darauf ankomme, ob diese auf einer Urschrift beruhe, die am Absendeort aufgenommen und vom Erklärenden unterzeichnet worden sei. Aus diesem Grund ist seit langem anerkannt, dass Rechtsmittelschriften durch Telegramm, Fernschreiben und sog. Computerfax ihrer Art nach dem Schriftlichkeitserfordernis genügten. Es werde – anders als bei einer E-Mail vom Absender ein Ausdruck an Empfängerstelle veranlasst und so ohne Zutun des Empfängers, der entsprechende Technik vorhalte, ein Substrat geschaffen. Zur Schriftform gehört zwar weiter, dass ein Schriftstück vorliege, aus dem die Person, von der sie ausgeht, schon im Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei Gericht entnommen werden könne. Für die Wahrung des Schriftformerfordernisses sei aber auch bei fristgebundenen Rechtsbehelfen eine handschriftliche Unterzeichnung nicht unbedingt notwendig; entscheidend sei, dass aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise oder jedenfalls hinreichend zuverlässig ersichtlich sei, von wem die Erklärung herrühre. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. August 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 12.06.2012, Az. VI ZB 54/11
    § 233 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der einen an eine Notfrist gebundenen Schriftsatz per Fax versendet, den Sendebericht darauf hin überprüfen muss, ob die Sendung erfolgreich ist. Im vorliegenden Fall hatte die Rechtsanwalts- und Notargehilfin die Einlegung der Berufung vorab per Fax übersenden wollen, aber übersehen, dass ausweislich der Sendebestätigung das Fax nicht gesendet worden war. Sie hatte  dennoch das Fax in die Akte geheftet, die Sendebestätigung in den Aktenschrank einsortiert und die Frist im Fristenkalender gelöscht. Interessant an der Entscheidung ist unseres Erachtens, dass der VI. Senat eine Verpflichtung des Rechtsanwalts sieht, dass „bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und dieser auf die Richtigkeit der verwendeten Empfänger-Nummer überprüft wird, um nicht nur Fehler bei der Eingabe, sondern auch bereits bei der Ermittlung der Fax-Nummer oder ihrer Übertragung in den Schriftsatz aufdecken zu können. (mehr …)

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