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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. März 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 22.09.2011, Az. 10 U 131/10
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass heimlich in den Arbeitsstätten einer Großbäckerei aufgenommenes Filmmaterial nicht ohne vorherige Einwilligung des betreffenden Unternehmens öffentlich ausgestrahlt werden darf. Vorliegend wurde vom Senat vor allem bemängelt, dass das Filmmaterial nicht geeignet war, die behaupteten Hygienemängel innerhalb der Bäckerei zu belegen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Juli 2010

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2010, Az. I-20 U 188/09
    §§ 823 Abs. 1, Abs. 2; 1004 Abs. 1 BGB
    ; § 201 StGB; Art. 1 Abs. 1; Art. 2 Abs. 1 GG

    Das OLG Düsseldorf hat eine Entscheidung des LG Düsseldorf aufgehoben und entschieden, dass ein TV-Sender, der in den Praxisräumen des Klägers heimlich Bild- und Tonaufnahmen angefertigt hat, nicht dazu verpflichtet werden darf, auch kerngleiche Verletzungshandlungen – wenn eine völlig identische Wiederholung tatsächlich unmöglich ist – zu unterlassen. Der Bundesgerichtshof habe für die Frage der Veröffentlichung von Bildern entschieden, dass selbst die erneute Veröffentlichung eines Bildes nicht verboten werden könne, weil sich die Veröffentlichung stets in einem anderen Kontext auch ohne Einwilligung des Abgebildeten als zulässig erweisen könne und dass dies erst recht für solche Bilder gelte, die zum Zeitpunkt des Verbots noch gar nicht gefertigt seien und bei denen insbesondere der Kontext, in dem sie veröffentlicht würden, nicht bekannt sei. Auch sei die einstweilige Verfügung auf Grund der verkürzten Verteidigungsmittel der falsche Weg, um eine solche Rechtsfrage zu entscheiden; der Kläger habe keinerlei Ausführungen zu der erforderlichen Dringlichkeit seines Anliegens gemacht und dies ergebe sich auch nicht ohne Weiteres aus den Umständen. (mehr …)

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