Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Lieferdienst muss Grundpreise für Fertigware angebenveröffentlicht am 19. Dezember 2012
BGH, Urteil vom 28.06.2012, Az. I ZR 110/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 2 Abs. 1 PAngV, § 9 Abs. 4 Nr. 2 und 4 PAngVDer BGH hat entschieden, dass ein Lieferdienst, der auch in Fertigpackungen verpackte Ware ausliefert (z.B. Wein, Eiscreme), für diese Waren in seinen Preislisten und in der Werbung neben dem Endpreis auch den Grundpreis (pro Liter) angeben muss. Eine Ausnahmeregelung greife hier nicht, da bei den abgepackten Waren nicht die Dienstleistung (liefern), sondern das Warenangebot im Vordergrund stehe. Dies sei nur bei den selbst zubereiteten Speisen (z.B. Pizza) anders. Zum Volltext der Entscheidung:
- OVG Sachsen: Zu der Kennzeichnung von Farbstoffen in Lebensmitteln im Versandhandelveröffentlicht am 21. September 2011
OVG Sachsen, Beschluss vom 26.02.2008, Az. 3 BS 333/06
§ 9 ZZulVDas OVG Sachsen hat entschieden, dass bei Lebensmitteln in Fertigpackungen die angabpflichtigen Zusatzstoffe, wie z.B. Koffein, auch dann auf Angebotslisten im Versandhandel kenntlich zu machen sind, wenn sich auf den Fertigpackungen selbst ein vollständiges Zutatenverzeichnis befindet. Gleiches gelte im Übrigen für Aushänge in Lokalen, wenn diese als Speisekarten fungieren. Anderenfalls könne sich der Verbraucher nicht zeitig genug über die Inhaltsstoffe informieren. Zum Volltext der Entscheidung: