Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Brandenburg: Zur Erstattung der Kosten für ein Meinungsforschungsgutachten im Wettbewerbsprozessveröffentlicht am 22. August 2011
OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.05.2011, Az. 6 W 87/10
§ 91 ZPODas OLG Brandenburg hat entschieden, dass auch die Kosten für ein Meinungsforschungsgutachten als Verfahrenskosten festgesetzt werden können, wenn ein solches zur Glaubhaftmachung / Abwehr von (wettbewerbsrechtlichen) Unterlassungsansprüchen eingeholt wird. Im vorliegenden Verfahren hatte der Rechtspfleger 9.101,71 EUR an Verfahrenskosten festgesetzt, wovon allein 3.400,00 EUR an Kosten für ein Meinungsforschungsgutachten entfielen. Der Senat (Zitat, Auszug aus den Entscheidungsgründen): (mehr …)