IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. November 2008

    AG Hamburg, Urteil vom 11.09.2007, Az. 36a C 54/07
    §§ 677 ff. BGB, §§ 19a, 97 Abs. 1, 100 UrhG

    Das AG Hamburg hat in diesem Urteil die Rechtsauffassung vertreten, dass für die einfache Verletzung fremder Urheberrechte an einer Fotografie ein Streitwert von 10.000 EUR angemessen und für jede weitere Urheberrechtsverletzung ein Streitwert von 3.000 EUR je Bild anzusezten ist. Für die unterlassene Nennung des tatsächlichen Urhebers sei – statt des üblichen Aufschlags von 100 % – ein Aufschlag von lediglich 50 % zu gewähren, da die Aufnahmen nicht von erheblicher Qualität seien und die Website nicht wirtschaftlichen Zwecken diene.
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  • veröffentlicht am 21. August 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2008, Az.12 O 416/06
    §§ 31, 43, 97 UrhG

    Das Landgericht Düsseldorf hat – im Einklang mit der übrigen Rechtsprechung – erneut entschieden, dass bei der rechtswidrigen Benutzung fremder Lichtbilder in eBay-Auktionen ohne Einwilligung des Urhebers und/oder Nutzungsberechtigten sowohl die Kosten der Abmahnung durch den Berechtigten als auch fiktive Lizenzgebühren zu tragen sind. Diese Lizenzgebühren richten sich nach der „angemessenen und üblichen Vergütung bei der Verwertung von Lichtbildern“. Wird bei der Benutzung fremder Fotos der Urheber nicht genannt, wird auf die zu entrichtende fiktive Lizenzgebühr noch ein Zuschlag in Höhe von 100% als Vertragsstrafe angerechnet. Der Entscheidung zu Grunde gelegt wurde die jährlich neu erscheinende „Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte“ der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (MFM).

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