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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. April 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Anerkenntnisurteil vom 14.02.2013, Az. 31 O 474/12
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S.1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Unternehmen, das Produkte unter einer Eigenmarke bewirbt und dem eigenen Preis jeweils eine deutlich höher angesetzte „unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers“ gegenüber stellt, wettbewerbswidrig handelt, wenn es für die beworbenen Produkte (hier: aus Asien) keine Herstellerpreisempfehlung gibt. Auch fehle es, so die Kammer, an einem Markt, wo die angegebenen unverbindlichen Preisempfehlungen hätten tatsächlich erzielt werden können. Daher sei die Angabe einer unverbindlichen Preisempfehlung eine Irreführung über das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils.

  • veröffentlicht am 10. Mai 2010

    AG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2010, Az. 57 C 8526/08
    § 97 Abs. 1, Abs. 2 S. 2, Abs. 2 S. 3 UrhG

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass die Betreiberin einer Bildagentur bei rechtswidriger Verwendung ihrer Bilder („Bilderklau“) zwar dem Grunde nach Schadensersatz fordern kann („fiktive Lizenzkosten“), zur Bemessung der Schadensersatzhöhe sich aber nicht auf die eigenen Konditionen, wie sie in ihren AGB festgesetzt sind, verweisen darf. Insofern würde es sich um Vertragsbedingungen handelt, die nur für den Fall der vertraglichen Nutzung und etwaiger Verstöße innerhalb der Vertragsbeziehung gelten würden. [Diese Argumentation halten wir angesichts der restlichen Rechtsprechung für bemerkenswert.] (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Juli 2009

    OLG Hamburg, Urteil vom 21.05.2008, Az. 5 U 75/07
    § 12 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Abschlusserklärung – welche die einstweilige Verfügung einem rechtskräftigen Urteil gleich stellt und somit die häufig unnötige Durchführung des Hauptsacheverfahrens verhindert – vom Antragssteller frühestens nach 12 Tagen angefordert werden kann. Als angemessen werde im Regelfall eine Frist zwischen mindestens 12 Tagen und maximal einem Monat angesehen (Hasselblatt/Lensing-Kramer, MAH Gewerblicher Rechtsschutz, § 5 Rdnr. 76), im Regelfall sei eine Frist von 2 Wochen ausreichend (Harte/Henning/Retzer, UWG, § 12 Rdnr. 664). Von einer derartigen Frist gingen auch die mit Streitigkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes befassten Kammern und Senate der Hamburger Gerichte aus. Dabei berechne sich diese Frist im Regelfall ab dem Zeitpunkt der Zustellung der einstweiligen Verfügung bzw. – sofern eine Beschlussverfügung wie im vorliegenden Fall nicht ergehe – ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Widerspruchsurteils. Zu den Kosten eines Abschlussschreibens: BGH, Urteil vom 04.03.2008, Az. VI ZR 176/07 (Link: BGH).

  • veröffentlicht am 5. Juni 2009

    LG Hamburg, Urteil vom 22.05.2009, Az. 324 O 791/08
    §§ 812 Abs. 1 S. 1, 2. Alt., 818 Abs. 2 BGB

    Das LG Hamburg hat darauf hingewiesen, dass die Aufnahme fremder Privathäuser (hier: Innenaufnahmen) ohne – nachgewiesene – Erlaubnis des Eigentümers den jeweiligen Fotografen zur Zahlung von fiktiven Lizenzgebühren verpflichtet, weil das Zurverfügungstellen von Wohnräumen zu Werbezwecken üblicherweise vergütet werde. Darüber hinaus hat das Landgericht aber Schmerzensgeldzahlungen an den Hauseigentümer abgelehnt, welcher behauptet hatte, er würde befürchten, Opfer von Einbrechern zu werden, leide an Ein- und Durchschlafstörungen, an ausgeprägten Ängsten und Phobien sowie Herzbeschwerden, deretwegen er sich in ärztliche Behandlung habe begeben müssen (!). Im Ergebnis zugesprochen wurden 2.500,00 EUR an fiktiven Lizenzgebühren, welche etwaige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht mit abdeckten. (mehr …)

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