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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 23.09.2009, Az. 28 O 250/09
    § 97 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass Besprechungen und Kritiken von Filmen urheberrechtlichen Schutz genießen. Die Parteien hatten um Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie wegen Verwendung von Filmbeschreibungen gestritten, welche Mitarbeiter der Rechtsvorgängerin der Klägerin für diese erstellten und welche auf der Webseite der Beklagten verwendet wurden. Die Klägerin behauptete, die Mitarbeiter, welche die Filmtexte erstellt hätten, die die Beklagte identisch verwendete, hätten die Filme zuvor angesehen. Auch der Zeitaufwand für die Verfassung dieser Texte sei weit mehr als nur geringfügig. Üblicherweise würden Agenturen für eine Filmbesprechung 150,00 EUR verlangen. Sie sei der Auffassung, die Filmbeschreibungen seien allesamt, auch diejenige „Die Tudors“ zumindest als kleine Münze schutzfähig. Außerdem sei im Wege der Lizenzanalogie ein Verletzerzuschlag von 100 % zu leisten. (mehr …)

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