Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- EuGH: Internet-Provider muss kein Filterungssystem gegen illegales Filesharing einrichtenveröffentlicht am 25. November 2011
EuGH, Urteil vom 24.11.2011, Az. C-70/10
Diverse EU-RichtlinienDer EuGH hat sich der Sichtweise des Generalanwalts Villazon (hier) angeschlossen und entschieden, dass ein Provider (Anbieter von Internetzugangsdiensten) nicht verpflichtet ist, auf seine Kosten und zeitlich unbegrenzt präventiv ein Filterungssystem einzurichten, das in der Lage ist, im Netz dieses Anbieters den Austausch von Dateien zu identifizieren, die ein Werk der Musik, ein Filmwerk oder audiovisuelles Werk enthalten, an denen der Antragsteller Rechte zu haben behauptet, um die Übertragung von Dateien, deren Austausch gegen das Urheberrecht verstößt, zu sperren. Zum Volltext der Entscheidung:
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