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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. Januar 2012

    Das Bundesministerium für Finanzen sperrt sich gegen die Anwendung der Entscheidung BFH, Urteil vom 12.05.2011, Az. VI R 42/10 (hier). Es handele sich um eine – wie eigentlich immer – „Einzelfallentscheidung“ und für eine eindeutige, zuverlässige und rechtssichere Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Zivilprozesses bzw. der Motive der Verfahrensbeteiligten stünden der Finanzverwaltung keine Instrumente zur Verfügung. Was wir davon halten? Diese Weisung ist natürlich bürgernah. Anstatt geeignete „Instrumente“ zu schaffen – notwendig ist nach der Entscheidung des BFH allein der Ausschluss von Willkür, so dass eine Regelanrechnung die Folge sein sollte – kommt nunmehr nur derjenige in den Genuss der höchstrichterlichen Entscheidung, der sich durch alle Instanzen klagt. Zum Volltext des BMF-Schreibens vom 20.12.2011 – IV C 4 – S 2284/07/0031- 002 – (2011/1025909): (mehr …)

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