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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. Juli 2015

    OLG Stuttgart, Urteil vom 08.07.2015, Az. 4 U 182/14
    § 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 5 Abs. 1 GG

    Das OLG Stuttgart hat ausgeführt, dass heimliche Filmaufnahmen des SWR auf dem Werksgelände der Daimler AG die Rechte der Daimler AG verletzt, da die heimliche Fertigung der Filmaufnahmen deren Hausrecht verletzte und einen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht darstelle. Trotz der rechtswidrigen Beschaffung des Bildmaterials sei aber die Ausstrahlung in der Sendung vom 13.05.2013 in einer Abwägung mit der Meinungs- und Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz nicht rechtswidrig. Zur Pressemitteilung des Senats vom 08.07.2015: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. August 2013

    OLG Hamm, Beschluss vom 25.07.2013, Az. I-4 W 33/12
    § 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG, § 15 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 MarkenG; § 12 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass Unterscheidungskraft für einen Firmennamen, der aus einer Abkürzung (drei Buchstaben) sowie der Beschreibung der Tätigkeit besteht, vorhanden sein kann. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn nicht sofort erkennbar sei, wofür die Abkürzung stehe. Die Benutzung des abgkürzten Firmennamens erfolge als Unternehmenskennzeichen. Daher bestehe gegen die Nutzung einer gleichnamigen Domain durch einen Dritten auf Grund von Verwechslungsgefahr ein Unterlassungsanspruch. Zitat:

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  • veröffentlicht am 23. Oktober 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 28.03.2012, Az. 6 U 146/10
    § 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 3 UWG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Kanzleibezeichnung „… & Associates“ eine Irreführung über die geschäftlichen Verhältnisse der Kanzlei bewirke, da der durchschnittlich informierte und situationsadäquat aufmerksame Rechtssuchende durch den Zusatz „& Associates“ annehme, dass in der betreffenden Kanzlei neben der Inhaberin selbst noch mindestens zwei weitere Berufsträger tätig seien. Der Zusatz „& Associates“ sei zwar in englischer Sprache gehalten; der durchschnittliche Adressat sei dieser Sprache jedoch so weit mächtig, dass er die Endungsform als Pluralform des Substantivs erkenne und deshalb darauf schließe, dass neben der in der Kanzleibezeichnung genannten Inhaberin (die Rechtsanwältin war) mehrere Berufsträger dauerhaft tätig seien.

  • veröffentlicht am 24. Juli 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 05.11.2010, Az.  6 U 67/10
    § 37 HGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Firma („X G GmbH & Co. KG“) im Rechtsverkehr eine auf sie eingetragene Marke als Firmenschlagwort benutzen darf, wenn die Art und Weise der Benutzung nicht den Verkehr zu der Annahme verleitet, es handele sich um die vollständige Firmierung. Dies sei auch bei Angabe der Marke zusammen mit Adresse und Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) dann nicht der Fall, wenn die Markenbezeichnung in Fettdruck, Großbuchstaben und in einer im Vergleich zum sonstigen Text deutlich größeren Schrift präsentiert werde und an der Markenbezeichnung ein grafisches Element angebracht sei. Da Firmenbezeichnungen nur aus Worten bestünden, könne durch die grafische Gestaltung nicht der irrige Eindruck der vollständigen Bezeichnung entstehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. Mai 2012

    OLG Schleswig, Beschluss vom 28.09.2011, Az. 2 W 231/10
    § 18 Abs. 2 HGB

    Das OLG Schleswig hat entschieden, dass der Zusatz „Group“ in der Firma „J e.K. Group“ irreführend ist, wenn sich hinter der Bezeichnung eine Einzelperson verbirgt. Das Handelsregister hatte sich geweigert, den Namen in dieser Form einzutragen und wurde nunmehr in dieser Handlungsweise durch das OLG bestätigt. Die Verwendung des Firmenbestandteils „Group“ bei einem einzelkaufmännischen Unternehmen sei irreführend, da ein Zusammenschluss von Personen und Unternehmen gerade im Widerspruch stehe zu einem Unternehmen, welches den Rechtsformzusatz „e.K.“ trage. Es werde dadurch eine Vereinigung / ein Zusammenschluss suggeriert, der bei einem Einzelunternehmen nicht vorliege und es werde das Bestehen einer Gesellschaft angedeutet. Allein durch die Form (die Rechtsform „e.K.“ steht vor dem Zusatz „Group“) sei schon nicht mehr erkennbar, welche Rechtsform das Unternehmen haben solle. Auch mit einer geänderten Reihenfolge („Group e.K.“) sehe das Gericht jedoch keine Eintragungsfähigkeit.

  • veröffentlicht am 10. Juni 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.10.2010, Az. 20 W 196/10
    § 18 Abs 1 HGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Umfirmierung einer GmbH zu der Bezeichnung „Outlets.de GmbH“ unzulässig ist. Eine Firma müsse zur Kennzeichnung des Kaufmanns bzw. der Gesellschaft geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Dies sei bei der Bezeichnung „Outlets.de GmbH“ nicht der Fall. Der Firmenbestandteil „Outlets“ stelle sich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch als eine bloße beschreibende Gattungsbezeichnung für Fabrik- oder Lagerverkäufe dar, und es fehle ihm deshalb an der originären Unterscheidungskraft. Diese werde auch nicht durch die weiteren Zusätze „.de GmbH“ erreicht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. Oktober 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG München I, Urteil vom 04.10.2007, Az. 7 O 2827/07
    §§ 97 Abs. 1, 100 UrhG; 831 Abs. 1 Satz 1 BGB

    Das LG München I hat entschieden, dass ein Unternehmen, dessen Mitarbeiter – der für die Pflege der Internetpräsenz zuständig war – seinen PC-Arbeitsplatz zum Filesharing nutzt, nicht als Störer haftet. Vorliegend sei es der Klägerin nach Auffassung der Kammer nicht zuzumuten, ohne konkrete Anhaltspunkte, dass dies notwendig sein könnte, den Zugriff eines Mitarbeiters auf Internetinhalte durch Filterprogramme oder gar durch Abschalten des Internetzugangs zu beschränken, denn dies könne dazu führen, dass auch erwünschte und legale Internetinhalte, die für die Internetpräsenz der Klägerin bestimmt gewesen seien, herausgefiltert worden wären. Ferner liege auf der Hand, dass der Klägerin eine ständige manuelle Kontrolle der Tätigkeit des Mitarbeiters, dem die Pflege des Internetauftritts der Klägerin alleinverantwortlich anvertraut war, nicht zuzumuten sei. Ein fahrlässiges Organisationsverschulden der Organe der Klägerin liege auch aus dem Grund nicht vor, da im Zeitraum bis zu den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen keinerlei Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der Mitarbeiter Musikdateien über Filesharing-Programme austauschte. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. Juli 2010

    OLG Dresden, Urteil vom 04.05.2010, Az. 14 U 46/10
    §§ 3, 5 UWG

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches weder im Ausland Niederlassungen unterhält noch einen bedeutenden Teil seiner Geschäfte im Ausland durchführt nicht den Firmenzusatz „International“ führen darf, da hierin eine Irreführung zu sehen ist. Im vorliegenden Fall wurde neben dem Betrieb einer örtlichen Werkstatt lediglich ein mobiler Steinschlagreparaturservice auf Parkplätzen von Discountern und Baumärkten angeboten, der allerdings auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt war. Der Rechtsverkehr würde auf Grund des Zusatzes von einem bedeutenden Unternehmen ausgehen. Im Gegensatz hierzu fand der Begriff „Internationale Apotheke“ keine Beanstandung, da hierbei die Kunden voraussetzten, dass sie ausländische Arzneiprodukte beziehen könnten und das Apothekenpersonal fremde Sprachen spreche (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2008, Az. 3 C 1/07).

  • veröffentlicht am 6. November 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Aachen, Urteil vom 08.05.2009, Az. 6 S 226/08
    §§ 323 Abs. 1, 346, 433 BGB, § 25 HGB

    Das LG Aachen hat entschieden, dass derjenige, der eine Internetplattform von einem Dritten erwirbt und fortführt, nicht nach den Grundsätzen der Firmenfortführung (§ 25 HGB) für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers haftet. Die Firma der Plattform sei ohne weiteres nicht identisch mit der Bezeichnung des Unternehmensträgers, insbesondere wenn dieser eine andere Rechtsform als der Vorgänger habe. Im vorliegenden Fall war die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ursprünglichen Betreibergesellschaft mangels Masse abgelehnt worden. Die Gesellschaft war aufgelöst worden und in der Folge erloschen. Ein Kunde der alten Betreibergesellschaft verlangte nunmehr von ihrer Nachfolgerin die Erstattung seines Kaufpreises und scheiterte mit diesem Ansinnen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Juni 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 30.04.2009, Az. 4 U 1/09
    §§ 1 UWG, 339 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Person, die eine Unterlassungsverpflichtung eingeht, auch als Geschäftsführer einer später gegründeten GmbH bei Verstoß gegen die Unterlassungserklärung auf die Vertragsstrafe in Anspruch genommen werden kann. Der Beklagte war zunächst als Einzelhandelskaufmann als Firma „J.“ tätig gewesen und hatte gegenüber dem Kläger 1997 und 1998 jeweils eine Unterlassungserklärung wegen wettbewerbswidriger Werbung abgegeben. Im Jahre 2007 verwendete die nunmehr gegründete „J-GmbH“, deren Geschäftsführer der Beklagte war, eine ganz ähnliche Werbung wie die in der Unterlassungserklärung zitierte. Das Gericht war der Auffassung, dass zum einen die Werbung gegen die Unterlassungserklärung verstieße, da sie inhaltlich kerngleich gewesen sei, und dass zum anderen der Beklagte auch als Geschäftsführer der neuen GmbH immer noch verantwortlich sei, da er durch die Unterlassungserklärung eine persönliche Verpflichtung eingegangen sei. (mehr …)

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