Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Der Nachweis der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels setzt voraus, dass dieses in der (Primär-) Verpackung vertrieben wirdveröffentlicht am 19. Februar 2013
BGH, Urteil vom 17.01.2013, Az. I ZR 187/09
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 11 Abs. 1 Satz 1 PflSchG 2002 ; Art. 3 Abs. 1 EU-RL 91/414/EWG, Art. 28, Art. 31 Abs. 3 Buchst. e und EU-VO Nr. 1107/2009, § 2 Nr. 17 PflSchG 2012Der BGH hat entschieden, dass ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Pflanzenschutzmittel ohne die bei der Zulassung vorgelegte Primärverpackung vertrieben wird. Das eigentliche Problem lag darin, dass der verklagte Importeur, welcher das importierte Pflanzenschutzmittel umverpackt hatte, durch die fehlende Primärverpackung nicht darlegen konnte, dass es sich bei dem von ihm in Verkehr gebrachten Mittel um das Mittel der klagenden Herstellerin handelte, für das eine Zulassung bestand. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)