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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. Mai 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2013, Az. I-20 U 92/13
    § 3 UWG, § 5 UWG; § 1 PAngV

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Internet-Bewerbung einer Spielekonsole mit einer Preisangabe von 49,90 EUR irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn zusätzlich zu der Konsole zwingend ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen werden muss, dessen monatliche Kosten und Anschlussgebühr erst auf einer Unterseite dargestellt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. November 2013

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2013, Az. I-20 U 92/13
    § 3 UWG, § 5 UWG; § 1 PAngV

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Internet-Bewerbung einer Spielkonsole mit einer Preisangabe von 49,90 EUR irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn zusätzlich zu der Konsole zwingend ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen werden muss, dessen monatliche Kosten und Anschlussgebühr erst auf einer Unterseite dargestellt werden. Durch diese Darstellung werde der nicht zutreffende Eindruck erweckt, dass die Spielkonsole für eine Einmalzahlung von 49,90 EUR erhältlich sei. Da der Vertrieb einer Spielkonsole mit einem Mobilfunkvertrag eher ungewöhnlich sei, müsse der Verbraucher auch nicht mit solchen Folgekosten rechnen. Der Zusatz „mit MobileInternet Starter“ kläre auch nicht hinreichend darüber auf, da die Aussage nicht eindeutig sei.

  • veröffentlicht am 11. Juli 2012

    KG Berlin, Urteil vom 28.06.2012, Az. 22 U 207/11
    § 611 Abs. 1 BGB, § 812 Abs. 1 BGB, § 818 Abs. 2, Abs. 3 BGB

    Das KG Berlin hat eine Entscheidung des LG Berlin (hier) bestätigt, wonach eine Pre-Paid-Telefonkarte für 10,00 EUR nicht Folgekosten von über 14.000,00 EUR für die Internet-Nutzung nach sich ziehen darf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Juli 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 18.07.2011, Az. 38 O 350/10
    §§ 611 Abs. 1; 812 Abs. 1; 818 Abs. 2, Abs. 3
    BGB

    Das LG Berlin hat entschieden, dass eine Pre-Paid-Telefonkarte für 10,00 EUR nicht Folgekosten von über 14.000,00 EUR für die Internet-Nutzung nach sich ziehen kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Urteil vom 16.02.2010, Az. 5 U 139/07
    § 5 UWG

    Das KG hat entschieden, dass nicht zwangsläufig eine irreführende und damit wettbewerbswidrige Werbung vorliegt, wenn mit einer kostenlosen Clubmitgliedschaft geworben wird, innerhalb derer kostenpflichtige CDs erworben werden können. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine irreführende Werbung vorliege, seien jedoch die Umstände des konkreten Falles genau zu prüfen. Der beklagte Club bot eine kostenlose Mitgliedschaft sowie ein kostenloses Magazin mit Informationen, Einkaufsmöglichkeiten, Gewinnspielen etc. Zu dem Magazin wurde noch eine „CD des Monats“ versandt. Diese konnte der Kunde behalten, in welchem Falle eine Kostenpflicht entstanden wäre, oder sie kostenfrei zurück schicken oder komplett abbestellen. Die Clubmitgliedschaft wurde u.a. mit den Worten „beitragsfrei“, „kostenlos frei Haus“, „gratis“, „ohne Beitrag“, „ohne Kaufverpflichtung“, „kostenlose Mitgliedschaft“ beworben. Des Weiteren fand sich die Formulierung „Nur eine Bitte hat der R…. Club an seine Mitglieder: Informieren Sie uns bitte früh genug, wenn Sie die „CD des Monats“ nicht möchten.“ Das Gericht sah dies nicht als irreführend an, da für die „CD des Monats“ zu keinem Zeitpunkt eine Kaufverpflichtung generiert wurde und die Mitgliedschaft an sich tatsächlich kostenlos war.

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