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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Februar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 17.02.2010, Az. VIII ZR 67/09
    §§ 305 Abs. 1 S. 1; 309 Nr. 7 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) im Falle eines Kaufs unter Privatleuten nicht anwendbar sind, wenn dem Geschäft ein Vertragsformular zugrunde gelegt wird, das der einen Vertragspartei vorliegt, aber von Dritten stammt. Dementsprechend könne zwischen diesen Parteien auch ein – nach AGB-Recht unzulässiger – Gewährleistungsausschluss vereinbart werden. Vorliegend handelte es sich um ein Vertragsformular für einen Pkw-Kauf, dass von einer Versicherung als Serviceleistung angeboten wurde. (mehr …)

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