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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. Oktober 2013

    VG Ansbach, Urteil vom 19.09.2013, Az. AN 6 K 12.00037
    § 6 Abs. 1 und Abs.2 RdFunkGebStVtr BY (gültig bis 31.12.2012)

    Das VG Ansbach hat entschieden, dass die formalen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht § 6 Abs. 2 RGebStV streng einzuhalten sind. Danach hat der Antragsteller den/die entsprechenden Bescheid(e) im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen. Vorliegend scheiterte die – offensichtlich etwas querulatorisch veranlagte Klägerin – an den formalen Voraussetzungen, da sie die relevanten Belege per Fax übersandte und die Übersendung per Post nicht nachweisen konnte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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