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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. April 2015

    BGH, Beschluss vom 24.02.2015, Az. AnwZ (Brfg) 32/14
    § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § 15 FAO, § 43c Abs. 2 BRAO

    Der BGH hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der seine Zulassung zurück gibt oder seine Zulassung durch Widerruf der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliert, den zuvor erworbenen Fachanwaltstitel behält und bei erneuter Zulassung auch führen darf, wenn er in der Zeit zwischen Ende und Neubeginn der Zulassung die notwendige Fachanwalts-Fortbildung durchgeführt hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Oktober 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 28.09.2011, Az. I ZR 188/09
    § 12 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass der Erwerb einer Immobilie auch das Recht zu deren Bewirtschaftung unter dem früheren Namen beinhalten kann. Im vorliegenden Fall ging es um eine Auseinandersetzung um die Bezeichnung „Landgut Borsig“. Zur Pressemitteilung Nr. 151/2011des BGH vom 29.09.2011: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. November 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Aachen, Urteil vom 08.05.2009, Az. 6 S 226/08
    §§ 323 Abs. 1, 346, 433 BGB, § 25 HGB

    Das LG Aachen hat entschieden, dass derjenige, der eine Internetplattform von einem Dritten erwirbt und fortführt, nicht nach den Grundsätzen der Firmenfortführung (§ 25 HGB) für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers haftet. Die Firma der Plattform sei ohne weiteres nicht identisch mit der Bezeichnung des Unternehmensträgers, insbesondere wenn dieser eine andere Rechtsform als der Vorgänger habe. Im vorliegenden Fall war die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ursprünglichen Betreibergesellschaft mangels Masse abgelehnt worden. Die Gesellschaft war aufgelöst worden und in der Folge erloschen. Ein Kunde der alten Betreibergesellschaft verlangte nunmehr von ihrer Nachfolgerin die Erstattung seines Kaufpreises und scheiterte mit diesem Ansinnen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. August 2009

    LG Kiel, Urteil vom 23.07.2009, Az. 4 O 145/08
    §§ 34 Abs. 3, 97 Abs. 2 UrhG, 184 Abs. 2 BGB, § 2 ZPO

    Das LG Kiel hat entschieden, dass bei Fortführung eines in einem Insovenzverfahrens befindlichen Unternehmens (hier Hotelbetrieb) auch dessen Internetseite benutzt werden kann. Im vorliegenden Fall habe  die Beklagte die Fotos nicht neben, sondern anstelle des früheren Hotelbetreibers genutzt. Denn der habe den Hotelbetrieb eingestellt und die Beklagte habe ihn fortgeführt. Sie habe die Fotos auf genau die gleiche Weise genutzt, auf die der Hotelbetreiber zur Nutzung berechtigt gewesen sei. Durch jene habe eine Nutzung hingegen nicht mehr stattgefunden. Der Hotelbetreiber, eine GmbH, sei berechtigt gewesen, das Nutzungsrecht auf die Beklagte zu übertragen – und zwar ohne, dass es auf eine Zustimmung des Klägers, dem Geschäftsführer der GmbH, angekommen sei (§ 34 Abs. 3 UrhG), weil die Beklagte den Betrieb der GmbH fortgeführt habe. Abgesehen davon sei durch den Insolvenzverwalter die Zustimmung erteilt worden. Diese Zustimmung wirke nach § 184 Abs. 2 BGB auch auf solche Vorgänge zurück, die sich vor der Rechtsverletzung ereignet hätten (Wandke/Bullinger, § 34 Rn 10).
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  • veröffentlicht am 19. März 2009

    Dem Vernehmen nach werden die Onlineshops www.norsk-it.de und www.e-bug.de, deren frühere und jetzt möglicherweise insolvente Betreiber in der Vergangenheit vor allem durch massenhafte Abmahntätigkeit aufgefallen waren, zukünftig durch die Bockenemer Computer Components GmbH fortgeführt. Diese soll nach eigenen Angaben, so heise.de, als Lizenznehmer die Rechte zur Nutzung der Domains zu oben genannten Shops halten und den Betrieb der beiden Onlineshops im deutschsprachigen Raum weiterführen. Als Inhaber der Domains werde aber, so heise.de, die mit Postfach-Adresse auf der spanischen Insel Teneriffa registrierte Firma Norsk IT Management & Consulting A/S des ehemaligen BUG-Geschäftsführers Christian Böhme geführt. Unter der Regie von Computer Components seien die Online-Auftritte der Onlineshops von Grund auf renoviert und auf das Shop- System XT-Commerce 3.04 umgestellt worden. Nach der Erweiterung des Sortiments auf bis zu 50.000 Artikel sollen die beiden Handelsplattformen an frühere Erfolge anknüpfen. Zuletzt sei über die beiden Webshops ein Jahresumsatz von über 50 Millionen EUR erwirtschaftet worden. Tragende Säulen des neuen Geschäftskonzeptes sollen Schnelligkeit und Direktimporte sein (JavaScript-Link: heise). Ob auch das aus der Vergangenheit bekannte Abmahnunwesen der ursprünglichen Betreiber der Shops fortgeführt wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

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