IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. März 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Schöneberg, Urteil vom 13.02.2014, Az. 2 C 391/13
    § 3 ZPO; Nr. 2300 VV RVG

    Das in Berlin gelegene AG Schöneberg hat entschieden, dass der Streitwert für das Vorgehen gegen eine Forensperre im Internet mit 2.000,00 EUR zu beziffern ist. Dabei wurde berücksichtigt, dass es sich um ein kostenloses Forum handelte mit einer allgemeinen Thematik, die auch bei zahlreichen anderen Forenanbietern zu finden sei. Für das Vorgehen gegen eine solche Forensperre könne ein Rechtsanwalt eine etwas erhöhte Gebühr von 1,5 verlangen, da es sich nicht um ein Standardproblem handele. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. November 2013

    AG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2013, Az. 51 C 9184/13
    § 823 Abs. 1 BGB

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass der Streitwert für mehrere herabsetzende, unwahre Tatsachenbehauptungen über ein Unternehmen in einem Internetforum bei 5.000,00 EUR liegt. Als unwahr gelten die bestrittenen Behauptungen auch dann, wenn der Behauptende keinen oder nur ungenügenden Beweis für die Wahrheit anbietet. Zum Volltext der Entscheidung:

     

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  • veröffentlicht am 6. Mai 2013

    LG Augsburg, Beschluss vom 19.03.2013, Az. 1 Qs 151/13
    § 53 Abs. 1 StPO, § 97 Abs. 5 S. 1 StPO, § 160a Abs. 2 StPO

    Das LG Augsburg hat entschieden, dass Beiträge von Nutzern im Onlineforum einer Zeitung nicht der Pressefreiheit unterfallen und der Herausgeber der Zeitung diesbezüglich kein Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen kann. Im Gegensatz zu abgedruckten Leserbriefen unterfielen solche Äußerungen nicht dem Schutzbereich des § 53 StPO, da eine redaktionelle Aufbereitung der Beiträge nicht stattfinde. Sie würden weder überarbeitet noch vor Veröffentlichung überprüft. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Januar 2012

    AG Ratingen, Urteil vom 29.06.2011, Az. 8 C 486/10
    § 98 Abs. 1 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG

    Das AG Ratingen hat entschieden, dass der (ehemalige) Nutzer eines Forums kein Recht hat, von den Betreibern die Löschung seiner Beiträge zu verlangen. Der Kläger hatte über 1000 Beiträge in einem Forum verfasst. Nach Löschung seines Accounts verlangte der Kläger Löschung aller dieser Beiträge. Die Boardregeln, die vor Registrierung zur Kenntnis genommen werden mussten, verneinten jedoch einen Löschungsanspruch. Dies sei nach Auffassung des Gerichts auch rechtmäßig. Es bestünden lediglich Ansprüche auf Löschung persönlicher Daten (welche die Beklagte unstreitig schon vorgenommen hatte), jedoch nicht auf Löschung der Beiträge. Auch urheberrechtliche Beseitigungsansprüche seien nicht erkennbar. Dafür hätte der Kläger für jeden Beitrag darlegen müssen, inwieweit überhaupt ein Werk, welches dem Urheberrechtsschutz unterfiele, vorliege. Dies sei nicht geschehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Januar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011, Az. 15 U 91/11
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass harsche Kritik an der Finanzierung des Nürburgrings unter Berufung auf Presseartikel erlaubt ist, selbst wenn hierbei die Tatsachenlage falsch wiedergegeben wird. Der Presse obliege zwar nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Verbreitung nachteiliger Tatsachen. Vom Einzelnen dürfe eine vergleichbare Sorgfalt aber nur verlangt werden, soweit er Tatsachenbehauptungen aus seinem eigenen Erfahrungs- und Kontrollbereich aufstelle. Dagegen sei es ihm bei Vorgängen von öffentlichem Interesse, namentlich solchen aus nicht transparenten Politik- und Wirtschaftsbereichen, regelmäßig nicht möglich, Beweise oder auch nur Belegtatsachen aufgrund eigener Nachforschungen beizubringen. Er sei insoweit vielmehr auf die Berichterstattung durch die Medien angewiesen. Würde man dem gleichwohl auch insoweit nachprüfbare Angaben abverlangen, so hätte das zur Folge, dass er herabsetzende Tatsachen, die er der Presse entnommen hat, überhaupt nicht mehr aufgreifen und zur Stützung seiner Meinung anführen dürfte. Damit träte aber nicht nur eine Lähmung der individuellen Meinungsfreiheit ein. Vielmehr würde auch der gesellschaftliche Kommunikationsprozess verengt. Beides ließe sich mit dem Sinn von Art. 5 Abs. 1 GG nicht vereinbaren. Ein Einzelner, der Presseberichte guten Glaubens aufgreifte und daraus verallgemeinernde Schlussfolgerungen ziehe, dürfe vielmehr erst dann zur Unterlassung oder zum Widerruf verurteilt werden, wenn die Berichterstattung erkennbar überholt oder widerrufen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Oktober 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 11.05.2011, Az. 28 O 72/11
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass der private Betreiber eines großen Meinungsforums für die Übernahme eines rechtswidrigen Artikels aus einer Onlinezeitung haftet. Eine einstweilige Verfügung, die die Verbreitung des Artikels untersagt, sei zu Recht ergangen. Insbesondere könne sich der Betreiber des Forums nicht auf das so genannte Laienprivileg (d.h. keine Prüfungspflicht von Privatleuten hinsichtlich des Wahrheitsgehalts eines Presseberichts, s. auch KG Berlin) berufen, da er sich als Betreiber eines weit beachteten Forums (60.000 Einträge) schon seit längerer Zeit mit der auch im Pressebericht thematisierten Problematik auseinandersetze. Insofern sei unbeachtlich, dass er dies ausschließlich in seiner Freizeit betreibe. Eine haftungsmäßige Privilegierung als Forumsbetreiber komme hier auch nicht in Betracht, da der Beklagte den streitgegenständlichen Artikel selbst auf die Internetseite des Forums gestellt habe. Eine ausreichende Distanzierung zum Inhalt sei ebenfalls nicht erfolgt. Update: Das OLG Köln hat den Streitwert der Angelegenheit von 40.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR reduziert, dem Verfügungsbeklagten das Laienprivileg zuerkannt und der Verfügungsklägerin 1/3 der Verfahrenskosten auferlegt (vgl. hier). Zum Volltext der Entscheidung des LG Köln:

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  • veröffentlicht am 30. September 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 10.08.2011, Az. 2a O 69/11
    § 5 MarkenG, § 15 Abs. 2, 4 MarkenG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass in einem Internetforum ein Firmenname – auch im Titel eines Beitrags – genannt werden darf. Ein Anbieter von viel kritisierten kostenpflichtigen Branchenbucheinträgen war der Auffassung gewesen, dass sein Firmenname nicht in dem Internetforum eines Vereins, der sich gegen unerwünschte Werbung stark macht, genannt werden dürfe. Das Gericht gab jedoch dem Forenbetreiber Recht und stellte fest, dass ein Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch des Branchenbuch-Anbieters nicht bestehe. Der Firmenname werde von dem Verein nicht kennzeichenmäßig benutzt, sondern es liege lediglich eine Namensnennung vor, ohne welche eine kritische Auseinandersetzung mit der Firma in einem Internetforum auch nicht möglich wäre. Eine Namensanmaßung sei ebenfalls nicht gegeben. Zitat des Gerichts zur Ablehnung der geltend gemachten Ansprüche:

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  • veröffentlicht am 14. September 2011

    OLG Hamburg, Urteil vom 02.08.2011, Az. 7 U 134/10
    § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog, § 823 BGB, Art. 1 GG, Art. 2 GG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass bei der Verbreitung von Äußerungen über ein Internetforum, in denen personenbezogene Daten enthalten sind, ein Unterlassungsanspruch des Betroffenen gegen den Betreiber des Forums grundsätzlich bestehen kann. Vorliegend waren der frühere Familienname, eine frühere Adresse sowie das Geburtsdatum des Klägers veröffentlicht worden. Hinsichtlich dieser Daten bestehe nach Auffassung des Gerichts jedoch kein Unterlassungsanspruch. Die Angaben habe der Verfasser des streitigen Beitrags dem irischen Handelsregister, also allgemein zugänglichen Daten, entnommen. Darüber hinaus habe er ein Thema erörtert, welchem ein öffentliches Interesse zukomme, nämlich die Aufklärung von Verbrauchern über im Fernabsatz vertriebene Produkte. Die Verwendung der Daten sei damit gerechtfertigt gewesen. Hinsichtlich des aktuellen Namens des Klägers und seiner aktuellen Adresse, für die ein Unterlassungsanspruch wohl gegeben wäre, fehle es hingegen bereits am Vorliegen einer potentiellen Rechtsverletzung. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. September 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 01.09.2011, Az. 327 O 607/10 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, der im Internet ein Reisebuchungsportal unterhält, in welchem auch Hotelbewertungen Dritter veröffentlicht werden, haftet, wenn sich herausstellt, das die Hotelbewertung eine falsche Tatsachenbehauptung enthält. Zwar haftet der Betreiber eines Meinungsforums erst ab dem Zeitpunkt, ab dem er positive Kenntnis von dem (offensichtlichen) Rechtsverstoß hat. Ein gerichtliches Verfahren ist dann aber notwendig, wenn der Beklagte auf die „Benachrichtigung“ überhaupt nicht reagiert oder die Entfernung des Beitrags ablehnt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Juni 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Ludwigshafen, Urteil vom 23.10.2008, Az. 2 g C 291/08
    § 823 Abs. 1 BGB; § 10 TMG

    Das AG Ludwigshafen hat entschieden, dass ein Forumsbetreiber nicht verpflichtet ist, Schmerzensgeld zu zahlen, nachdem ein Mitglied des Forums beleidigende Äußerungen gegen einen Dritten veröffentlicht hat, wenn der Forumsbetreiber den betreffenden Artikel unverzüglich nach Benachrichtigung durch den Dritten löscht. Das Amtsgericht: „Dem Beklagten ist jedoch nicht zuzumuten, jede Veröffentlichung auf mögliche Rechtsverletzungen hin zu überprüfen und alle fremden Inhalte zur Kenntnis zu nehmen und auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Dass der Beklagte hierzu nicht verpflichtet ist, ergibt sich aus § 7 Abs. 2 TMG. Im Übrigen bestimmt § 10 TMG, der dem früheren § 11 TDG entspricht, dass Dienstanbieter für fremde Informationen nicht verantwortlich sind, sofern sie, was im vorliegenden Fall zutrifft, unverzüglich tätig geworden sind, um die Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.“ Die Ausführungen des AG Ludwigshafen gelten auch für Abmahnkosten, soweit diese bei gleichem Sachverhalt beansprucht worden wären. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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