IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. November 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.12.2009, Az. 6 U 178/08
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Dachdecker, der im Reisegewerbe tätig und nicht mit einem stehenden Gewerbe in die Handwerksrolle eingetragen ist, im Internet Leistungen anbieten darf, wenn er auf die Tätigkeit im Reisegewerbe hinweist und Kunden keine Angebote übers Dachdecken unterbreitet. Vorliegend verneinte das Gericht unter den beschriebenen Voraussetzungen eine Irreführung. Es sei nicht erforderlich, noch deutlicher klarzustellen, dass der Beklagte kein stehendes Gewerbe betreibe bzw. nicht in die Handwerksrolle eingetragen sei. Durch den Hinweis auf das Reisegewerbe maße er sich keine übertriebene Vertrauenswürdigkeit an und er verhalte sich auch nicht tatsächlich rechtswidrig, da er Kunden auch auf Anfrage keine unzulässigen Angebote unterbreite. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. November 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 31.05.2011, Az. 11 W 15/11
    § 5 BuchPrG, § 9 BuchPrG, § 91a ZPO

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass bei einem Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht auf den konkreten, zuvor abgemahnten Buchtitel beschränkt werden darf, da hierdurch ein Mangel an Ernsthaftigkeit zum Ausdruck komme. Vielmehr habe der Rechtetreuhänder hinsichtlich sämtlicher preisgebundener Bücher einen Unterlassungsanspruch. Zum Volltext der Entscheidung (hier).

  • veröffentlicht am 2. November 2012

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.06.2010, Az. 15 U 192/09
    § 101a Abs. 1 UrhG; § 809 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei einer möglichen Urheberrechtsverletzung eine Besichtigung der streitgegenständlichen Sache durch einen Sachverständigen zu dulden ist. Vorliegend war im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens ein Gutachten darüber beantragt worden, ob die Beklagte Konstruktionszeichnungen vervielfältigt habe und im Wege der einstweiligen Verfügung der Beklagten auferlegt worden, die Einsichtnahme durch einen Sachverständigen zu dulden. Dieses Vorgehen erachtete das OLG als zulässig. Auch bei nicht erfolgter Glaubhaftmachung einer Urheberrechtsverletzung bestehe jedenfalls ein Besichtigungsanspruch gemäß § 809 BGB, da jedenfalls ein Wettbewerbsverstoß (Nachahmung) glaubhaft gemacht wurde. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. Oktober 2012

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.10.2012, Az. 6 U 217/11
    § 242 BGB, § 313 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein geschlossener Unterlassungsvertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden kann. Vorliegend war eine Unterlassungserklärung wegen Markenverletzung unter der auflösenden Bedingung der Löschung der Marke abgegeben worden, weil beide Vertragsparteien davon ausgingen, dass die fehlende Unterscheidungskraft nur im Wege des Löschungsantrags geltend gemacht werden könne. Werde der Löschungsantrag dann jedoch überraschend zurückgewiesen, da der Bildbestandteil der Marke doch zur Unterscheidungskraft führe, falle die Grundlage für den Unterlassungsvertrag weg und er könne vom Schuldner einseitig aufgekündigt werden. Dies habe jedoch lediglich Wirkung für die Zukunft. Bereits geltend gemachte Vertragsstrafen für Verstöße vor der Kündigung könnten verlangt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Oktober 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2012, Az. 6 U 143/11
    § 7 HWG, § 10 HWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung für ein verschreibungspflichtiges Medikament (hier: Verhütungsmittel) auch dann unzulässig ist, wenn der Produktname in der Werbung nicht genannt wird. Vorliegend hatte die Beklagte, deren Tochtergesellschaft das Produkt „Pink Luna“ vertreibt, eine Internetseite veröffentlicht, die unter dem Motto „Liebe ist pink“ Informationen zur Empfängnisverhütung enthielt. Dort wurde eine Verlosung beworben, als deren Gewinn 10 € Musik – Download – Gutscheine ausgelobt wurden; auch wurde ein „Pink Pack“ aus Schminktasche und anderen Utensilien angeboten. Nach Auffassung des Gerichts habe die Seite durch ihre Aufmachung unmissverständlich Bezüge zum Produkt „Pink Luna“ hergestellt, was nach dem Heilmittelwerbegesetz unzulässig sei. Dessen Vorschriften sollen u.a. verhindern, dass Ärzte einer werbungsinduzierten Einflussnahme der Patienten ausgesetzt seien. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Oktober 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.11.2009, Az. 6 U 160/08
    § 14 MarkenG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Markeninhaber gegen den Vertrieb von mit seiner Marke gekennzeichneter Ware vorgehen kann, wenn diese von einem Dritten nachträglich mit einem Echtheitszertifikat versehen wird. Dies gelte auch dann, wenn dem Inverkehrbringen der Ware an sich zugestimmt wurde. Selbst wenn es sich bei dem Echtheitszertifikat um ein solches des Markeninhabers handele, ist die nachträgliche Anbringung unzulässig, wenn das Zertifikat nicht seitens des Markeninhabers der konkreten Ware zugeordnet worden sei. Der Erschöpfungsgrundsatz greife in diesem Zusammenhang nicht. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Oktober 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.09.2012, Az. 11 U 25/12
    § 3 BuchPrG, § 5 BuchPrG, § 9 BuchPrG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz vorliegt, wenn beim Ankauf gebrauchter Bücher von dem ankaufenden Versandunternehmen sog. Bonus-Gutscheine ausgegeben werden, die der Kunde auch beim späteren Kauf eines neuen Buches preismindernd einsetzen kann. Dem in dem Bonus-Gutschein verkörperten Wert von 5,00 EUR stehe keine äquivalente Gegenleistung des Kunden gegenüber. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2012

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.08.2012, Az. 6 U 91/12
    § 5 UWG; § 517 ZPO, § 522 ZPO

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Werbung für ein Anwaltsportal „…..com wird empfohlen von A“, wobei A ein Presseorgan ist, irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn das Presseorgan bzw. dessen Redaktion keine Bewertung des Portals vorgenommen hat. Da eine Empfehlung als Ratschlag verstanden werde, dürfe der Leser erwarten, dass dem Ausspruch der Empfehlung eine Meinungsbildung zur Qualität des Angebots vorausgegangen sei. Dies sei hier gerade nicht geschehen. Es werde lediglich die Urteilsdatenbank des Portals in Anspruch genommen, aber eine Bewertung der eigentlichen Dienstleistungen sei nicht erfolgt. Zum Volltext der Entscheidung:


    (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Oktober 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.08.2012, Az. 31 C 2224/11
    § 840 ZPO

    Das AG Frankfurt hat entschieden, dass die Denic nicht per se als Drittschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren gegen einen Ihrer Vertragspartner (Domaininhaber) haftet. Schlage die Verwertung von gepfändeten Domains fehl, weil der Schuldner wie vorliegend die Domainverträge zuvor auf eine andere Person übertragen habe und deshalb der Provider einem Inhaberwechsel auf eine vom Gläubiger bezeichnete Person nicht zustimme, könne kein Schadensersatz von der Denic in Höhe der entgangenen Versteigerungserlöse verlangt werden. Gescheitert sei die Verwertung letztendlich an einem unzureichenden Pfändungsbeschluss, der keine konkreten Leistungsverbote gegenüber der Denic ausspreche. Da die Übertragung der Domainverträge durch den Schuldner auf eine andere Person nicht durch den Pfändungsbeschluss erfasst worden sei, könne die Ausführung der Übertragung durch die Denic nicht zu deren Haftung führen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Oktober 2012

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.06.2012, Az. 6 U 24/11
    § 3 Abs. 2 UWG, § 5 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Angabe „CE-geprüft“ z.B. auf Spielwaren eine irreführende und daher wettbewerbswidrige Werbung darstellt. Durch das CE-Zeichen bestätige der Verwender in der Regel lediglich selbst die Konformität des Produktes mit den einschlägigen Vorschriften. Der Zusatz „geprüft“ erwecke jedoch den fälschlichen Eindruck, dass eine vom Hersteller unabhängige Stelle die beworbenen Spielzeugwaren einer Überprüfung unterzogen habe. Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

I