IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. September 2011

    Wie heise berichtet, haben die Briten wenig Toleranz für so genannte Trolle im Internet (zur Definition vgl. hier), welche zur eigenen Erheiterung andere Menschen in Internetforen oder Blogs provozieren. Viele verlassen sich dabei auf die Anonymität im Internet. Doch wie im Falle eines 25-jährigen Briten kann es auch anders aussehen: Der Mann hatte u.a. auf Facebook gezielt Trauerseiten kürzlich Verstorbener gesucht und die Hinterbliebenen mit geschmacklosen Kommentaren malträtiert. In England existiert jedoch ein auch auf solche Fälle anwendbares Gesetz, welches ein Richter in Reading nun dazu nutzte, den Missetäter für 18 Wochen hinter Gittern zu stecken und ihm zudem die Nutzung von Facebook, Twitter und ähnlichen Seiten für 5 Jahre zu verbieten. Dazu sagen wir: Daumen hoch!

  • veröffentlicht am 2. März 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 19.02.2001, Az. (505) 84 Js 670/01 KLs (17/03)
    §§ 106 Abs. 1, 108a Abs. 1 UrhG

    Das LG Berlin hat zwei Angeklagte wegen Software-Piraterie zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und 9 Monaten bzw. einem Jahr verurteilt. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagten hatten arbeitsteilig im Internet einen Online-Shop betrieben, über den sie raubkopierte Software verschiedener Rechteinhaber anboten und urheberrechtlich geschützte Computerprogramme, deren Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte ihnen, wie sie wussten, nicht zustanden, verkauften. Insgesamt 589 Fälle konnten Ihnen nachgewiesen werden. Es wurden auf 589 Bestellungen 1.791 Programme geliefert, die einen Einzelhandelsmarktwert von rund 886.600,00 EUR hatten, wofür die Kunden 10.316,00 EUR bezahlten. Die Taten nahmen die volle Arbeitskraft der Angeklagten in Anspruch; die große Nachfrage konnte nur durch professionelle Organisation bewältigt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Oktober 2009

    LG Duisburg, Urteil vom 10.03.2009, Az. 34 KLs 41/08
    §§ 22; 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 StGB; §§ 14 Abs. 2 Nr. 1; 143 Abs. 2 MarkenG

    Das LG Duisburg hat in diesem Verfahren einen 27-jährigen Angeklagten wegen des versuchten Betruges in Tateinheit mit strafbarer Kennzeichenverletzung in 1.931 Fällen und wegen versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in Tateinheit mit strafbarer Kennzeichenverletzung in 5.838 Fällen auf der Internethandelsplattform eBay zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Der mehrfach strafgerichtlich in Erscheinung getretene Angeklagte hatte weder in Deutschland noch in der Türkei Fuß gefasst, war der Spielsucht verfallen und hatte schließlich begonnen, bei eBay gefälschte Markenartikel zu verkaufen. Das hohe, nicht zur Bewährung ausgesetzte Strafmaß begründete die Große Strafkammer damit, dass der Angeklagte innerhalb eines Zeitraums von 3 1/2 Jahren über 7.000 Straftaten der verfahrensgegenständlichen Art begangen hatte.

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