Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Frankfurt/Oder: Bodyguard erhält Schmerzensgeld, wenn er bei Fernhaltung eines Paparazzos Verletzung erleidetveröffentlicht am 1. Oktober 2013
LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 25.06.2013, Az. 16 S 251/12
Art. 1 GG, § 823 BGB, § 1004 BGB, § 227 BGBDas LG Frankfurt/Oder hat entschieden, dass Trauerfeierlichkeiten grundsätzlich als ein der Privatsphäre zugehöriger Vorgang anzusehen sind und wegen des dabei bestehenden hohen emotionalen Drucks einen besonderen Schutz gerade dieses Moments genießen. Der Friedhof biete auch ein hinreichendes Maß an Abgeschiedenheit von der breiten Öffentlichkeit. In der Folge sprach die Kammer einem Bodyguard, der eine Beerdigung vor einem Paparazzo abgeschirmt und bei einer körperlichen Auseinandersetzung mit diesem verletzt worden war, ein Schmerzensgeld von 600,00 EUR zu. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)