Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Stuttgart: Zum tatsächlichen Ende der verlängerten Frist für eine Berufungsbegründung, wenn diese auf einen Sonntag fälltveröffentlicht am 12. März 2015
OLG Stuttgart, Urteil vom 11.09.2014, Az. 2 U 46/14
§ 222 ZPO, § 224 Abs. 2 ZPODas OLG Stuttgart hat bestätigt, dass eine verlängerte Berufungsbegründungsfrist, die an einem Sonntag endet, erst an dem darauf folgenden Montag ausläuft. Zitat: (mehr …)
- LG Bochum: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung muss binnen 1 Monats gestellt werden – auch wenn Ende der Frist auf einen Sonntag fälltveröffentlicht am 22. August 2010
LG Bochum, Beschluss vom 12.08.2010, Az. I-14 O 140/10
§ 12 Abs. 2 UWG; § 193 BGBDas LG Bochum hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit der Begründung abgelehnt, dass der Antrag nicht mehr – was für den Erlass einer einstweiligen Verfügung allerdings erforderlich ist – dringlich sei. Die Kammer kritisierte, dass sich der Antragsteller mit dem Antrag übermäßig Zeit gelassen habe. Auf den Hinweis, dass der Antrag 1 Monat und 1 Tag nach Kenntnisnahme vom Wettbewerbsverstoß beantragt worden sei und der fragliche „Überhangtag“ ein Sonntag war, erwiderte das Gericht eher ungerührt, dass dies unerheblich sei. Die Dringlichkeitsfrist sei keine gesetzliche Frist, so dass der Hilfestellung bietende § 193 BGB nicht direkt und mangels Regelungslücke auch nicht analog zur Anwendung käme. Über die im wahrsten Sinne des Wortes „abgefahrene“ gerichtliche Entscheidung berichteten die Kollegen von LBR.