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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. Juni 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 05.12.2012, Az. I ZR 88/11
    § 477 Abs. 1 S. 2 BGB; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass bei eBay-Angeboten, die stets ein rechtsverbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB enthalten, nur dann mit einer (Hersteller-) Garantie geworben werden darf, wenn auch die jeweiligen Garantiebedingungen und weiteren Hinweise gemäß § 477 Abs. 1 BGB vorgehalten werden. Anders ist es dagegen bei einer Produktwerbung bestellt, die den Verbraucher lediglich zur Bestellung auffordert und in diesem Zusammenhang eine Garantie ankündigt, ohne sie bereits rechtsverbindlich zu versprechen (invitatio ad offerendum). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Mai 2013

    OLG Hamm, Urteil vom 14.02.2013, Az. 4 U 182/12
    § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 477 Abs. 1 S. 2 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung mit „5 Jahren Garantie“ bei eBay unzulässig ist, wenn die Informationspflichten des § 477 BGB nicht erfüllt werden. Danach habe der Anbieter der Garantie einen Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers zu erteilen sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Da bei eBay ein Kaufvertrag bereits mit Abgabe des höchsten Gebots bzw. mit Betätigen der „Sofort-Kaufen“-Taste zustande komme, müssten diese Informationen bereits in der Artikelbeschreibung erteilt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. Februar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 15.12.2011, Az. I-4 U 116/11
    §
    477 Abs. 1 S. 1 BGB; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass der simple Hinweis „Garantie“ im Internetversandhandel nicht ausreichend ist, sondern die gesetzlich vorgeschriebenen Erläuterungen zu tätigen sind. Dies gelte jedenfalls dann, wenn es sich bei dem Angebot auf einer Internet-Handelsplattform um ein verbindliches Angebot – und nicht um bloße Werbung – handele, welches der Verbraucher nur noch annehmen müsse, um einen Kaufvertrag abzuschließen. In diesem Fall müsse der Verkäufer über den Inhalt der Garantie informieren und vollumfänglich auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln der Kaufsache und darauf, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, hinweisen. Aus dem einfachen Hinweis „Garantie“ ginge hingegen nicht einmal hervor, ob es sich um eine eigene Garantie des Anbieters oder eine solche des Herstellers handeln solle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Juni 2011

    BGH, Urteil vom 14.04.2011, Az. I ZR 133/09
    §§ 4 Nr. 11 UWG; 477 Abs. 1 BGB;
    Richtlinie 1999/44/EG Art. 6 Abs. 1 und 2

    Der BGH hat entschieden, dass bei der Werbung mit Garantien die durch § 477 Abs. 1 BGB geforderten Angaben (Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden; Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind) nicht bereits getätigt werden müssen. Dies sei erst mit der zum Abschluss eines Kaufvertrages führenden Willenserklärung erforderlich. Damit sei die Angabe „3 Jahre Garantie“ auf einer Internetseite, die beispielsweise Druckerpatronen zum Verkauf anbietet, ausreichend. Gebe der Kunde auf diese Werbung ein Kaufangebot ab, welches des Verkäufer annehmen wolle, könne dann immer noch die Garantieerklärung mit allen gesetzlich geforderten Angaben überreicht werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 26.11.2009, Az. 3 U 23/09
    §§ 443; 477 Abs. 1 BGB; §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Hamburg hat sich, was nicht häufig vorkommt, von einem eigenen Hinweisbeschluss distanziert und entschieden, dass die Werbung mit einer Garantie, welche nicht den Anforderungen des § 477 Abs. 1 BGB entspricht, wettbewerbswidrig ist. Die Vorschrift sei eine das Marktverhalten regelnde Vorschrift. (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Januar 2010

    OLG Hamburg, Urteil vom 26.11.2009, Az. 3 U 23/09
    §§ 477, 443 BGB; 2, 3, 4 UWG

    Nachdem das OLG Hamburg in einem Hinweisbeschluss vom 09.07.2009 (Link: Hinweisbeschluss) in demselben Verfahren noch offen gelassen hatte, ob es sich bei der Vorschrift des § 477 BGB („Sonderbestimmungen für Garantien“) um eine wettbewerbsrechtlich relevante Marktverhaltensregel handelt, hat es sich mittlerweile zur Bejahung der Frage entschieden. Nach Vorstellung des europäischen Normgebers habe die Aufklärung über die Garantie verbraucherschützenden Charakter. Auch der gesetzgeberische Wille im Gesetzesentwurf zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz zeige, dass die Vorschrift unter dem Aspekt des lauterkeitsrechtlichen Rechtsbruchtatbestands eine marktregelnde Tendenz besitze. Enthalte also ein bindendes Kaufangebot, z.B. auf der Auktionsplattform eBay, eine unselbständige Garantie, so müsse diese den Anforderungen des § 477 BGB genügen. Dies solle dem Schutz der Verbraucher vor Irreführung dienen.

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