IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. Dezember 2015

    BGH, Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 128/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 85a Abs. 2 ZVG

    Der BGH hat entschieden, dass es eine Bank bei einer Immobilienzwangsversteigerung zu unterlassen hat, über Strohmänner Gebote abzugeben, die ausschließlich den Zweck haben, zu Lasten des Verbrauchers die Rechtsfolgen von § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 21. Januar 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Celle, Beschluss vom 16.01.2009, Az. 2 W 15/09
    § 91 ZPO § 104 ZPO, § 758 a Abs. 4 S. 2 ZP,
    § 91 Abs. 1 S. 2 Halbs. 2 JVEG, § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 JVEG, § 5 Abs. 1 JVEG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass es einer Partei (Rechtsanwalt) grundsätzlich nicht zugemutet werden kann, die in einer Rechtssache notwendig werdende Reise zur Nachtzeit zu beginnen. Außerdem dürfe ein Rechtsanwalt bei einer 4-stündigen Anreise zu einem Gerichtstermin per Bahn die 1. Wagenklasse benutzen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Januar 2013

    LG Bochum, Urteil vom 18.12.2012, Az. 9 S 166/12
    § 433 Abs. 1 S. 1 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 3 BGB, § 281 BGB

    Das LG Bochum hat entschieden, dass eine eBay-Auktion bei einem sich nach Erstellung des Angebots zeigenden Sachmangel durch den Verkäufer abgebrochen werden darf, ohne dass dieser sich gegenüber dem höchstbietenden Käufer schadensersatzpflichtig macht. Entscheidend war, dass die Kammer eine Einbeziehung der eBay-AGB (dort § 10 Nr. 1) erkannte, so dass die eBay-Auktion unter einem rechtlichen Vorbehalt gestartet worden sei. Da beide Parteien mit der Anmeldung bei eBay den AGB zugestimmt hätten, seien diese bei der Auslegung von Willenserklärungen zu berücksichtigen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Juli 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Itzehoe, Urteil vom 06.04.2010, Az. 5 O 81/09
    §§ 3; 4 Nr. 3 UWG

    Das LG Itzehoe hat entschieden, dass Zeitschriften, die sich nicht schon auf ihrem Titelblatt unmissverständlich und eindeutig als Werbeschriften ausweisen (Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 26. Aufl., UWG, § 4 UWG, Rdnr. 3.20, m.w.N.), Werbung und redaktionellen Text äußerlich erkennbar von einander zu trennen haben. Ein Verstoß gegen dieses Trennungsgebot liege vor,  wenn ein in seiner äußeren Gestalt wie ein redaktioneller Artikel aufgemachter Beitrag unter der Überschrift „Diät/Reportage“ und dem in großen roten Buchstaben abgedruckten Zitat „Toll! 28 Kilo weg – in nur einem halben Jahr!“ wiederholt auf den Vertreiber des sog. BCM-Diät- und Ernährungsprogramms verweise. (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Februar 2010

    Eine in Fachkreisen hinlänglich bekannte, aber Verbrauchern und Onlinehändlern häufig noch nicht geläufige Form der Benachteiligung rechtmäßig handelnder Verbraucher findet sich auf der Internet- handelsplattform eBay wieder. eBay selbst ist an den Vorgängen selbstverständlich nicht beteiligt, scheint aber auch die Umgebungsbedingungen, die für diese windige „Betrugs“form notwendig sind, nicht abzustellen. Konkret handelt es sich um den Misstand der Gebotsabschirmung, bei dem der Bietpreis einer bestimmten Auktion von einer aus mindestens zwei Tätern bestehenden Bande zunächst durch den ersten Täter über den aktuell gebotenen Preis angehoben wird und sodann von dem zweiten Betrüger sofort darauf extrem in die Höhe getrieben wird. In der Regel folgt diesem Angebot kein weiterer Interessent, da diesem der Preis zu hoch ist. Die eBay-Auktion ist damit gegen Mitbieter abgeschirmt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. März 2009

    AG München, Urteil vom 09.05.2008, Az. 223 C 30401/07
    §§
    320, 433 Abs. 1 BGB

    Das AG München hat mit diesem Urteil noch einmal darauf hingewiesen, das bei privaten eBay-Auktionen keine Versteigerung im Sinne von § 156 BGB vorliegt, sondern das Einstellen des Angebots ein wirksames verbindliches Angebot darstellt (vgl. schon BGH, Urteil vom 07.11.2001, Az. VIII ZR 13/01). Dies ergebe sich bereits unter Berücksichtigung des § 10 Abs. 1 der ebay-AGB (OLG Hamm, Urteil vom 14.12.2000, Az. 2 U 58/00). Der Einwand des Beklagten, er habe das Angebot nicht – wie geschehen – doppelt einstellen wollen, wurde nicht gehört. Hierbei handele es sich lediglich um einen geheimen Vorbehalt nach § 116 S. 1 BGB. Ein wirksames Angebot liege im Übrigen auch ohne die Bestimmung eines Mindestpreises vor. (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Februar 2009

    AG Bochum, Urteil vom 08.05.2008, Az. 44 C 13/08
    §§ 138 Abs. 1, 134, 762 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das AG Bochum hatte sich mit einer Internet-Versteigerungsplattform der etwas anderen Art zu befassen: Diese Plattform funktionierte mit zunächst zu erwerbenden Gebotsrechten, d.h. jeder Bieter musste vor Teilnahme an einer Auktion Gebotsrechte z.B. für 9,90 EUR pro 20 Stück erwerben.

    Die Auktionen begannen bei 0,10 EUR, bei jeder Platzierung eines Gebots durch einen Bieter wurde um 0,10 EUR erhöht. Die AGB der Plattforminhaberin beschrieben den Auktionsablauf so: „Die Laufzeit ist jedes Mal unterschiedlich und kann zwischen 1 und 7 Tagen variieren. Wird innerhalb der letzten 60 Sekunden vor Gebotsende ein Gebot abgegeben, setzt sich der Countdown erneut auf 60 Sekunden zurück. Somit kann sich das von uns gesetzte Auktionsende um einige Zeit schieben. Wird in den letzten 60 Sekunden kein Gebot mehr abgegeben, läuft die Auktion aus. Der zuletzt bietende User gewinnt“ sowie an anderer Stelle so: „Nach Ablauf des Countdowns ist das Auktionsende erreicht. Gewinner der Auktion ist immer der Höchstbietende. Wenn in letzter Sekunde mehrere Bieter gleichzeitig auf einen Artikel geboten haben, entscheidet die Reihenfolge der Einträge aus der Systemdatenbank.“

    Die ursprünglichen Laufzeiten von Auktionen verlängerten sich durch die Countdown-Regelung um bis zu 4 Tage. Ein Mitbieter von Auktionen hatte Gebotsrechte im Wert von ca. 2.500,00 EUR erworben, setzte diese bei zahlreichen Auktionen auf Elektronikartikel ein, gewann jedoch keine davon. Der Kunde des Plattform-Betreibers verweigerte die Bezahlung. Die nicht erfolgreichen Gebotsrechte seien verfallen, d.h. der Bieter erhalte keinen Gegenwert; der durch Verkauf von Gebotsrechten erworbene Gewinn verbliebe bei der Plattforminhaberin. Darüber hinaus bemängelte der erfolglose Bieter technische Mängel der Plattform; so hatte der Bietassistent in 5 Minuten hundert Gebotsrechte verbraucht, obwohl maximal 5 ausreichend gewesen wären, um Höchstbietender zu bleiben.

    Das AG Bochum gelangte zu der Auffassung, dass es sich bei dieser Konstellation um einen Verstoß gegen die guten Sitten und damit um nichtige Verträge handelte, an denen nur die Betreiberin verdiene. Zwischen dem Warenwert und den bei der Klägerin verbleibenden Einsätzen herrsche ein enormes Missverhältnis. So war ein Notebook zu einem Preis von 1.299,00 EUR verkauft worden, bei dem die Plattformbetreiberin 17.798,18 EUR einnahm. Der Kunde werde ungewöhnlich stark belastet. Die AGB seinen widersprüchlich und damit unwirksam. Der glücklose Bieter musste demnach die Gebotsrechte nicht bezahlen.

    Eine Einordnung als rechtswidriges Glücksspiel blieb offen.

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