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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. Januar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 06.03.2014, Az. C-409/12
    Art. 12 Abs. 2 Buchst. a Richtlinie 2008/95/EG

    Der EuGH hat im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens entschieden, dass eine eingetragene Marke wegen Verfalls gelöscht werden kann, wenn sich die Bezeichnung zu einem gebräuchlichen Begriff für eine bestimmte Ware gewandelt hat. Vorliegend war über die für u.a. eine Backzutat eingetragene Wortmarke „Kornspitz“ zu befinden, worunter der (österreichische) Endverbraucher zum großen Teil ein längliches, an beiden Enden spitz zulaufendes Brötchen versteht. Es komme auch entscheidend auf die Wahrnehmung des Endverbrauchers an und nicht auf die der Vertreiber/Zwischenhändler, die in der Regel wüssten, dass „Kornspitz“  eine eingetragene Marke sei, jedoch die Verbraucher darauf in der Regel nicht hinweisen würden. Zum Volltext der Entscheidung:

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