IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Juni 2015

    BGH, Urteil vom 12.05.2015, Az. VI ZR 63/14
    § 84 a AMG

    Der BGH hat entschieden, dass im Falle eines Schadens wegen der Nebenwirkung eines Medikaments Anspruch auf Auskunft gegen den Vertreiber eines Arzneimittels besteht. Voraussetzung sei, dass schlüssig dargelegt werde, dass ein Schaden durch die Anwendung des Medikaments entstanden sein könne und dies nach den konkreten Umständen jedenfalls plausibel erscheine. Nicht notwendig sei, dass die begehrte Auskunft im konkreten Fall zur Feststellung, ob ein Schadensersatzanspruch nach § 84 AMG bestehe, erforderlich sei. Es genüge, dass vorliegend Zweifel daran bestünden, dass die zu dem Medikament gereichten Gebrauchsinformationen dem Stand der Wissenschaft entsprochen hätten. Die Vorschrift sei entsprechend weit auszulegen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. April 2012

    BGH, Urteil vom 19.10.2011, Az. I ZR 223/06
    § 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 10 Abs. 1 HWG

    Der BGH hat entschieden, dass auf einer Internetseite für jedermann zugängliche Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel erlaubt sind, soweit dies die genaue und vollständige Wiedergabe der Produktpackung, der Beschreibung der Indikation und der Gebrauchsinformation beinhaltet und keinem Werbeziel dient. Zu diesem Ergebnis gelangte der Senat nach Vorlage an den EuGH. Seien diese Voraussetzungen erfüllt, handele es sich nicht um einen Verstoß gegen das in § 10 Abs. 1 HWG bestimmte Verbot der Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Zum Volltext der Entscheidung:

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