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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Juni 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 15.04.2015, Az. VIII ZR 80/14
    § 440 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass die Angabe „TÜV neu“ eines Gebrauchtwagenverkäufers zu einem sofortigen Rücktrittsrecht des Käufers führt, wenn der erworbene Wagen nicht verkehrssicher ist. Eine Nacherfüllung sei dem Käufer in einem solchen Fall nicht zumutbar. Zur Pressemitteilung Nr. 58/2015:

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  • veröffentlicht am 19. Februar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Pfaffenhofen, Urteil vom 10.12.2014, Az. 1 C 1030/14
    § 442 Abs. 1 BGB

    Das AG Pfaffenhofen hat entschieden, dass bei einem Autokauf, bei dem das Verkaufsobjekt zwar über eBay angeboten wurde, der Verkauf jedoch außerhalb der Internetplattform abgewickelt wurde, der Inhalt des eBay-Angebots nicht Vertragsbestandteil geworden ist. Lasse sich der Käufer während der Vertragsverhandlungen das Serviceheft des Fahrzeugs nicht vorlegen und erkenne deshalb nicht den tatsächlichen Kilometerstand des Fahrzeugs, liege seinerseits grobe Fahrlässigkeit vor, so dass er Mängelrechte, insbesondere Minderung, nicht geltend machen könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 16.12.2009, Az. VIII ZR 38/09
    §§ 280 Abs. 1, 311, 241 Abs. 2 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass der Verkäufer beim Verkauf eines Gebrauchtwagens den Käufer auch über nicht im Fahrzeugbrief eingetragene, so genannte „fliegende Zwischenhändler“ aufklären muss. Werde diese Aufklärungspflicht verletzt, sei der Händler zum Schadensersatz verpflichtet. Im entschiedenen Fall waren im Brief des verkauften Pkws lediglich der ursprüngliche Halter sowie der Verkäufer vermerkt. Der Verkäufer hatte den Wagen jedoch von einem Zwischenhändler namens „Ali“ erworben, der nicht eingetragen war und der das Fahrzeug seinerseits ebenfalls von einem nicht eingetragenen Zwischenhändler erlangt hatte. Der Käufer war darüber nicht aufgeklärt worden und stellte nach Erwerb fest, dass die Kilometerlaufleistung des Pkws falsch angezeigt wurde. Er gab an, dass er den Wagen nicht gekauft hätte, wenn er von den Zwischenhändlern gewusst hätte und verlangte Schadensersatz. Der BGH sah dies genau so.

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