IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. November 2014

    LG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2014, Az. 12 O 207/14
    § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 analog BGB; § 22 KUG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Berichterstattung über eine Hochzeit in der JVA nicht identifizierend sein darf. Dadurch werde das Persönlichkeitsrecht der Braut verletzt. Ein Informationsinteresse könne lediglich hinsichtlich des inhaftierten Ehemannes bestehen, dieser sei jedoch höchstens eine relative Person der Zeitgeschichte. Dies rechtfertige nicht, über seine Frau und deren Sohn identifizierend zu berichten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. März 2012

    Wie heise online berichtet, wurden vor dem Landgericht Hamburg die Betreiber von so genannten Abo-Fallen im Internet zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Gefängnisstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten. Durch den Trick, vermeintlich kostenlose Downloads durch versteckte Kostenhinweise in 12-24monatige Abonnements umzuwandeln, konnten die Angeklagten ca. 5 Mio. Euro ergattern. Dies sei nach Auffassung des Landgerichts gewerbsmäßiger Betrug (s. auch OLG Frankfurt a.M., hier), auch wenn die Richterin den unachtsamen Nutzern eine gewisse Mitschuld zusprach. Der Hauptangeklagte selbst hatte in einem Internet-Chat sein Konzept schonungsloser ausgedrückt, indem er verdeutlichte, dass sie das vereinnahmte Geld den „Dummen und Angstzahlern“ aus der Tasche ziehen würden.

  • veröffentlicht am 3. Dezember 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Leipzig, 02.12.2011, Az. unbekannt
    § 106 UrhG, § 108a Abs. 1 UrhG

    Das AG Leipzig hat einen Webdesigner, der am illegalen Filmportal kino.to mitgearbeitet hat, wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung in mehr als 1,1 Mio. Fällen zu 2 1/2 Jahren Haft verurteilt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der 33-jährige der illegalen  gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke schuldig war. Der 33-Jährige hatte ein Geständnis abgelegt. Näheres hier.

  • veröffentlicht am 28. September 2011

    Wie heise berichtet, haben die Briten wenig Toleranz für so genannte Trolle im Internet (zur Definition vgl. hier), welche zur eigenen Erheiterung andere Menschen in Internetforen oder Blogs provozieren. Viele verlassen sich dabei auf die Anonymität im Internet. Doch wie im Falle eines 25-jährigen Briten kann es auch anders aussehen: Der Mann hatte u.a. auf Facebook gezielt Trauerseiten kürzlich Verstorbener gesucht und die Hinterbliebenen mit geschmacklosen Kommentaren malträtiert. In England existiert jedoch ein auch auf solche Fälle anwendbares Gesetz, welches ein Richter in Reading nun dazu nutzte, den Missetäter für 18 Wochen hinter Gittern zu stecken und ihm zudem die Nutzung von Facebook, Twitter und ähnlichen Seiten für 5 Jahre zu verbieten. Dazu sagen wir: Daumen hoch!

  • veröffentlicht am 23. September 2011

    Nach einer Meldung von heise hat das Landgericht Heidelberg einen bei eBay agierenden Betrüger zu einer Haftstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt für ca. 320 Betrugsfälle. Der Mann hatte über eBay zahlreiche Waren gegen Vorkasse angeboten – aber nie ausgeliefert. Mehr als 130.000 EUR soll er dabei erbeutet haben. Dabei war der Arm der deutschen Justiz ausnahmsweise einmal lang: Der bereits vorbestrafte Betrüger lebte und agierte in Thailand und wurde auf einem dortigen Flughafen festgenommen.

  • veröffentlicht am 16. April 2009

    Laut einer Pressemitteilung von Microsoft hat das AG Nürnberg zwei Softwarehändler aus Nürnberg und München wegen gewerbsmäßiger Kennzeichenverletzung in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung zu Haftstrafen von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung sowie zur Zahlung einer Geldstrafe von je 3.000,00 EUR verurteilt. Der Nürnberg Händler hatte in Russland über 8.500 gefälschte CD-ROMs mit dem Betriebssystem „Microsoft Windows XP Professional“ sowie die dazugehörigen Handbücher pressen lassen und an seinen Münchner Kollegen verkauft. Letzterer versah die Fälschungen mit gebrauchten Microsoft Echtheitszertifikaten und bot sie am Markt zum Fünffachen des Einkaufspreises an. Die Produkte wurden mehrfach weiterverkauft, bis ein Händler die Fälschungen als solche erkannte. Der Münchner Händler war wegen dieser Verkäufe vom LG München I (Az.: 21 O 11265/07) zur Zahlung von über 750.000,00 Euro Schadenersatz verurteilt worden. Auch der Nürnberger Händler hat Schadenersatzzahlungen im sechsstelligen Bereich zu leisten. Weitere Verurteilungen anderer Beteiligter würden, so Microsoft, erwartet. Microsoft wies darauf hin, dass nicht nur das Unternehmen zivilrechtlich haftbar sei, sondern auch der jeweilige Geschäftsführer persönlich (LG Düsseldorf Az. 12 O 15/05, OLG Karlsruhe, Az. 6 U 180/06, OLG Düsseldorf, Az. I-20 U 164/06) (JavaScript-Link: Microsoft).

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