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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDas internationale Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) erhält Gegenwind des Europäischen Parlaments: Dieses forderte die Veröffentlichung des aktuellen Vertragsentwurfs zu dem Abkommen, welches seit 2008 von den USA, der EU-Kommission und mehreren anderen Staaten hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde. Gegenstand des Abkommens soll auch eine Umgangsweise mit Filesharern sein, denen nach maximal dreimaliger Abmahnung der Netzzugang vollständig abgeschnitten werden können soll (Three-Strikes-out). Aus dem Parlament heraus wurde beklagt, dass privaten Unternehmen nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung der Zugang zu dem ACTA-Vertragsentwurf gewährt worden sei, dem EU-Parlament als Legislativorgan dagegen nicht. Näheres findet sich bei diesem heise-Beitrag.

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