Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Die unwahre Berichterstattung über ein Ermittlungsverfahren löst Ansprüche auf Richtigstellung und Schadensersatz ausveröffentlicht am 30. Juli 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.05.2014, Az. 16 U 179/13
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die – nachweislich falsche – Zeitungsberichterstattung über ein Ermittlungsverfahren wegen u.a. Hehlerei gegen den Geschäftsführer eines Unternehmens eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt. Diese löse Ansprüche des Klägers auf Richtigstellung und Schadensersatz aus, da die Beklagte sich in keiner Weise um eine Verifizierung vor der Berichterstattung bemüht habe und ihr daher eine schwere Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten anzulasten sei. Die Richtigstellung habe an gleicher Stelle wie die Erstmitteilung und dem drucktechnisch hervorgehobenen Wort „Richtigstellung“ zu erfolgen. Als Geldentschädigung sah das Gericht einen Betrag in Höhe von 25.000,00 EUR als angemessen an. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Kein Schmerzensgeld für früheren Finanzbeamten, dem der Pressesprecher des Finanzministeriums gegenüber der Presse „Verfolgungswahn“ attestiertveröffentlicht am 28. Juli 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.07.2014, Az. 1 U 156/12
§ 839 BGB, § 1004 BGB
Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass einem früheren Finanzbeamten gegen das Land Hessen kein Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts zusteht, wenn der Pressesprecher des Finanzministeriums persönliche Daten über seinen Gesundheitszustand an die Presse weitergibt. Zur Pressemitteilung vom 23.07.2014: (mehr …) - BGH: Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer sogenannten Verdachtsberichterstattungveröffentlicht am 5. Februar 2014
BGH, Urteil vom 17.12.2013, Az. VI ZR 211/12
Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG; § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB; § 186 StGBDer BGH hat entschieden, dass die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch durch Weiterverbreitung eines persönlichkeitsrechtsverletzenden Beitrags eines Dritten erfolgen kann. Für die Höhe der daraus folgenden Geldentschädigung sei es unerheblich, so der Senat, ob der Eingriff im Internet oder in Printmedien erfolge. Im Übrigen führte der BGH erneut und sehr ausführlich zum rechtlichen Rahmen der (noch zulässigen) Verdachtsberichterstattung aus. Zum Volltext der 45-seitigen Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Keine Geldentschädigung für ehrverletzende Äußerungen im Prozess – auch nicht bei der Unterstellung von Mordveröffentlicht am 11. Februar 2013
BGH, Urteil vom 28.02.2012, Az. VI ZR 79/11
§ 253 BGB, § 823 BGBDer BGH hat entschieden, dass ehrverletzende Äußerungen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder gegenüber Strafverfolgungsbehörden in einem Ermittlungsverfahren getätigt werden, nicht zu einem Entschädigungsanspruch des Betroffenen führen. Dies gelte auch, wenn im Zivilprozess um die Auszahlung einer Lebensversicherung dem Ehemann der Vorwurf des Mordes als Begründung der Nichtzahlung gemacht werde, soweit die Äußerung der Rechtsverfolgung oder -verteidigung gedient habe. Vorliegend hätten die Umstände die von der Versicherung getätigte Vermutung nicht als fernliegend erscheinen lassen. In einem solchen Fall fehle es für eine Entschädigungsklage am Rechtsschutzbedürfnis, da redliche Äußerungen im Prozess später nicht zu rechtlichen Nachteilen führen dürften. Zum Volltext der Entscheidung: