Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Köln: Warum eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe zu Gunsten Dritter (hier: gemeinnütziger Verein) nicht ernsthaft istveröffentlicht am 19. November 2012
LG Köln, Urteil vom 22.08.2012, Az. 84 O 104/12
§ 12 Abs. 1 S. 1 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die mit einer Vertragsstrafe bewehrt ist, welche wiederum ggf. an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen ist, nicht ausreichend ernsthaft ist. Der Druck, den Wettbewerbsverstoß einzustellen, sei auf Grund einer derart aufgemachten Vertragsstrafe erheblich geringer als der Druck, der entstehe, wenn an die Wettbewerbszentrale zu zahlen sei. (mehr …)