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Artikel-Schlagworte: „Gemeinschaftsmarke“

EuG: Zum Nachweis der ernsthaften Benutzung einer Marke - Rechtsverlust auf Grund schlampiger eidesstattlicher Versicherung

Mittwoch, 19. Juni 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuG, Urteil vom 16.05.2013, Az. T-530/10
Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 1 u. Unterabs. 2 Buchst. a, Art. 42 Abs. 2 u. 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

Das EuG hat entschieden, dass zum Nachweis der ernsthaften Benutzung einer Marke eine eidesstattliche Versicherung allein nicht ausreichend ist. Eine solche müsse durch weitere Beweise bestätigt werden. Erfolge dies allerdings in einer Weise, nach welcher nicht erkennbar sei, welche Marke (konkrete Bezeichnung) wann (genau Angabe des Zeitraums mit Bezug zur Marke) wie (Vorlage benutzungsrelevanter Gegenstände) benutzt worden sei, gelte der Nachweis als nicht erbracht. Darüber hinaus sei bei einer Wortbildmarke, die aus dem stilisierten Schriftzug W. Amadeus Mozart bestehe, nicht von einem betrieblichen Herkunftshinweis auszugehen, wenn diese auf einer Packung Mozartkugeln unter einem Porträt von Mozart erscheine. Der Verkehr nehme den Schriftzug dann lediglich als Erläuterung des Porträts wahr. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Düsseldorf: Für eine Markenverletzung kommt es nicht darauf an, ob es sich um den Vertrieb von Plagiaten oder von nicht erschöpfter Ware handelt

Dienstag, 23. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2012, Az. I-20 U 193/11
Art. 102 Abs. 1 GMV, Art. 9 Abs. 1 lit. a GMV

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es für den Unterlassungsanspruch wegen der unerlaubten Benutzung einer Marke nicht entscheidend darauf ankommt, ob es sich bei den mit dem streitgegenständlichen Zeichen versehenen und in Verkehr gebrachten Produkten um Plagiate oder um nicht erschöpfte Ware handelt. In beiden Fällen werde die Marke widerrechtlich benutzt und entsprechender Vortrag der Markeninhaberin genüge der Darlegungspflicht. Zum Volltext der Entscheidung:

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EuG: Zum Verlust einer Marke mangels ernsthafter Benutzung

Mittwoch, 20. März 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuG, Urteil vom 17.01.2013, Az. T-355/09
Art. 42 Abs. 2 S. 1 der Verordnung Nr. 207/2009, Art. 42 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009

Das EuG hat entschieden, dass eine Marke, die lediglich eine geringe Anzahl von Backwaren in einer einzigen Konditorei in symbolischer Menge kennzeichne, nicht ernsthaft im Sinne des Markenrechts benutzt werde. Eine Marke werde nur dann ernsthaft benutzt, wenn sie entsprechend ihrer Hauptfunktion, die darin bestehe, die Ursprungsidentität der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen wurde, zu garantieren, benutzt werde, um für diese Waren und Dienstleistungen einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern. Vorliegend sei dies nicht der Fall, so dass der Widerspruch gegen eine später angemeldete ähnliche Marke erfolglos blieb. Zum Volltext der Entscheidung:

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EuG: Eine dreidimensionale Marke in üblicher Form der Ware ist nicht eintragungsfähig - Vibratoren

Montag, 18. März 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

EuG, Urteil vom 18.01.2013, Az. T-137/12
Art. 75 S. 1 u. 2 der Verordnung Nr. 207/2009

Das EuG hat entschieden, dass die Eintragung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke zu versagen ist, wenn sich deren Erscheinungsbild in einer üblichen Form der Ware (hier: Vibrator), für die sie eingetragen werden soll, erschöpft. In diesem Fall sei eine herkunftsweisende Funktion nicht gegeben. Vorliegend stellten die Prüfer des HABM fest, dass in der Branche verschiedene Formen nebeneinander existierten und die in diese Klasse fallenden Waren sowohl längliche als auch kugelförmige, rundliche oder abgeflachte Erscheinungsform haben könnten. Die angemeldete Marke gab lediglich eine der üblichen Erscheinungsformen wieder. Zum Volltext der Entscheidung:

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EuG: Bei gleichlautenden Marken liegt keine Identität vor, wenn Schriftzug und Bildelemente unterschiedlich sind

Freitag, 20. Juli 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

EuG, Urteil vom 19.01.2012, Az. T-103/11
Art. 34 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

Das EuG hat entschieden, dass hinsichtlich zweier Wort-/Bildmarken eine Identität (mit der Folge der Priorität der älteren Marke) zu verneinen ist, wenn zwar der Wortbestandteil und die in Anspruch genommenen Waren und Dienstleistungen identisch sind, aber die Darstellung (Schriftzug, Bildelemente) voneinander abweicht (s. Darstellung im Urteil). Vorliegend vertrat das Gericht die Auffassung, dass die beiden Marken “justing” nicht identisch seien, da sie in unterschiedlichen Schriftarten wiedergegeben seien, wodurch den Marken bestimmte stilistische und grafische Merkmale verliehen würden. Darüber hinaus ermöglichten auch die Bildelemente eine Unterscheidung der streitigen Kennzeichen. Zum Volltext der Entscheidung:
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BGH: Keine rechtserhaltende Markenbenutzung allein durch Verwendung einer Domain / “ZAPPA”

Montag, 18. Juni 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 31.05.2012, Az. I ZR 135/10
Art. 15 Abs. 2 Buchst. a GMV

Der BGH hat entschieden, dass allein die Verwendung einer Domain unter einem Markennamen keine rechtserhaltende Benutzung der Marke darstellt. Mangels Benutzung sei demnach auch die Gemeinschaftsmarke “ZAPPA” zu löschen, denn der Verkehr fasse den Domainnamen “zappa.com” nur als Hinweis auf eine Internetseite mit Informationen über den Musiker Frank Zappa auf. Auf Grund des Verfalls der Marke könne der Kläger daraus keine Ansprüche gegen den Veranstalter der “Zappanale” (Musikfestival) geltend machen. Zum Text der Pressemitteilung Nr. 75/2012:

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EuG: Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke erfolgt nicht bösgläubig, nur weil gleichlautende Gaststätten in mehreren Mitgliedsstaaten existieren

Dienstag, 5. Juni 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

EuG, Urteil vom 01.02.2012, Az. T-291/09
Art. 52 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

Das EuG hat entschieden, dass die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke “Pollo Tropical CHICKEN ON THE GRILL” nicht allein deshalb bösgläubig ist, weil dem Anmelder hätte bekannt sein müssen, dass ein Dritter zumindest in einem Mitgliedstaat seit längerer Zeit ein ähnliches Zeichen für verwechselbar ähnliche Ware benutzt. Anders sei dies zu beurteilen, wenn die fragliche Marke einem bedeutenden Teil des Publikums bekannt sei. Das Vorhandensein mehrerer Lokale begründe jedoch noch keine notorische Bekanntheit. Eine solche habe die Klägerin mit den von ihr vorgelegten Dokumenten auch nicht nachweisen können. Zum Volltext der Entscheidung:

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EuGH: Bei der Bestimmung der Priorität einer Markenanmeldung darf das Amt nicht Stunde und Minute der Markenanmeldung berücksichtigen

Donnerstag, 31. Mai 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 22.03.2012, Az. C-190/10
Art. 27 GMV

Der EuGH hat entschieden, dass Art. 27 GMV dahin auszulegen ist, dass er es nicht erlaubt ist, nicht nur den Tag, sondern auch die Stunde und die Minute der Einreichung einer Gemeinschaftsmarkenanmeldung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt  (HABM) zu berücksichtigen, um über den zeitlichen Vorrang einer solchen Marke gegenüber einer am selben Tag angemeldeten nationalen Marke zu entscheiden, wenn nach der nationalen Regelung für die Anmeldung der nationalen Marke dabei die Stunde und die Minute der Anmeldung zu berücksichtigen sind. Eine entsprechende Auffassung hatte bereits der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen vertreten. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

EuGH: Kein Schutz für “Goldhasen” als 3D-Gemeinschaftsmarke

Dienstag, 29. Mai 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

EuGH, Urteil vom 24.05.2012, Az. C-98/11 P
Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94

Der EuGH hat entschieden, dass für den “Goldhasen” einer bekannten Schokoladenfirma die Unterscheidungskraft fehlt, um diesen als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke eintragen zu können. Keines der enthaltenen Elemente (die Form eines sitzenden Hasen; die Goldfolie, in die der Schokoladenhase eingepackt ist; das rote Plisseeband, an dem ein Glöckchen befestigt ist) besitze Unterscheidungskraft, da es sich um allgemein übliche Elemente bei Schokoladentieren handele. Eine erhebliche Abweichung von der Norm sei nicht feststellbar. Die angemeldete Marke habe auch nicht durch Benutzung Unterscheidungskraft erlangt, da sich die vorgelegten Nachweise ausschließlich auf Deutschland bezögen. Dort ist die Marke auch als nationale Marke eingetragen (vgl. hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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EuGH: Die Wortmarken “BOTOLIST” und “BOTOCYL” sind wegen Ausnutzens der Wertschätzung der Marke “BOTOX” nichtig

Freitag, 25. Mai 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 10.05.2012, Az. C-100/11 P
Art. 8 Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 40/94

Der EuGH hat entschieden, dass die Wortmarken “BOTOLIST” und “BOTOCYL” für nichtig zu erklären sind, da sie in unlauterer Weise die Wertschätzung der älteren Marke(n) “BOTOX” ausnutzten. Marken mit dem Bestandteil “BOTOX” seien im Vereinigten Königreich in der allgemeinen Öffentlichkeit und unter Fachleuten des Gesundheitswesens bekannt. Die vorliegenden Marken würden mit den älteren Marken gedanklich verknüpft werden, was zur Ausnutzung der Bekanntheit und Wertschätzung habe dienen sollen. Zum Volltext der Entscheidung:

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EuG: Die Marke “GTI” von VW wird nicht durch “Suzuki Swift GTi” verletzt

Donnerstag, 29. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuG, Urteil vom 21.03.2012, Az. T-63/09
Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

Das Europäische Gericht hat entschieden, dass zwischen den Marken “GTI” der Volkswagen AG und der Marke “Suzuki Swift GTi” keine Verwechslungsgefahr besteht. Das Zeichen “GTI” werde vom Verkehr nicht zwangsläufig oder ausschließlich mit der Marke “VW” in Verbindung gebracht, weil dieser Begriff weitgehend als beschreibend für bestimmte technische Merkmale anzusehen sei. Bei der streitigen Anmeldung “Suzuki Swift GTi” sei durch den Bestandteil “Swift” eine ausreichende Unterscheidungskraft gegeben, so dass die Eintragung zulässig sei. Zum Volltext der Entscheidung:
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EuG: Ob in Bezug auf eine Marke ein absolutes Schutzhindernis vorliegt, ist für jede Waren- und Dienstleistungsklasse getrennt zu würdigen

Dienstag, 28. Februar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

EuG, Urteil vom 30.11.2011, Az. T-123/10
Art. 7 Abs. 1 Buchst. c EU-VO Nr. 207/2009

Der EuG hat entschieden, dass die Frage, ob gegen die Eintragung einer Marke ein absolutes Schutzhindernis spricht, für jede der angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen getrennt zu beantworten ist. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

EuGH: Die Anmeldung einer 3D-Marke für Schaumweine kann nicht deshalb abgelehnt werden, weil Schaumweine üblicherweise durch Wort und/oder Bildmarken gekennzeichnet würden

Dienstag, 3. Januar 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

EuGH, Urteil vom 20.10.2011, Az. C-344/10 P und C-345/10 P
Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94

Der EuGH hat entschieden, dass die Zurückweisung von 3D-Marken für Schaumweine (hier: Erscheinungsbild der Flaschen mit mattiert weißer bzw. mattschwarzer Oberfläche) nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden können, dass Schaumweine grundsätzlich durch ein Etikett gekennzeichnet würden und deshalb das Erscheinungsbild der Flasche per se keine Unterscheidungskraft besäße. Es hätte geprüft werden müssen, ob die Anmeldemarken erheblich von der Branchennorm oder -üblichkeit abweichen, anstatt lediglich festzustellen, dass nur ein Wortelement die Herkunft von Schaumwein kennzeichnen könne, so dass die Farbe und die Mattierung des Flaschenglases für Schaumwein im Hinblick auf die maßgeblichen Verkehrskreise nicht „als Marke funktionieren” könnten, wenn sie nicht in Verbindung mit einem Wortelement verwendet würden. Bei einer solchen Beurteilung würden Marken, die aus dem Erscheinungsbild der Aufmachung der Ware selbst bestehen und keine Aufschrift oder kein Wortelement aufweisen, systematisch von dem durch die Verordnung Nr. 40/94 gewährten Schutz ausgeschlossen. Deshalb waren die vorherigen Entscheidungen aufzuheben. Zum Volltext der Entscheidung:

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EuGH: Die Verletzung einer Gemeinschaftsmarke hat EU-weite Rechtswirkung

Dienstag, 30. August 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 12.04.2011, Az. C-235/09
Art. 98 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 40/94

Der EuGH hat entschieden, dass sich die Reichweite des von einem Gemeinschaftsmarkengericht ausgesprochenen Verbots der Fortsetzung von Handlungen, die eine Gemeinschaftsmarke verletzen oder zu verletzen drohen, grundsätzlich auf das gesamte Gebiet der Union erstreckt. Aus diesem Grund würden von einem solchen Gericht festgesetzte Zwangsmaßnahmen (z.B. Zwangsgeld) über den Staat hinaus, dem das Gericht angehöre, in anderen Mitgliedstaaten, auf die sich die territoriale Reichweite eines solchen Verbots erstrecke, ebenfalls Wirkungen entfalten. Sehe ein betroffener Mitgliedsstaat die festgesetzte Zwangsmaßnahme oder eine ähnliche Maßnahme zur Rechtsdurchsetzung nicht vor, so seien einschlägige Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts dieses Staates, die die Befolgung dieses Verbots in gleichwertiger Weise zu gewährleisten vermögen, heranzuziehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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EuG: “carcheck” trotz Wortneuschöpfung nicht als Marke eintragungsfähig

Montag, 11. April 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuG, Urteil vom 24.03.2011, Az. T-14/10
Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

Das EuG hat entschieden, dass der Begriff “carcheck” nicht für u.a. Waren und Dienstleistungen aus den Bereichen Werbung, Schreibwaren, Computer, Finanzwesen, Unterhaltung und juristische Dienstleistungen eintragungsfähig ist, weil es sich um eine rein beschreibende Angabe handelt. Die Klägerin wandte ein, dass es sich bei dem Begriff „carcheck” um eine Wortneuschöpfung handele, die Unterscheidungskraft haben könne, und nicht um einen Ausdruck der englischen Sprache, der in den entsprechenden Wörterbüchern enthalten sei. Das Gericht folgte dieser Auffassung jedoch nicht. Was Wortneuschöpfungen angehe, sei nach der Rechtsprechung die Kombination beschreibender Ausdrücke grundsätzlich für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen selbst beschreibend, es sei denn, das fragliche Zeichen sei eine überaus ungewöhnliche Kombination. Dies sei hier nicht der Fall. “car” und “check” würden mit ihren ursprünglichen Bedeutungen zusammen gefügt, ein neuer Bedeutungsgehalt sei nicht erkennbar. Zum Volltext der Entscheidung:
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EuGH: Die Beweiswürdigung ist keine Rechtsfrage und wird vom EuGH nicht überprüft

Samstag, 19. März 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Beschluss vom 15.12.2010, Az. C-156/10 P
Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94

Der EuGH hat entschieden, dass die Würdigung von Tatsachen und Beweismitteln, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage ist, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge. Im behandelten Fall gab der Rechtsmittelführer an, dass bei der Beurteilung einer Markenähnlichkeit mit einer älteren Marke bei Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke das HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) diese fehlerhaft gewürdigt hätte. Der Rechtsmittelführer versuchte im Rechtsmittelverfahren aufzuzeigen, dass der Durchschnittsverbraucher die betroffenen Marken anders wahrnehme als in der streitigen Entscheidung und im angefochtenen Urteil festgestellt. Die Beurteilung der visuellen und klanglichen Wahrnehmung des Durchschnittsverbrauchers stelle jedoch in der vorliegenden Rechtssache eindeutig eine Tatsachenwürdigung dar, die in der Rechtsmittelinstanz nicht überprüft werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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EuGH: Die Zahl “1000″ kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden / Zahlen als Marke

Freitag, 11. März 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

EuGH, Urteil vom 10.03.2011, Az. C‑51/10 P
Art. 7 Abs. 1 lit. c EU-VO Nr. 40/94

Der EuGH hat entschieden, dass das Zeichen “1000″ nicht als Marke für Broschüren, Zeitschriften und Zeitungen eingetragen werden kann, da dies vom Rechtsverkehr als Mengenangabe zu dem jeweiligen Printmedium verstanden werde.  Zitat: “haben … und das Gericht festgestellt, dass Technopol die Eintragung des Zeichens „1000“ u. a. für Zeitschriften, einschließlich Rätselhefte, beantragt hatte. Sie haben auch festgestellt, dass zahlreiche Waren dieser Art auf dem Markt vorhanden sind und dass diese Waren im Allgemeinen ganze Zahlen zur Angabe des Inhalts enthalten. Nach einer von der Beschwerdekammer in Randnr. 19 der streitigen Entscheidung vorgenommenen Beurteilung, auf die sich das Gericht in den Randnrn. 26 und 27 des angefochtenen Urteils wesentlich stützt, wird das Zeichen „1000“ auf einer Veröffentlichung dieser Art so verstanden werden, dass diese 1 000 Kreuzworträtsel enthält.” Zur Entscheidung im Volltext:
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