IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. Juli 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 28.03.2014, Az. 6 U 162/13
    Art. 9 Abs. 1 S. 2 lit. b) GMV, Art. 15 GMV

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Kennzeichnung „Wafer Breax“ für Schokoladenriegel die Gemeinschaftswortmarke „HAVE A BREAK“ verletzt, da die Gefahr einer Verwechslung vorliegt. Der Verkehr könne auf Grund der (u.a. klanglichen) Ähnlichkeit der Kennzeichnungen annehmen, dass die „Wafer Breax“-Produkte ebenfalls von der Antragstellerin vertrieben werden, was nicht der Fall sei. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Juni 2013

    EuG, Urteil vom 14.05.2013, Az. T-244/12
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c, 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass der Begriff „fluege.de“ nicht als Gemeinschaftswortmarke für u.a Transportwesen, Veranstaltung von Reisen etc. eingetragen werden kann. Es fehle an der notwendigen Unterscheidungskraft, da es sich um eine beschreibende Angabe handele. Die Schreibweise mit „ue“ statt „ü“ stelle für den an das Internet gewöhnten Verkehr keine Besonderheit dar, die zu einer Unterscheidungskraft führen könne. Eine durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft habe ebenfalls nicht nachgewiesen werden können. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Mai 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 10.05.2012, Az. C-100/11 P
    Art. 8 Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 40/94

    Der EuGH hat entschieden, dass die Wortmarken „BOTOLIST“ und „BOTOCYL“ für nichtig zu erklären sind, da sie in unlauterer Weise die Wertschätzung der älteren Marke(n) „BOTOX“ ausnutzten. Marken mit dem Bestandteil „BOTOX“ seien im Vereinigten Königreich in der allgemeinen Öffentlichkeit und unter Fachleuten des Gesundheitswesens bekannt. Die vorliegenden Marken würden mit den älteren Marken gedanklich verknüpft werden, was zur Ausnutzung der Bekanntheit und Wertschätzung habe dienen sollen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I