IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. November 2010

    BVerfG, Beschluss vom 14.09.2010, Az. 1 BvR 1504/10
    Art. 12 Abs. 1 oder Art. 2 Abs. 1 GG; §§ 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz; 92 BVerfGG

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Verfassungsbeschwerde, die sich auf eine zu enge Auslegung der wettbewerbsrechtlichen Generalklausel (§ 3 UWG) stützt, in der Begründung konkret darlegen muss, aus welchem Grund über den Schutz des Markenrechts und der Spezialtatbestände des Wettbewerbsrechts hinaus die Generalklausel des § 3 UWG als Auffangtatbestand extensiv ausgelegt werden sollte. Allein der Hinweis auf die Generalklausel und eine zu einschränkende Auslegung genüge nicht. Damit sei die Verfassungsbeschwerde bereits unzulässig und werde nicht zur Entscheidung angenommen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. Januar 2009

    Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels verweist auf seine Wettbewerbsregeln, die am 13.05.1986 vom Bundeskartellamt anerkannt und im Bundesanzeiger vom 24.01.1986 veröffentlich worden sind, nachdem innerhalb der gesetzlichen Fristen keine Einwendungen dagegen erhoben wurden. Die Wettbewerbsregeln dienen nach Auffassung des Börsenvereins der Konkretisierung der Generalklausel des Gesetzes gegen Unlauteren Wettbewerb (§ 3 UWG). Sie regeln u.a. den Vertrieb von preisgebundenen Bucherzeugnissen, die Mitteilungspflicht bei Parallelausgaben oder die Werbung mit dem niedrigeren Preis, Werbung mit nicht mehr preisgebundenen Verlagserzeugnissen (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Wettbewerbsregeln)

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